Dienstleistungen
Mod. 730/2026
Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung
Allgemeine Unterlagen
gültigen Personalausweis;
Mod. 730/25, bzw. Redditi 2025 (sofern nicht beim ASGB gemacht);
Mod. C.U. 2026, Einkommen 2025 (auch vom Ehepartner/Partner und Kindern);
Mod. C.U. 2026 für Rentner und Personen, die Arbeitslosengeld oder Lohnausgleich erhalten haben, wird beim Abfassen der Steuererklärung ausgedruckt;
Bescheinigung Auslandsrente 2025;
Erhaltene Unterhaltszahlungen (vom ex Ehepartner für sich selbst – nicht für die Kinder);
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder;
aktuellen Lohnstreifen oder Arbeitsvertrag, falls heuer schon Arbeit gewechselt wurde;
Einkünfte aus Photovoltaikanlagen (Bestätigung GSE).
Eigentum
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung);
Zinsbestätigung für das Jahr 2025 der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung;
Mietverträge von vermieteten Wohnungen;
Bestätigung des Kondominiumverwalters für Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen 2025;
Unterlagen Auslandsinvestitionen: Versicherungen, Immobilienbesitz, Finanzvermögen sowie erhaltene Renditen/Zinsen.
Für alle Ausgaben, die in der Steuererklärung abgesetzt werden, besteht die Pflicht der Spesennachverfolgbarkeit. Das heißt, diese Ausgaben können nur dann abgeschrieben werden, wenn sie mittels elektronischer Zahlungsmittel bezahlt wurden (Bancomat, Kreditkarte oder Überweisungsbestätigung); ausgenommen sind Zahlungen von Medikamenten oder Tickets und Rechnungen vom Optiker. Die entsprechenden Belege müssen der Steuererklärung beigelegt werden.
Ausgaben
Ausgaben für den SüdtirolPass, FamilyPass, abo+ sowie SüdtirolPass 65+ (die Bestätigung kann über den Benutzeraccount auf
www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden);Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Facharztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung von Sanitätsfonds (z.b. Mutual Help oder Sanipro) und/oder Sanitätsbetrieb; Rechnungen für Schönheits OPs können nicht berücksichtigt werden;
Rechnungen Physiotherapie mit eventueller Rückerstattung;
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge;
Mietvertrag (wenn keine andere Unterstützung für die Miete gewährt wurde);
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente;
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente;
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren, Zusammenlegung von Versicherungszeiten; Rückzahlung nicht zustehender Arbeitslosenunterstützung;
Einzahlungsbestätigung der Sozialbeiträge für Hausangestellte (MAV Inps);
Pflegespesen (Gehälter für Pflegepersonal pflegebedürftiger Familienangehörige);
Begräbnisspesen;
entrichtete Unterhaltszahlungen an den ex Ehepartner (Urteil und Banküberweisung);
Tierarztspesen für Haustiere;
Spendenbestätigung von Organisationen/Vereine, die ins ital. ONLUS-Verzeichnis eingeschrieben sind (ausländische Vereinigungen sind nicht abschreibbar);
Einzahlungen in einen offenen Pensionsfonds (Bestätigung von Bank oder Versicherung) bzw. Zusatzzahlungen in den Laborfonds;
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 Akontozahlungen für das Jahr 2025.
Abschreibung Sanierungsmaßnahmen 2025
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen;
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten. Voraussetzung: außerordentliche Sanierungsarbeiten, Kauf der Möbel nach Baubeginn und innerhalb 2 Kalenderjahren ab Baubeginn;
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (50, 55, bzw. 65 Prozent) mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen, ENEA Meldung.
Die Abschreibungen für die Sanierungsmaßnahmen sind überaus komplex und kompliziert. Hierfür können auch noch weitere Unterlagen benötigt werden.
zusätzliche Abschreibmöglichkeiten für Familien
Einschreibegebühren für Musikschule, Chöre usw. für Kinder von 5 bis 18 Jahren;
Spesen für KITA (nur für jene, die keinen staatlichen KITA Bonus erhalten haben);
Einzahlungsbelege für Kindergarten und Schulbesuch (auch Privatschulen) und Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge;
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren;
für zu Lasten lebende Studenten: Mietvertrag lautend auf den Studenten selbst (auch Ausland), Zahlungsbelege der Miete, Einschreibegebühren UNI und Bestätigung über die Studienzeit 2025;
Einzahlung Zusatzrente für zu Lasten lebende Kinder.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt. C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U. bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss geklärt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren; außerdem muss geklärt werden, ob für die Kinder eine Steuererklärung fällig ist.
Höchstgrenzen:
Bis 24 Jahren – 4.000 Euro Jahreseinkommen;
Von 24 bis 30 Jahren – 2.840,51 Euro Jahreseinkommen;
Über 30 Jahren: nicht mehr zu Lasten lebend; außer Kinder mit Beeinträchtigung.
Von 24 bis 30 Jahren – 2.840,51 Euro Jahreseinkommen;
Über 30 Jahren: nicht mehr zu Lasten lebend; außer Kinder mit Beeinträchtigung.

