Banken
Südtiroler Sparkasse AG

Plattform zur Erneuerung des betrieblichen Zusatzergänzungsvertrages

Kürzlich wurde der Südtiroler Sparkasse AG von den Gewerkschaften vorliegende Plattform unterbreitet:
Betriebliche Prämie
Abänderung der Berechnungsgrundlage der Prämie unter Berücksichtigung folgender zwei Vorgaben:
a) Dezembergehalt im Bezugsjahr Basis 100
b) Oder Festlegung eines fixen Basisbetrages für jedes gültige Jahr bezogen auf das Bezugsjahr.
Bereitschaft zur Überprüfung, welche Indikatoren abzuändern und/oder hinzuzufügen sind, um die betriebliche Prämie von Entscheidungen der Geschäftsführung auf Gruppenebene zu desensibilisieren. Einführung einer Sicherheitsklausel, um bedeutende Unterschiede zwischen den Jahren zu „sanieren".
Automatische Karrierevorrückung
Die Angestellten der II und III Berufsebene haben Anrecht auf eine Karrierevorrückung unter Berücksichtigung der nachfolgend angeführten Zeiten und Bedingungen:
vom 3. Grad der II Berufsebene in den 1. Grad der III Berufsebene nach zwei Jahren in der ersteren Stufe;
vom 1. Grad der III Berufsebene auf den 2. Grad nach drei Jahren in der ersteren Stufe;
vom 2. Grad in der III Berufsebene auf den 3. Grad nach vier Jahren in der ersteren Stufe;
vom 3. Grad der III Berufsebene auf den 4. Grad nach fünf Jahren in der ersteren Stufe.
Für diese Vorrückungen ist ein positives Gesamturteil zwingende Voraussetzung.
Karrierelaufbahn
Anwendung der Bestimmungen des Art. 1 der Zusatzabkommen für jede Position eines Berufsbildes, vorgesehen von den Einstufungen lt. Art. 4 des Betriebsergänzungsvertrages, mit der Möglichkeit für die Angestellten – bei Bedarf – die paritätische Kommission zwecks Einhaltung der vereinbarten Kriterien einzuschalten.
Agentur- und Filialleiterzulage
Den Vorgesetzten der Geschäftsstellen wird für den Zeitraum der Ausübung dieser Funktion eine monatliche Zulage ausbezahlt.
Essensgutscheine
Erhöhung der vertraglich vorgesehenen Essensgutscheine in einem Ausmaß, wie er bereits von anderen Kreditinstituten gezahlt wird und Zugeständnis an alle Angestellten der Gruppe in Papierform.
Auf Anfrage des Mitarbeiters wird dieser Beitrag monatlich über dem Gehaltsstreifen ausgezahlt oder dem Pensionsfonds zugeführt. Der Essensgutschein soll auch für Teilzeit-Angestellte vorgesehen werden.
Pendlerzulage
Den Mitarbeitern mit Wohnsitz über acht Kilometer von der zugehörigen Produktionseinheit entfernt, wird eine tägliche Pendlerzulage von fünf Euro zuerkannt. Zugeständnis einer erhöhten Pendlerzulage bei besonders weiten Entfernungen.
Versicherung
Überprüfung der Konditionen der Versicherungspolizzen gegen Berufs-unfälle und außerberufliche Unfälle, die von der Sparkasse abgeschlossen wurden. Es wird die Unterzeichnung einer eigenen Versicherungspolizze zur Abdeckung des Berufsrisikos gefordert.
Überstundenleistungen der leitenden, mittleren Führungskräfte
Feststellung objektiver Kriterien bezüglich der Vergütung von Leistungen der leitenden, mittleren Führungskräfte über den Standard hinaus, für jene „Quadri", die nicht in der Lage für eine effektive Selbstverwaltung des Stundenplans sind.
Unterstützung im Krankheitsfall
Notwendigkeit zur Ausarbeitung eines Regelwerks, das dem Betriebsergänzungsvertrag beigelegt werden muss; unter Abänderung der derzeit vom Betrieb garantierten Leistungen mit einer Anhebung der Höchstlimits für rückzuvergütende Spesen, sei es für Krankenhausaufenthalte, sei es für chirurgische Eingriffe und/oder für Fachvisiten (homöopathische, ostheopatische, physiotherapeutische). Einführung einer Spesenrückvergütung für Medikamente, sei es für jene des offiziellen Arzneibuches, sei es für homöopathische und spezielle Produkte, sei es für Nahrungsmittelunverträglichkeit, Allergien, auch aufgrund von Erkrankungen des Körperabwehrsystems.
Vollständige Abdeckung bei medizinisch/psychologischer Betreuung von sich „in Schwierigkeiten" befindenden Angestellten.
Möglichkeit, diese Unterstützung auch auf die Familienmitglieder 1. Grades, Ehepartner und/oder Lebensgefährten auszuweiten.
Einstufung und Klassifizierung der Geschäftsstellen
Feststellung, Definition und Überarbeitung der „Schlüsselpositionen" für die Angestellten der Gruppe Südtiroler Sparkasse ist seit vorhergehenden Betriebsergänzungvertrag noch ausständig. Überprüfung des Organigramms der Generaldirektion. Überprüfung der Kriterien zur Klassifizierung der Geschäftsstellen und Aufnahme neuer Berufsbilder, die innerhalb der Gruppe existieren.
Verkürzung der Zeiten für die definitive Klassifizierung der Geschäftsstellen in der „Expansionszone". Forderung zur Einführung eines Klassifizierungskriteriums gekoppelt an die Produktverwaltung.
Für den „Retail-Bereich" ist es notwendig, die Einstufung des „Retail-Beraters" all jenen zuzuerkennen, die effektiv diese Aufgabe ausüben, ohne numerische Beschränkung und unter Vorsehung dieser Position in allen Geschäftsstellen. Es wird die Einführung der Figur des Vizedirektors für die großen Agenturen verlangt. Überprüfung der Einstufung des Private/Corporate, im Besonderen der Figur des derzeit aktuellen Junior-Beraters.
Part-time
Vorgesehen werden soll die Möglichkeit einer bestimmten Flexibilität beim täglichen Ein- und Austritt. Überprüfung der Konzessionsmodalitäten, um ein neues Stundenplanmodell zu erreichen, das die Teilzeit einer „normalen" Arbeitszeit gleichsetzt und sich nicht als eine „Großzügigkeit" des Betriebes darstellt.
Vergünstigte Mitarbeiterkonditionen
Einführung einer Verhandlungsmethode zur Gestaltung der für die Angestellten vergünstigten Konditionen, wie bereits in anderen Banken praktiziert. Im Besonderen handelt es sich um die Definition der Höchstlimits bei der Vergabe von Finanzierungen in den verschiedenen Formen und die Festlegung der Zinssätze, sowie der Kosten und der Vergütung der Spareinlagen.
Prämiensystem
Aktualisierung/Überprüfung des Prämiensystems – mit der Problematik, wie dieses System auf die Mitarbeiter der Generaldirektion ausgeweitet werden kann.
Mitarbeiterbeurteilung
Revision und Überprüfung des vom Betrieb angewandten Bewertungssystems.
Rückvergütungen bei Studium
Definition des Reglements und der Beiträge. Anwendung auf gesamteuropäischer Ebene unter Berücksichtigung des spezifischen Studienplans. Identifikation von Studienanreizen parallel zur Ausbildung einer Berufstätigkeit.
Pensionsvorsorge
Erhöhung der Beitragszahlung zu Lasten des Betriebes.
Projekt Betriebskinderhort
Vorbereitung des Projektes zur Einrichtung eines betrieblichen Kinderhortes unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Landesbedienstete

Stand der Verhandlungen für die Lehrer im Landesdienst

Nachdem das gemeinsam erarbeitete Modell für die Neueinstufung der Lehrer im Landesdienst nach zähen Verhandlungen von der Verhandlungsdelegation gut geheißen wurde, wurde bei der letzten Verhandlung am 5. November 2008 beschlossen, eine technische Arbeitsgruppe für die Erarbeitung der Details einzurichten. Diese Arbeitsgruppe ist paritätisch besetzt und besteht aus je zwei Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Die Arbeitsgruppe hat sich in drei Sitzungen eingehend mit den technischen Einzelheiten der Neueinstufung befasst. Es wurden mehrere Entsprechungstabellen errichtet, welche immer wieder inhaltlich überprüft wurden, denn Morgen müssen sich alle Lehrer im Landesdienst darin wieder finden.
Außerdem konnte man in diesem kleinen Rahmen auch Lösungen für noch offene Fragen finden, wie regelt man für die Neuaufnahmen den Zweisprachigkeitsnachweis oder wie regelt man in Zukunft die Direktberufungen, bei denen Bedienstete ohne Zugangsvoraussetzungen jahrelang arbeiten. Auch die Neueinstufung der Musikschullehrer musste gelöst werden, wobei die Bestimmung im BÜKV über die Funktionsebene 7ter gar einiges Kopfzerbrechen verursachte.
Im Laufe dieser Sitzungen wurde klar, dass man in einer Arbeitsgruppe eine Chance hat, das Problem der Arbeitszeitverpflichtung der Lehrer zu lösen. So wurde noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Verhandlungsdelegation einberufen, welche dann wiederum die Arbeitsgruppe beauftragt hat, dieses Problem zu lösen. Dafür wurde die Arbeitsgruppe um jeweils eine Person erweitert. Seither arbeitet diese Arbeitsgruppe auch an diesem Problem und hofft auch hier zu zufriedenstellenden Ergebnissen zu kommen.
Anschließend wird der Präsident der Verhandlungsagentur das Gesamtpaket der Landesregierung zur Begutachtung vorlegen, welche die Finanzierung dieses Vertrages genehmigen muss.
Wir hoffen, dass der Entwurf anschließend ohne Vorgaben der Landesregierung wieder auf den Verhandlungstisch zurückkommt
Wir werden dann Versammlungen organisieren, damit alle Lehrer und Lehrerinnen den Entwurf kennen und wir die Zustimmung für die Unterzeichnung des Vertragsentwurfes erhalten.