Landesbedienstete

Stand der Verhandlungen für die Lehrer im Landesdienst

Nachdem das gemeinsam erarbeitete Modell für die Neueinstufung der Lehrer im Landesdienst nach zähen Verhandlungen von der Verhandlungsdelegation gut geheißen wurde, wurde bei der letzten Verhandlung am 5. November 2008 beschlossen, eine technische Arbeitsgruppe für die Erarbeitung der Details einzurichten. Diese Arbeitsgruppe ist paritätisch besetzt und besteht aus je zwei Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Die Arbeitsgruppe hat sich in drei Sitzungen eingehend mit den technischen Einzelheiten der Neueinstufung befasst. Es wurden mehrere Entsprechungstabellen errichtet, welche immer wieder inhaltlich überprüft wurden, denn Morgen müssen sich alle Lehrer im Landesdienst darin wieder finden.
Außerdem konnte man in diesem kleinen Rahmen auch Lösungen für noch offene Fragen finden, wie regelt man für die Neuaufnahmen den Zweisprachigkeitsnachweis oder wie regelt man in Zukunft die Direktberufungen, bei denen Bedienstete ohne Zugangsvoraussetzungen jahrelang arbeiten. Auch die Neueinstufung der Musikschullehrer musste gelöst werden, wobei die Bestimmung im BÜKV über die Funktionsebene 7ter gar einiges Kopfzerbrechen verursachte.
Im Laufe dieser Sitzungen wurde klar, dass man in einer Arbeitsgruppe eine Chance hat, das Problem der Arbeitszeitverpflichtung der Lehrer zu lösen. So wurde noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Verhandlungsdelegation einberufen, welche dann wiederum die Arbeitsgruppe beauftragt hat, dieses Problem zu lösen. Dafür wurde die Arbeitsgruppe um jeweils eine Person erweitert. Seither arbeitet diese Arbeitsgruppe auch an diesem Problem und hofft auch hier zu zufriedenstellenden Ergebnissen zu kommen.
Anschließend wird der Präsident der Verhandlungsagentur das Gesamtpaket der Landesregierung zur Begutachtung vorlegen, welche die Finanzierung dieses Vertrages genehmigen muss.
Wir hoffen, dass der Entwurf anschließend ohne Vorgaben der Landesregierung wieder auf den Verhandlungstisch zurückkommt
Wir werden dann Versammlungen organisieren, damit alle Lehrer und Lehrerinnen den Entwurf kennen und wir die Zustimmung für die Unterzeichnung des Vertragsentwurfes erhalten.

Landesbedienstete

Abkommen über die Vergütung von Außendiensten und die Begleitung von Schülern endlich unterzeichnet

Die Fachgewerkschaften im Bereich Land der Gewerkschaftsbünde ASGB, CGIL/AGB, SGB/CISL und UIL/SGK haben mit ihrer Unterschrift am 3. Februar 2009 dafür gesorgt, dass endlich vielen Landesbediensteten wieder die versprochene Vergütung von Außendiensten ausbezahlt werden kann. Nicht vergessen darf man, dass auf staatlicher Ebene diese Vergütung bis auf wenige Ausnahmen mit dem Finanzgesetz aus dem Jahre 2007 als Sparmaßnahme abgeschafft wurde. Wir als ASGB haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die primäre Zuständigkeit für das Personal als Provinz mit Sonderstatut nicht von einem Staatsgesetz untergraben wird und trotz Vorgabe von Einsparungen ein eigenes Abkommen für die Landesbediensteten zustande gekommen ist.
Voraussetzung für den Erhalt dieser Zulage als Entschädigung für die mit dem Außendienst verbundenen Unannehmlichkeiten ist die Ausübung der Arbeitstätigkeit vorwiegend außerhalb des ordentlichen Dienstsitzes.
Diese Vergütung wird rückwirkend bis 01. April 2008 ausbezahlt. Folgende Personalkategorien wurden auf Grund einer Erhebung ermittelt:
Die Fahrer, die technischen Arbeitsinspektoren und -ingeneure, die Arbeitsinspektoren, das technische Personal des Landesfunkdienstes und der RAS, der Straßenbeschilderungsdienst und die Asphaltiergruppe.
Alle weiteren Personen, welche die Voraussetzungen wie oben beschrieben erfüllen, werden vom Abteilungsdirektor der Personalabteilung nach einer Besprechung mit den Gewerkschaften ermittelt. Die tägliche Außendienstzulage wird im Sonnenjahr folgendermaßen gewährt:
Bis zu 40 Tage im Ausmaß von 6 Euro; ab dem 41. bis zum 80. Tag im Ausmaß von 8 Euro; vom 81. bis zum 120. Tag im Ausmaß vom 10 Euro und ab dem 121. Tag im Ausmaß von 12 Euro. An arbeitsfreien Arbeitstagen beträgt die Vergütung 12 Euro.
Zulage für die Begleitung für die Schüler und Schülerinnen für das Lehrpersonal und diesem gleichgestelltes Personal im Landesdienst
Gleich wie für die Staatslehrer mit Landeszusatzkollektivvertrag ist nun auch die Zulage für die Begleitung von Schüler und Schülerinnen für das Lehrpersonal und diesem gleichgestellten Personal im Landesdienst geregelt. Sie steht auch mit Wirkung 01. April 2008 zu. Sie wird bei Veranstaltungen, für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen ab der vierten Stunde im Außendienst im Ausmaß von 2,80 Euro gewährt. Teile von Stunden über die 30 Minuten werden zur vollen Stunden aufgerundet.
Auch wir als ASGB nehmen Rückmeldungen von Betroffenen entgegen, welche die Voraussetzungen für diese Vergütung erfüllen und setzen uns dann in der vorgesehenen Besprechung mit der Personalabteilung für sie ein.