Dienstleistungen des ASGB

Achtung: Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft – innerhalb 31. März 2009 ansuchen

Das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld ist innerhalb 31. März 2009 zu beantragen.
Mitzubringen sind:
Identitätskarte
Wer im Jahr 2008 außerhalb der Landwirtschaft tätig war, Bestätigung des Arbeitszeitraumes
IBAN-Nummer der Bankverbindung
Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung und Kopie des Reisepasses

Dienstleistungen des ASGB
ACHTUNG:

Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen 2008 innerhalb 31. März 2009 einreichen

Wir erinnern nochmals, dass das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen für das Jahr 2008 innerhalb 31. März 2009 gestellt werden muss.
Mitzubringen sind:
Auszug der Arbeitszeiten 2008 (beim Arbeitsamt erhältlich)
gültige Identitätskarte
IBAN – Nummer der Bankverbindung
EU-Bürger: meldeamtliche Eintragung in der Gemeinde
Nicht-EU-Büger: Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
Nicht-EU-Bürger: vollständige Kopie des Reisepasses
wenn gleichzeitig die Familienzulage beantragt wird:
Einkommenserklärungen der letzten zwei Jahre
Familienbogen