Bauhandwerk 


Variables Lohnelement für Jahr 2026 auch für das Bauhandwerk

Am 21. Jänner 2026 wurde das Abkommen für das variable Lohnelement zwischen den Sozialpartnern des Bausektors erneuert. Der ASGB/BAU wurde dabei von den Fachsekretären Werner Blaas und Patrizio Serra vertreten.
Für das Jahr 2026 gelten folgende Beträge
ARBEITER (Stundenbeträge)
gewöhnlicher Arbeiter (1. Kategorie): 0,34 Euro pro Stunde
Qualifizierter Arbeiter (2. Kategorie): 0,40 Euro pro Stunde
Spezialisierter Arbeiter (3. Kategorie): 0,45 Euro pro Stunde
Hochspezialisierter Arbeiter (4. Kategorie): 0,48 Euro pro Stunde.
Diese Beträge werden ab 2026 mit der Ersatzsteuer von einem Prozent besteuert.

Bau


Abkommen kurze Krankheitsdauer (malattia breve) verlängert

Das mit Ende des Jahres abgelaufene Abkommen über die Bezahlung bei Krankheitsdauer bis zu sechs Tagen wurde kürzlich zwischen den Sozial­partnern bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Der ASGB/BAU wurde dabei von den Kollegen Werner Blaas und Patrizio Serra vertreten. Somit werden bei einer Krankendauer bis zu sechs Tagen weiterhin der 2. und 3. Krankentag zu 50 Prozent bezahlt (der Kollektivvertrag für den Bausektor sieht nämlich bei einer Krankendauer bis zu sechs Tagen für die ersten drei Tage KEINE Bezahlung vor), allerdings nur für zweimal im Jahr.