Dienstleistungen
Neuerungen ISEE 2026
Mit heuer treten bei der Berechnung der ISEE wichtige Neuerungen in Kraft, die für viele Familien von Vorteil sein können. Die Änderungen betreffen mehrere Sozialleistungen, darunter das staatliche Familiengeld, den KITA-Bonus, den Geburtenbonus, das Landeskindergeld, die Inklusionsbeihilfe ADI sowie die berufliche Wiedereingliederungsmaßnahme SFL.

Eine erste wesentliche Neuerung betrifft den Freibetrag für die Erstwohnung. Dieser wurde auf 91.500 Euro angehoben, in einigen Großstädten sogar auf 120.000 Euro. Zusätzlich erhöht sich der Freibetrag ab dem zweiten unterhaltsberechtigten Kind um jeweils 2.500 Euro. Damit wird die Berechnung für Familien mit Kindern spürbar günstiger gestaltet.Auch bei der sogenannten Äquivalenzskala, also jenem Berechnungsmaßstab, mit dem die Zusammensetzung des Haushalts für die Ermittlung des ISEE-Wertes bewertet wird, gibt es Änderungen. Künftig fällt die Berechnung insbesondere für Familien mit zwei oder mehr Kindern vorteilhafter aus. Die entsprechende Neuberechnung wird direkt und automatisch vom INPS vorgenommen, sodass die Betroffenen keinen zusätzlichen Antrag stellen müssen.
Gleichzeitig bleibt jedoch zu beachten, dass bei der Vermögensbewertung für die ISEE weiterhin sämtliche relevanten Vermögenswerte berücksichtigt werden. Dazu zählen auch der Besitz von Fremdwährungen im Ausland, Kryptowährungen sowie Geldüberweisungen ins Ausland. Dies betrifft ausdrücklich auch Geldtransfersysteme und die Versendung von Bargeld über Dritte. Die neuen Bestimmungen bringen somit für zahlreiche Haushalte Verbesserungen mit sich, insbesondere für Familien mit Kindern und für jene, die auf unterstützende Sozialleistungen angewiesen sind.
Gleichzeitig bleibt jedoch zu beachten, dass bei der Vermögensbewertung für die ISEE weiterhin sämtliche relevanten Vermögenswerte berücksichtigt werden. Dazu zählen auch der Besitz von Fremdwährungen im Ausland, Kryptowährungen sowie Geldüberweisungen ins Ausland. Dies betrifft ausdrücklich auch Geldtransfersysteme und die Versendung von Bargeld über Dritte. Die neuen Bestimmungen bringen somit für zahlreiche Haushalte Verbesserungen mit sich, insbesondere für Familien mit Kindern und für jene, die auf unterstützende Sozialleistungen angewiesen sind.

