Medien

Rotolongo: einen Gang zulegen

Der Vorstand der Gewerkschaft Medien im ASGB verfolgt seit Monaten mit Besorgnis die Probleme, der Firma Rotolongo. Kollege Arthur Stoffella sowie das ASGB-Betriebsratmitglied Armin Roner sind zur Zeit damit beschäftigt, zwischen der Firmenleitung und der Belegschaft für beide Seiten fruchtbringende Kompromisse zu erreichen, damit die Druckerei aus der roten Zahlen kommt und so die Arbeitsplätze gesichert werden können. Die Firmenleitung muss eine modernere Betriebs- und Personalpolitik führen. Die Belegschaft muss aber auch die Zeichen der Zeit erkennen und entsprechend den Vorschlägen unserer Gewerkschaft auch die richtigen Signale setzen. Unsere Gewerkschaft ist für faire Kompromisse bereit, damit unsere Kolleginnen und Kollegen der Rotolongo auch Morgen noch sichere Arbeitsplatz finden.

Dienstleistungen des ASGB
Neuerungen

Die Steuerabschreibungen für Sanierung (36 Prozent) und Energiesparmaßnahmen (55 Prozent)

Steuerabzug von 36 Prozent für Sanierungen:
Diese Maßnahme wurde durch das Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 bis zum 31.12.2011 verlängert. Das selbe gilt auch für die Anwendung des verringerten Mehrwertsteuersatzes von zehn Prozent. Bei den Bedingungen für den Anspruch auf diesen Steuerabzug hat es keine Änderungen gegeben. Besonders interessant wird dieser Steuerabzug im Zusammenhang mit der kürzlich verabschiedeten Eilverordnung zur Konjunkturbelebung, welche einen neuen Steuerabzug von 20 Prozent für Möbel und Haushaltsgeräte, berechnet auf einem Höchstbetrag von 10.000,00 Euro (also maximal 2.000,00 Euro), vorsieht. Voraussetzung für die Beanspruchung ist, dass er im Zusammenhang mit einer Wohnungssanierung erfolgt und somit ist die dafür vorgesehene Meldung an das Steuerdienstzentrum, vor Beginn der entsprechenden Arbeiten, absolute Voraussetzung. Der Zeitraum der Meldung der Sanierungsarbeiten für den Anspruch auf den zusätzlichen Steuerabzug muss auf den 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 fallen, während die Ausgaben für die Möbel und Haushaltsgeräte ab 6. Februar dieses Jahres und bis zum 31.12.2009 getätigt werden können. Noch nicht klar definiert sind eventuelle weitere Voraussetzungen, welche noch durch die Agentur der Einnahmen, mittels Rundschreiben, mitgeteilt werden müssen.
Steuerabzug von 55 Prozent für Energiesparmaßnahmen:
Der Steuerabzug von 55 Prozent wurde mittlerweile bis zum 31.12.2010 bestätigt. Auch die bereits angekündigten Einschränkungen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen wurden mittlerweile entschärft. Somit sind nur zwei Abänderungen in diesem Zusammenhang zu erwähnen:
1) Der Steuerabzug muss auf fünf Jahre aufgeteilt werden.
2) Es muss eine zusätzliche Meldung an die Agentur der Einnahmen gemacht werden. Die Art und Weise wie diese Meldung erfolgen soll muss noch von der Agentur der Einnahmen, mittels einer Verfügung, ausgearbeitet und mitgeteilt werden.
Achtung! Der Steuerabzug von 55 Prozent für Energiesparmaßnahmen ist seit 1. Jänner 2009 nicht mehr mit der Landesförderung für Energiesparmaßnahmen (30 prozentiger Verlustbeitrag) vereinbar.