Bau
Abkommen kurze Krankheitsdauer (malattia breve) verlängert
Das mit Ende des Jahres abgelaufene Abkommen über die Bezahlung bei Krankheitsdauer bis zu sechs Tagen wurde kürzlich zwischen den Sozialpartnern bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Der ASGB/BAU wurde dabei von den Kollegen Werner Blaas und Patrizio Serra vertreten. Somit werden bei einer Krankendauer bis zu sechs Tagen weiterhin der 2. und 3. Krankentag zu 50 Prozent bezahlt (der Kollektivvertrag für den Bausektor sieht nämlich bei einer Krankendauer bis zu sechs Tagen für die ersten drei Tage KEINE Bezahlung vor), allerdings nur für zweimal im Jahr.
