Bau


Abkommen kurze Krankheitsdauer (malattia breve) verlängert

Das mit Ende des Jahres abgelaufene Abkommen über die Bezahlung bei Krankheitsdauer bis zu sechs Tagen wurde kürzlich zwischen den Sozial­partnern bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Der ASGB/BAU wurde dabei von den Kollegen Werner Blaas und Patrizio Serra vertreten. Somit werden bei einer Krankendauer bis zu sechs Tagen weiterhin der 2. und 3. Krankentag zu 50 Prozent bezahlt (der Kollektivvertrag für den Bausektor sieht nämlich bei einer Krankendauer bis zu sechs Tagen für die ersten drei Tage KEINE Bezahlung vor), allerdings nur für zweimal im Jahr.

Holz

PEDROSS-SOCKELLEISTEN AG

Neuwahlen der Einheitlichen Gewerkschaftsvertretung EGV durchgeführt

Anfang Dezember 2025 wurden bei der Fa. Pedross-Sockelleisten AG in Latsch die Neuwahlen EGV vom ASGB-HOLZ in enger Zusammenarbeit mit dem Betrieb erfolgreich durchgeführt. Fünf Personen, die alle gehören der ASGB-Liste angehören, bilden für die nächsten drei Jahre (bis zum 31.12.2028) die neue EGV. Zugleich wurde auch für diesen Zeitraum der Sicherheitssprecher gewählt bzw. wiederbestätigt.
Der ASGB-HOLZ wird sich in nächster Zeit mit der neugewählten EGV zusammensetzen um die künftigen Ziele anzustecken.