Bauhandwerk


Grundlohnerhöhung mit 01. Jänner 2026

Gemäss gültigem Nationalen Kollektivvertrag für die Arbeiter des Bauhandwerks tritt mit 01. Jänner 2026 eine weitere Erhöhung des Grundlohnes (paga base)in Kraft. Die monatlichen Erhöhungen bewegen sich im Ausmass von 35 bis 49 Euro bruttomonatlich und somit sind für den Zeitraum vom 01.Jänner 2026 bis zum 31. Dezember 2026 (ab 01.Jänner 2027 ist eine weitere Erhöhung fällig) folgende Grundlöhne gültig:
1. Kategorie (gewöhnlicher Arbeiter): 6,34 Euro brutto pro Stunde
2. Kategorie (qualifizierter Arbeiter): 7,40 Euro brutto pro Stunde
3. Kategorie (spezialisierter Arbeiter): 8,25 Euro brutto pro Stunde
4. Kategorie (hochspezialisierter Arbeiter): 8,87 Euro brutto pro Stunde
Es ist empfehlenswert, über den Lohnstreifen zu überprüfen, ob diese vorgesehene Lohnerhöhung des Grundlohnes (paga base) auch termingerecht ausbezahlt wurde.

Bauhandwerk 


Variables Lohnelement für Jahr 2026 auch für das Bauhandwerk

Am 21. Jänner 2026 wurde das Abkommen für das variable Lohnelement zwischen den Sozialpartnern des Bausektors erneuert. Der ASGB/BAU wurde dabei von den Fachsekretären Werner Blaas und Patrizio Serra vertreten.
Für das Jahr 2026 gelten folgende Beträge
ARBEITER (Stundenbeträge)
gewöhnlicher Arbeiter (1. Kategorie): 0,34 Euro pro Stunde
Qualifizierter Arbeiter (2. Kategorie): 0,40 Euro pro Stunde
Spezialisierter Arbeiter (3. Kategorie): 0,45 Euro pro Stunde
Hochspezialisierter Arbeiter (4. Kategorie): 0,48 Euro pro Stunde.
Diese Beträge werden ab 2026 mit der Ersatzsteuer von einem Prozent besteuert.