Bauhandwerk
Variables Lohnelement für Jahr 2026 auch für das Bauhandwerk
Am 21. Jänner 2026 wurde das Abkommen für das variable Lohnelement zwischen den Sozialpartnern des Bausektors erneuert. Der ASGB/BAU wurde dabei von den Fachsekretären Werner Blaas und Patrizio Serra vertreten.
Für das Jahr 2026 gelten folgende Beträge
ARBEITER (Stundenbeträge)
gewöhnlicher Arbeiter (1. Kategorie): 0,34 Euro pro Stunde
Qualifizierter Arbeiter (2. Kategorie): 0,40 Euro pro Stunde
Spezialisierter Arbeiter (3. Kategorie): 0,45 Euro pro Stunde
Hochspezialisierter Arbeiter (4. Kategorie): 0,48 Euro pro Stunde.
Diese Beträge werden ab 2026 mit der Ersatzsteuer von einem Prozent besteuert.
