SBR

Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen 2008

Anträge ab Jänner 2009 bis spätestens 31. März 2009
Wer hat Anrecht?
Alle ArbeitnehmerInnen:
die seit mindestens zwei Jahren sozial versichert sind
wenigstens 78 Tage im Jahr 2008 sozial versichert gearbeitet haben
Das Arbeitslosengeld wird nur bei Entlassung bzw. Saisonende bezahlt, nicht bei Selbstkündigung.
Der Antrag
Der Antrag ist ab Jänner 2009 bis spätestens 31. März 2009 beim NISF/INPS einzureichen. Beim Ausfüllen des Antrages sind die MitarbeiterInnen unseres Patronats gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Bestätigung des Arbeitsamtes über die Arbeitszeiten
Gültige Identitätskarte bzw. gültiger Reisepass
für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung
IBAN- Nummer der Bankverbindung
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich mitzubringen:
Familienbogen oder Eigenerklärung
Einkommenserklärungen der letzten zwei Kalenderjahre

Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB

Bericht über unsere landesweiten herbstlichen Informationsversammlungen

In Sterzing fand unsere erste Versammlung mit überaus großer Beteiligung (über 70 Personen) statt. Das Thema, die klinische Reform in Südtirol wurde von Dr. Oswald Mayr, Sanitätsdirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs abgehandelt. Die Grundversorgung in allen sieben Krankenhäusern bleibt weiterhin aufrecht. Zudem soll es zu einer verstärkten Integration zwischen dem einzelnen Krankenhaus und der Allgemeinmedizin (Basisärzte und Sprengel) kommen, ebenso mit den Alters- und Pflegeheimen, auch durch telematische Vernetzung. Für anspruchsvolle und komplexe Leistungen sollen als Novum in einigen Krankenhäusern so genannte Referenzzentren errichtet werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patienten optimal zu gewährleisten und durch Synergie?effekte auch Kosten einzusparen ohne Abstriche bei der Qualität für den Patienten sondern im Gegenteil mit einer Qualitätssteigerung. Man setzt darauf, dass so die teuren medizinischen Apparaturen besser ausgelastet werden können und auch bei der Verwaltung, z.B. durch gebündelte Einkäufe viel eingespart werden kann.
Unter Referenzzentren versteht man ein Fachgebiet, einen Teilbereich desselben (z.B. Rheumatologie im Bereich der Inneren Medizin) oder auch eine fach übergreifende Organisationsstruktur, (z.B. ein Departement) in dem eine „hohe Fachkompetenz" für die diagnostische Abklärung, Therapie, Nachbehandlung und Rehabilitation definierter Krankheitsbilder gewährleistet wird. Folgende Strukturen sollen errichtet werden: Dienst für Rechtsmedizin, Komplementärmedizin (alternative Medizin), Therapiezentrum für Suchterkrankungen und psychosomatische Störungen, kardiologische Rehabilitation und Neurochirurgie. Zugesichert wurde, dass der Patient nur die unbedingt erforderliche Zeit in diesen Zentren verbringen wird, danach wird er wieder in „sein" Krankenhaus zurückgeführt. Sollte sich ein Krankheitsbild ergeben, für welches unsere Krankenhäuser noch nicht gerüstet sind, so wird der Patient auf Kosten der Sanitätseinheit in eine hierfür spezialisierte Klinik innerhalb von Europa überwiesen. So gibt es zum Beispiel in Südtirol jährlich einige wenige Kinder, bei denen ein Kopftumor diagnostiziert wird. Für diese Fälle wird die Überweisung in die beste Klinik in Europa und zwar nach Turin verfügt. Die darauf einsetzende Diskussion war sehr rege und es gelang dem Referenten alle Anwesenden voll zu überzeugen.
Dr. Oswald Mayr hielt für uns dasselbe Referat auch noch in Neustift, während sich mit demselben Thema Fachsekretär Toni Tschenett für unsere Mitglieder in Meran und Gewerkschaftsfunktionär Andrea Dorigoni für jene in Bozen zur vollen Zufriedenheit auseinandersetzte. Auch hier setzte eine rege Diskussion ein, so dass alle von diesem Konzept eine gute Meinung bekamen.
In Schlanders hingegen, wurde als Thema die Einstufung der Pflegebedürftikeit in die vier vorgesehenen Kategorien behandelt. Eine Mitarbeiterin der Einstufungskommission aus Bozen, begleitet von einer Krankenschwester aus dem Vinschgau, die ebenfalls bei dieser Einstufungskommission dabei ist, erklärten ihre Arbeit. Hervorgehoben wurde, dass bei hunderten von Einstufungen innerhalb der letzten sechs Monate, bisher nur drei Rekurse gegen die Einstufung eingereicht wurden, was auf eine objektiv zufriedenstellende Einstufung hindeutet. Die Einstufungen sollen innerhalb des Jahres abgeschlossen sein. Im Anschluss daran erklärte Obmann Adolf Buratti die klinische Reform, was gut aufgenommen wurde.
Bei allen diesen Versammlungen kam der gemütliche Teil bei einer kleinen Marende und bei Musik nicht zu kurz.