Bauindustrie


Grundlohnerhöhung ab 1. März 2026

Gemäss gültigem Kollektivvertrag für die Arbeiter des Sektors Bauindustrie tritt mit 01.03.2026 eine weitere Erhöhung des Grundlohnes (paga base) in Kraft. Die monatlichen Erhöhungen bewegen sich im Ausmaß von 50 bis 70 Euro brutto monatlich. Somit sind für den Zeitraum vom 01. März 2026 bis zum 28. Februar 2027 (ab dem 01. März 2027 ist eine weitere Erhöhung fällig) folgende Grundlöhne gültig:
1. Kategorie (gewöhnlicher Arbeiter): 6,46 Euro brutto pro Stunde
2. Kategorie (qualifizierter Arbeiter): 7,56 Euro brutto pro Stunde
3. Kategorie (spezialisierter Arbeiter): 8,40 Euro brutto pro Stunde
4. Kategorie (hochspezialisierter Arbeiter) : 9,04 Euro brutto pro Stunde
Es ist empfehlenswert, den Lohnstreifen zu überprüfen, ob die vorgesehene Lohnerhöhung des Grundlohnes (paga base) auch termingerecht mit dem Märzlohn 2026 ausbezahlt wurde.

Bauindustrie


Variables Lohnelement für 2026 in Südtirol bestätigt

Am 21. Jänner 2026 wurde das VARIABLE LOHNELEMENT für die Bauindustrie in Südtirol sowohl für die Arbeiter als auch für die Angestellten (betrifft ca. 13.000 Beschäftigte) auch für das Jahr 2026 mit einem Abkommen zwischen dem Kollegium der Bauunternehmer und den Fachgewerkschaften des Bausektors wiederbestätigt. Der ASGB/BAU wurde dabei von den Kollegen Werner Blaas und Patrizio Serra vertreten.
Für das Jahr 2026 gelten folgende Beträge
ARBEITER (Stundenbeträge)
gewöhnlicher Arbeiter (1. Kategorie): 0,33 Euro brutto pro Stunde
qualifizierter Arbeiter (2. Kategorie): 0,38 Euro brutto pro Stunde
spezialisierter Arbeiter (3. Kategorie): 0,43 Euro brutto pro Stunde
hochspezialisierter Arbeiter (4. Kategorie): 0,46 Euro brutto pro Stunde.
ANGESTELLTE (Monatsbeträge)
1. Kategorie 56,84 Euro brutto im Monat
2. Kategorie 66,51 Euro brutto im Monat
3. Kategorie 73,89 Euro brutto im Monat
4. Kategorie 79,85 Euro brutto im Monat
5. Kategorie 85,26 Euro brutto im Monat
6. Kategorie 102,31 Euro brutto im Monat
7. Kategorie 113,68 Euro brutto im Monat
Diese Beträge werden ab 2026 mit der Ersatzsteuer von einem Prozent besteuert.