SBR
Staatliches Familiengeld 2008
Anzusuchen innerhalb 31. Jänner 2009
Bis 31. Jänner 2009 hat man die Möglichkeit, das Ansuchen für das staatliche Familiengeld zu stellen. Voraussetzungen sind mindestens drei minderjährige Kinder, wobei die Einkommens- und Vermögenssituation der Familiengemeinschaft 22.480,91 Euro nicht übersteigen darf. Das Familiengeld beträgt maximal 124,89 Euro monatlich.
Mitzubringen sind:
Einkommen des Jahres 2007 aller auf dem Familienbogen aufscheinenden Personen (Model 730, UNICO oder CUD)
Vermögenswerte
aktueller Katasterauszug (wenn Besitz vorhanden)
Kopie des Mietvertrages (wenn die Familie in einer Mietwohnung lebt)
Familienbogen
Kopie der Identitätskarte des Antragstellers/der Antragstellerin
IBAN-Nummer der Bankverbindung
Nicht-EU-Bürger: Kopie des Aufenthaltsscheines (carta di soggiorno)
Die Gesuche können bei den Patronatsstellen des ASGB eingereicht werden.