SBR

Staatliches Familiengeld 2008

Anzusuchen innerhalb 31. Jänner 2009
Bis 31. Jänner 2009 hat man die Möglichkeit, das Ansuchen für das staatliche Familiengeld zu stellen. Voraussetzungen sind mindestens drei minderjährige Kinder, wobei die Einkommens- und Vermögenssituation der Familiengemeinschaft 22.480,91 Euro nicht übersteigen darf. Das Familiengeld beträgt maximal 124,89 Euro monatlich.
Mitzubringen sind:
Einkommen des Jahres 2007 aller auf dem Familienbogen aufscheinenden Personen (Model 730, UNICO oder CUD)
Vermögenswerte
aktueller Katasterauszug (wenn Besitz vorhanden)
Kopie des Mietvertrages (wenn die Familie in einer Mietwohnung lebt)
Familienbogen
Kopie der Identitätskarte des Antragstellers/der Antragstellerin
IBAN-Nummer der Bankverbindung
Nicht-EU-Bürger: Kopie des Aufenthaltsscheines (carta di soggiorno)
Die Gesuche können bei den Patronatsstellen des ASGB eingereicht werden.

SBR

Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen 2008

Anträge ab Jänner 2009 bis spätestens 31. März 2009
Wer hat Anrecht?
Alle ArbeitnehmerInnen:
die seit mindestens zwei Jahren sozial versichert sind
wenigstens 78 Tage im Jahr 2008 sozial versichert gearbeitet haben
Das Arbeitslosengeld wird nur bei Entlassung bzw. Saisonende bezahlt, nicht bei Selbstkündigung.
Der Antrag
Der Antrag ist ab Jänner 2009 bis spätestens 31. März 2009 beim NISF/INPS einzureichen. Beim Ausfüllen des Antrages sind die MitarbeiterInnen unseres Patronats gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Bestätigung des Arbeitsamtes über die Arbeitszeiten
Gültige Identitätskarte bzw. gültiger Reisepass
für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung
IBAN- Nummer der Bankverbindung
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich mitzubringen:
Familienbogen oder Eigenerklärung
Einkommenserklärungen der letzten zwei Kalenderjahre