handel

Neuer Landeszusatzvertrag für den Sektor Handel

Am 13. Februar 2009 hat die Fachgewerkschaft ASGB-Handel zusammen mit den anderen Gewerkschaften und mit dem Kaufleute- und Dienstleisterverband den neuen Landeszusatzvertrag für den Sektor Handel und Dienstleistungen für die Provinz Bozen-Südtirol unterzeichnet.
Der Landeszusatzvertrag ist vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2010 in Kraft. Wir fassen im Folgenden die wichtigsten Neuerungen zusammen:
Das so genannte dritte Lohnelement, auf dem Lohnstreifen als E.D.R. angeführt, wurde ab Februar 2009 von 5,16 Euro auf 8,00 Euro monatlich angehoben. In den Betrieben mit betrieblichem Zusatzvertrag laut Art. 10 des Kollektivvertrags für den Tertiärsektor, die Verteilung und das Dienstleistungsgewerbe kann die derzeitige Erhöhung von Euro 2,84 zusätzlich zu jener von Euro 3,10, die aus dem Landeszusatzvertrag vom 29.5.1998 resultiert, durch einen etwaigen fixen betrieblichen Gehaltsbestandteil ersetzt werden.
Die Berechnungsgrundlage für die Produktivitätsprämie auf Landesebene wurde von den Sozialpartnern in Zusammenarbeit mit dem WIFO der Handelskammer Bozen neu definiert. Die jährliche Prämie variiert je nach Wirtschaftsentwicklung des Sektors und beträgt maximal 450,00 Euro brutto. Unmittelbar nach den Bewertungen zur Quantifizierung der auszuzahlenden Prämie werden die Vertragsparteien die Angemessenheit des Betrags unter Berücksichtigung der statistischen Daten über die Wirtschaftsentwicklung des Sektors prüfen und anschließend bestätigen bzw. abändern. Weiters wurde ein Betrag von 50,00 Euro als einmalige Zahlung (Una tantum) für den verspäteten Vertragsabschluss vereinbart, welcher mit der Entlohnung für den Monat März 2009 an alle Arbeitnehmer, unabhängig vom Dienstalter und von der Art des Arbeitsvertrages, ausbezahlt wird, sofern sie bei Unterzeichnung des Landeszusatzvertrages im Dienst waren.

Landwirtschaft

Bundeskongress des ASGB

Am Samstag, 16. Mai 2009 findet um 9.30 Uhr im Raiffeisensaal in Terlan der 12. ordentliche Bundeskongress des ASGB statt.
Der Bundeskongress besteht aus den von den einzelnen Gewerkschaften entsandten Delegierten. Die Fachgewerkschaft Landwirtschaft hat entsprechend ihrer Mitgliederstärke Anrecht auf 44 Delegierte. Jedes Mitglied der Fachgewerkschaft, welches Delegierte/r des Bundeskongresses sein möchte hat Anrecht zu kandidieren und kann sich unter der Telefonnummer 0471/308242 oder unter der e-mail-Adresse apiras@asgb.org melden.
Falls sich mehr Delegierte melden als der Fachgewerkschaft zustehen (also mehr als 44), wird eine Liste mit den Kandidaten erstellt und allen Mitgliedern zur Wahl zugesandt.