Transport und Verkehr


Weißes Kreuz: Neuer Kollektivvertrag für 2026 bis 2028

v.l.n.r.: Ivo Bonamico, Andreas Pattis, Markus Trocker (Weißes Kreuz), Andrea Baiardo (Unternehmerverband), Hans J. Dalsass (ASGB), Martin Gianordoli und Josef Gasser (Betriebsräte), Marina Vettori (AGB-CGIL), Thomas Zöggeler (Betriebsrat) und Claudio Hopfgartner (SGBCISL).
Für die rund 570 Beschäftigten des Weißen Kreuzes wurde kürzlich der neue Kollektivvertrag für den Zeitraum 2026 bis 2028 unterzeichnet. Nach mehreren Verhandlungsrunden zwischen den Vertretern des Weißen Kreuzes und den Gewerkschaften CGIL-AGB, ASGB und SGB-CISL konnte eine Einigung erzielt werden.
Im Zentrum des neuen Abschlusses steht eine Anhebung der Mindestlöhne um insgesamt 170 Euro. Vorgesehen sind 60 Euro ab März 2026 sowie weitere Erhöhungen von jeweils 55 Euro in den Jahren 2027 und 2028.
Ein besonderes Augenmerk wurde in den Verhandlungen darauf gelegt, neben einer allgemeinen strukturellen Lohnerhöhung auch langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die mittlere Führungsebene gezielt zu berücksichtigen. Erreicht wurde dies durch die Einführung einer Erfahrungszulage für Beschäftigte mit vielen Dienstjahren und durch die Anhebung der monatlichen Funktionszulage für Turnusleiter und Praxisanleiter.
Die neue Erfahrungszulage ergänzt künftig die bisherige Dienstalterszulage. Ab dem 14. Dienstjahr besteht Anspruch auf eine monatliche Zulage von 24 Euro, ab dem 16. Dienstjahr steigt diese auf 56 Euro und ab dem 18. Dienstjahr auf 80 Euro.
Neben dem wirtschaftlichen Teil stand auch das gesamte Leistungspaket für die Angestellten im Mittelpunkt der Gespräche. So wurde vereinbart, den ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro aufzustocken und den zusätzlichen Pensionsfonds weiterzuführen.
Das Weiße Kreuz verfügt seit vielen Jahrzehnten über einen eigenen Kollektivvertrag erster Ebene, der in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit den Sozialpartnern erneuert wird. Er umfasst 14 Monatsgehälter sowie eine Leistungsprämie. Durch die laufenden Anpassungen konnte in den vergangenen Jahren wiederholt auf die Inflation reagiert und den Beschäftigten ein verlässlicher Rahmen geboten werden.
Nach Abschluss der Verhandlungen zeigten sich sowohl die Gewerkschaften als auch die Vertreter des Weißen Kreuzes mit dem Ergebnis zufrieden. Aus Sicht der Sozialpartner ist es gelungen, unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen ein gutes Ergebnis für die Beschäftigten zu erzielen und zugleich eine zukunftsorientierte Lösung zu vereinbaren.

Handel und Dienstleistungen


Neuheiten beim Gesundheitsfonds für Angestellte im Südtiroler Handelssektor

Seit 1. Januar 2026 arbeitet der nationale Gesundheitsfonds für die Angestellten im Handels- und Dienstleistungssektor Fondo Est in Südtirol nicht mehr mit Mutual Help, sondern mit EMVA als neuem Partner zusammen. Dies haben die Sozial­partner (HDS, ASGB und die konföderierten Gewerkschaften), beschlossen, mit dem Ziel, mittelfristig alle von Fondo Est vorgesehenen Gesundheitsleistungen über eine lokale Einrichtung anzubieten.
Wie zuvor Mutual Help, übernimmt seit heuer EMVA (Ente Mutuo Volontario di Assistenza) als erfahrene Südtiroler Fürsorgekörperschaft die lokale Betreuung eines Teils der Leistungen von Fondo Est. EMVA wickelt seit Jahrzehnten Dienstleistungen der ergänzenden Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für alle interessierten Südtiroler und Südtirolerinnen ab und bringt damit die nötige Erfahrung und das Know How mit, um diesen Dienst auch für die Südtiroler Handelsbeschäftigten zu gewährleisten.
EMVA betreut nun für Fondo Est folgende Gesundheitsleistungen:
zahnärztliche Leistungen,
Vorsorgeuntersuchungen,
bestimmte Krankenhausaufenthalte,
häusliche Krankenpflege,
ausgewählte Leistungen für die minderjährigen Kinder der Mitglieder.
EMVA übernimmt als lokaler Partner also vorerst nur die Abwicklung bestimmter Leistungen für die von Fondo Est in Südtirol betreuten Personen. Nach und nach soll dann das Leistungspaket an lokalen Gesundheitsleistungen im Handelssektor ausgebaut werden. Ziel ist es schließlich, dass EMVA für die Südtiroler Handelsbeschäftigten in absehbarer Zeit zur einzigen Anlaufstelle für alle von Fondo Est vorgesehenen Gesundheitsleistungen wird.
Was bedeutet das konkret für die Angestellten im Handel?
Mit EMVA steht ab sofort ein lokaler Ansprechpartner mit Sitz in Bozen und über 45 Jahren Erfahrung in der Verwaltung von Gesundheitsleistungen und dem Führen von Gesundheitsfonds zur Verfügung. Die Betreuung erfolgt zweisprachig auf Deutsch oder Italienisch.
Wie funktioniert die Rückvergütung der Gesundheitsausgaben?
Alle von EMVA für Fondo Est betreuten Leistungen im Jahr 2026 werden direkt an die Beschäftigten rückvergütet. Für das Jahr 2026 sind daher keine Vormerkungen in Gesundheitseinrichtungen notwendig.
Alle Anträge um Rückvergütung für die von EMVA verwalteten Leistungen sind ab dem 16. März direkt über das ­EMVAPortal einzureichen. Details dazu gibt es unter: www.emva.it/fondoest.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Wer bereits ein Portal bei Fondo Est genutzt hat, hat innerhalb 15.03.2026 automatisch eine Einladung von EMVA per E-Mail erhalten. In dieser Einladung befindet sich ein Link, der zur Passwortauswahl führt. Nachdem ein Passwort erstellt und bestätigt wurde ist die Aktivierung des Portals abgeschlossen und man kann mit dem gewählten Passwort und der E-Mail-Adresse, auf der die Einladung eingegangen ist, einsteigen.
Wer hingegen keine Einladung erhalten hat oder sich erstmals registrieren möchte, muss eine E-Mail an fondoest@emva.it senden mit dem Betreff „Neuer Portalzugang“.
Damit EMVA eine Person registrieren kann, müssen in der E-Mail zwingend folgende Daten angeführt sein: Name, E-Mail-Adresse, Handynummer sowie Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnadresse. Nach Prüfung der Daten auf Übereinstimmung mit jenen von Fondo Est erhält der Mitarbeiter die Einladung zum Portal auf die angegebene E-Mail-Adresse. In beiden Fällen hat man ab Erhalt der Einladungsmail 30 Tage Zeit, die Aktivierung abzuschließen, andernfalls verfällt der Link und man muss sich für den Neustart der Aktivierung an EMVA wenden.
Weitere Informationen
Auf der Webseite www.emva.it/fondoest befindet sich der Zugang zum Portal, eine Übersicht der für die Prüfung von Anträgen benötigten Unterlagen, Leitfäden zu den Leistungen sowie FAQs (allgemeine Fragen und Antworten).
Für Fragen ist EMVA unter fondoest@emva.it oder telefonisch unter 0471 059 056 erreichbar.
Hinweis
EMVA ist eine eigenständige Fürsorgekörperschaft. Die auf der Webseite www.emva.it angeführten Leistungen betreffen ausschließlich die eigenen Mitglieder von EMVA. Für die Betreuung der Angestellten im Handelssektor (Mitglieder von Fondo Est) wurde daher ein separater eigener Bereich eingerichtet unter www.emva.it/fondoest. Dort befinden sich ausschließlich die von Fondo Est vorgesehenen und in diesem Artikel beschriebenen Leistungen und Informationen.