Verbrauchertelegramm
Mogelpackung des Jahres 2025

Wer hat am meisten getrickst?

Mogelpackungen täuschen eine größere Füllmenge vor, als sie in Wirklichkeit enthalten. Verbraucherschutz­organisationen weisen in diesem Zusammenhang regelmäßig auf die Praxis der versteckten Preiserhöhung hin: indem Hersteller bei gleichbleibender Packungsgröße die Füllmenge verringern, können sie Preiserhöhungen verschleiern. Zur Mogelpackung des Jahres 2025 hat die Verbraucherzentrale Hamburg im Januar 2026 nach einem eindeutigen Verbrauchervotum die „Milka Alpenmilch” Schokolade des US-amerikanischen Lebensmittelkonzerns Mondelez (ehemals Kraft Foods) gekürt. Im Juli 2025 war schon der Goldene Windbeutel der deutschen Verbraucherschutzorganisation foodwatch für die dreisteste Werbelüge des Jahres an die Milka Alpenmilch gegangen. Denn Anfang 2025 sank die Füllmenge der Schokoladentafel bei nahezu unveränderter Verpackung von 100 auf 90 Gramm, der Preis dagegen sprang in Deutschland von 1,49 Euro auf 1,99 Euro. Bezogen auf den Grundpreis für ein Kilogramm entsprach das einer versteckten Preiserhöhung von 48 Prozent.
Dank der beiden „Auszeichnungen“ ist die Milka Alpenmilch DAS Musterbeispiel schlechthin für Shrinkflation (englisch shrink für schrumpfen) in der Lebensmittelindustrie geworden. Gemeint ist damit das heimliche Verkleinern der Menge mittels Mogelpackung bei gleich bleibendem oder sogar höherem Preis.
EU-weit werden Mogelpackungen ab dem 1. Januar 2030 aber Geschichte sein. Laut der neuen EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40 vom 19.12.2024) müssen dann Gewicht und Volumen von Verpackungen auf das erforderliche Mindestmaß reduziert sein.

Verbrauchertelegramm
Verkehrsunfall

Ich wurde angefahren und die Versicherung will nur 50 Prozent des Schadens auszahlen. Ist das richtig?

Herr G. wollte auf einer geraden Straße links abbiegen und wurde dabei von einem Fahrzeug, das ihn gerade überholen wollte, angefahren. Die Antwort der Versicherung lautet: nur 50Prozen des Schadens wird ausgezahlt. Ist das richtig?
Ja, das ist in Italien standardmäßig korrekt – bei solchen Unfalldynamiken (Linksabbiegen mit Überholmanöver) gilt eine 50:50-Mitverschulden-Vermutung. Folgende Punkte können die Schuldfrage noch beeinflussen:
Höhere Schuld des Abbiegenden, wenn der Blinker fehlte, Spiegel nicht kontrolliert oder Manöver unzureichend gesichert wurde. Höhere Schuld des Überholers wird hingegen bei Verstößen wie Überholen an Kreuzungen oder bei durchgezogener Linie festgestellt.
Bewertungshilfe: Die BAREME-Tabelle (üblich in der Praxis, auch in Italien anwendbar) gibt Prozentsätze je Unfall-Dynamik vor.
Die VZS erinnert: Bei Verkehrsunfällen sollte der europäische Unfallbericht ausgefüllt und nicht vor Ort über Schuldfrage diskutiert werden. Dabei den zentralen Bereich auf dem Formular mit der Beschreibung der Unfall-Dynamik nicht vergessen anzukreuzen. Den Unfall innerhalb drei Tagen der eigenen Versicherung melden.