Dienstleistungen des ASGB
Die Rentenbestimmungen 2009
Dienstaltersente für ArbeitnehmerInnen
Im Zeitraum 01. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009 können ArbeitnehmerInnen mit 35 Beitragsjahren und einem Lebensalter von 58 die Dienstaltersente beziehen bzw. mit 40 Beitragsjahren unabhängig vom Lebensalter.
Ab 01. Juli 2009 gilt das sogenannte Quotensystem, d.h. wer die Quote 95 erreicht, hat Anrecht auf eine Dienstaltersrente. Um die Quote zu erreichen gibt es zwei Möglichkeiten: Lebensalter 59 und 36 Beitragsjahre oder Lebensalter 60 und 35 Beitragsjahre.
Weiterhin gilt auch 40 Beitragsjahre unabhängig vom Lebensalter.
Dienstaltersrente für Selbständige
Im Zeitraum 01. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009 können Selbständige mit 35 Beitragsjahren und einem Lebensalter von 59 eine Dienstaltersrente beziehen bzw. mit 40 Beitragsjahren unabhängig vom Lebensalter.
Ab 01. Juli 2009 gilt das Quotensystem, d.h. wer die Quote 96 erreicht, hat Anrecht auf eine Dienstaltersrente. Um die Quote zu erreichen gibt es folgende Möglichkeiten: Lebensalter von 60 und 36 Beitragsjahre oder Lebensalter von 61 und 35 Beitragsjahre.
Weiterhin gilt auch 40 Beitragsjahre unabhängig vom Lebensalter.