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Änderungen und Maßnahmen für Arbeitnehmer

Ein Überblick
Im Jahr 2026 treten nicht nur Anpassungen bei der Altersrente in Kraft, sondern auch weitere bedeutende Änderungen und neue Maßnahmen, die für viele Arbeitnehmer von großer Relevanz sind. Diese betreffen insbesondere die Bereiche Elternzeit, vorzeitiger Ruhestand und finanzielle Unterstützung für Familien. Hier sind die wichtigsten Neuerungen.
1. Erneuerung des „Bonus Mamme“ für 2026
Der sogenannte „Bonus Mamme“, eine monatliche finanzielle Unterstützung für Mütter, wurde für das Jahr 2026 erneuert. Ab diesem Jahr beträgt der monatliche Bonus 60 Euro. Die übrigen Voraussetzungen, wie die Anspruchsberechtigung und die Zielgruppen, bleiben unverändert: Anspruch haben Frauen, die lohnabhängig, selbstständig oder freiberuflich tätig sind und in die Sonderverwaltung des INPS („gestione separata“) einzahlen.
Für zwei Kinder: Der Bonus gilt 2026, wenn das 2. Kind unter 10 Jahren alt ist.
Für drei oder mehr Kinder: Der Bonus gilt, wenn das 3. Kind unter 18 Jahren alt ist.
Ausnahme: Frauen mit mindestens drei Kindern und einem unbefristeten Arbeitsverhältnis haben keinen Anspruch, da sie bereits von der Beitragsreduzierung profitieren.
Der Bonus wird nur für die Monate gezahlt, in denen der Arbeitstätigkeit nachgegangen wird und alle die Voraussetzungen erfüllt.
Das Bruttoeinkommen im Jahr 2025 darf 40.000 Euro nicht übersteigen.
Dieser Bonus ist eine wichtige Unterstützung für Eltern, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Antragstellung
Ab wann die Antragstellung für das Jahr 2026 möglich ist, ist zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
2. Änderungen bei der Elternzeit
Eine weitere bedeutende Veränderung betrifft die Elternzeit. Die Altersgrenze für die Nutzung der Elternzeit und die Verlängerung dieser für Kinder mit Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes 104/92, wurde auf 14 Jahre angehoben. Dies bedeutet, dass Eltern von Kindern bis zum 14. Lebensjahr weiterhin von den Vorteilen der Elternzeit profitieren können.
3. Der „Giorgetti-Bonus“: Verlängerung und Anpassung
Die Haushaltsmaßnahme, die den Giorgetti-Bonus betrifft, wurde bis Ende 2026 verlängert. Diese Maßnahme richtet sich an Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Ruhestand erfüllen, sich aber dennoch entscheiden, weiterzuarbeiten.
Voraussetzungen für den Giorgetti-Bonus
Männer benötigen 42 Jahre und 10 Monate Beitragszeit (unabhängig vom Alter).
Frauen müssen ein Jahr weniger an Beitragszeit nachweisen.
Die Idee hinter diesem Bonus ist es, Arbeitnehmer zu ermutigen, länger zu arbeiten, obwohl sie bereits die Voraussetzungen für den vorzeitigen Ruhestand erfüllt haben. Dies soll helfen, den Arbeitsmarkt stabil zu halten und gleichzeitig den Druck auf die Rentenkassen zu mindern.
Wichtige Vorteile des Giorgetti-Bonus
Der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge (derzeit 9,19 Prozent des Bruttogehalts) wird nicht mehr vom Gehalt einbehalten, sondern direkt zum Nettolohn ausgezahlt.
Der Arbeitgeberanteil (23,81 Prozent) wird weiterhin an die INPS abgeführt, sodass der Beitrag zur Rentenversicherung unverändert bleibt.
Der Bonus führt zu einem deutlichen Anstieg des Nettogehalts, da die Arbeitnehmer weniger Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Allerdings sollten Arbeitnehmer beachten, dass sich der auf das beitragsbezogene System (also die Rentenansprüche) eingezahlte Betrag reduziert. Das bedeutet, dass im Gegenzug die Höhe der späteren Rente durch die reduzierte Beitragshöhe im Rentensystem niedriger ausfallen kann.
4. Vorzeitige Altersrente: Anpassung an die Lebenserwartung
Die sogenannte „vorzeitige Altersrente“, also der frühzeitige Renteneintritt vor Erreichen des regulären Rentenalters, wird ab 2027 nur noch um einen Monat pro Jahr an die Lebenserwartung angepasst – im Gegensatz zu den bisher vorgesehenen drei Monaten.
Für Frauen: Ab 2027 benötigen Frauen 41 Jahre und elf Monate Beitragszeiten, um die vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen zu können. Diese Anpassung wird ab 2028 dann auf 42 Jahre und ein Monat steigen.
Für Männer: Männer müssen ab 2027 mit 42 Jahren und elf Monaten an Beitragszeiten rechnen, um die vorgezogene Altersrente zu erhalten. Ab 2028 wird diese Grenze auf 43 Jahre und ein Monat steigen.
5. Altersrente: 67 Jahre und mehr
Für die reguläre Altersrente – das heißt für den Renteneintritt zum regulären Rentenalter – gilt ab 2027 ebenfalls eine Anpassung:
Ab 2027: Der Renteneintritt erfolgt ab 67 Jahren und ein Monat.
Ab 2028: Der Renteneintritt wird auf 67 Jahre und drei Monate angehoben.

ASGB-RENTNER

Pflegende Familienangehörige, unsere Alltagshelden

Trotz der rasanten Veränderungen im Gesundheitssystem und den wohnortsnahen Betreuungseinrichtungen in Gemeinschaftshäusern und Sozialdiensten erfolgt ein Großteil der täglichen Betreuung pflegebedürftiger Personen in Südtirol im häuslichen Umfeld.
Es ist eine stille, oft als selbstverständlich betrachtete Arbeit: die Pflege eines Angehörigen. Ein Bereich der durch den demografischen Wandel und steigender Lebenserwartung immer mehr gefordert ist.
In letzter Zeit wurde das Thema der pflegenden Familienangehörigen auf gesetzlicher Ebene wieder aufgegriffen.
Auf nationaler Ebene liegt ein Gesetzesentwurf vor, der endlich einen organischen Rahmen für pflegende Angehörige schaffen soll und die Regierung beauftragt, Voraussetzungen für eine anerkannte arbeitsrechtliche Tätigkeit zu definieren. Die zurzeit geltenden Zugangskriterien im Gesetzesentwurf sind allerdings so restriktiv, dass der Großteil der pflegenden Familienangehörigen ausgeschlossen wird. Da es überwiegend Frauen sind, die diese wichtige Tätigkeit übernehmen, führt dies oftmals auch zur gezwungenen Teilzeitarbeit oder zum gänzlichen Ausstieg aus der Arbeitswelt mit den Folgen einer späteren geringen Rente.
Nachdem das viel diskutierte Burgenländer Modell von der Landesrätin Rosmarie Pamer als nicht geeignet erklärt wurde, ist es höchste Zeit, dass der soziale und wirtschaftliche Wert der familiären Pflege anerkannt und damit eine seit Jahren bestehende gesetzliche Lücke geschlossen wird. In Südtirol gibt es wichtige Unterstützungsmaßnahmen wie Pflegegeld, Hauspflegedienst, Entlastungsangebote; doch wer diese Erfahrung lebt, weiß, dass dies nicht ausreicht. Pflegende Angehörige brauchen Anerkennung, psychologische Unterstützung, klare Informationen, Atempausen und vor allem das Gefühl, gesehen und unterstützt zu werden.
Deshalb ist es an der Zeit, die Arbeit der pflegenden Familienangehörigen in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte zu stellen und als arbeitsrechtliche Tätigkeit anzuerkennen.
Nicht als kostenlose Ressource, die man als selbstverständlich betrachtet, sondern als tragende Säule des Wohlfahrtstaates, die Schutz, Ausbildung und eine echte Einbindung verdient.
In die Pflege in der Familie zu investieren bedeutet, in die Lebensqualität der zu Pflegenden, in die Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems und in den sozialen Zusammenhalt unserer Gemeinschaft zu investieren.
Die ASGB-Rentner appellieren an die Landespolitik sowie an die Parlamentarier in Rom, sich für die gesetzliche Anerkennung des sozialen und wirtschaftlichen Wertes der familiären Pflege einzusetzen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung.