Dienstleistungen des ASGB
Strom

Sozialbonus – Anwendungsmodalitäten

Haushaltskunden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, wird durch die neue Regelung eine Stromkosteneinsparung von ca. 20 Prozent garantiert. Die Höhe des Bonus wird nach Anzahl der Familienmitglieder differenziert sein (60 Euro/Jahr für Haushalte mit 1 – 2 Personen, 78 Euro/Jahr für 3-4 Personen, 135 Euro/Jahr für mehr als vier Mitgliedern).
Das System wird ab Jänner 2009 in Kraft treten. Der Bonus kann aber rückwirkend auch für das Jahr 2008 gewährt werden, wenn ein entsprechender Antrag innerhalb 28. Februar 2009 gestellt wird (Beschluss ARG/elt 117/08 abrufbar auf der Website www.autorita.energia.it). Im Laufe der kommenden Wochen werden die Aufsichtsbehörde, die zuständigen Betreiber und die Gemeinde detaillierte Informationen zur Beantragung des Sozialbonus geben können.
Bonus für wirtschaftlich schwächere Haushaltskunden: wer hat Anrecht?
Anrecht haben, nach Maßgabe des Interministerialdekretes vom 28. Dezember 2007, alle Haushalte, bei denen der Wert des ISEE-Indikdators 7.500 Euro nicht überschreitet und einen Anschluss von drei Kilowatt haben. Der ISEE ist ein Indikator der Einkommens- und Vermögenslage der Familie und ermöglicht, die wirtschaftlich/finanzielle Situation des Haushalts, unter Berücksichtigung der Familieneinkommen, des Immobiliar- und Mobiliarvermögens und der Typologie und Anzahl der Familienmitlgieder, zu bewerten. Dieser Indikator ist bereits weitgehend Maßstab für den Zugang zu anderen sozialen Leistungen (vor allem auf Landesebene).
Ein Beispiel: eine Familie, bestehend aus Vater, Mutter und zwei Kindern, mit einem einzigen Einkommen, mit einer Mietwohnung und ohne weitere finanzielle Mittel bleibt unterhalb der ISEE-Schwelle von 7.500 Euro (Brutto-Jahreseinkommen bis ca. 23.400 Euro).
Beantragung des Bonus
Nach Aktivierung des Informatiksystems zur Verwaltung der Anträge, welches im Sinne des Beschlusses der Aufsichtsbehörde innerhalb von 90 Tagen gemacht werden sollte, können Haushaltskunden in dürftigen Verhältnissen einen Antrag auf Sozial?bonus bei der Wohnsitzgemeinde stellen. Dabei muss der Kunde die ISEE-Erklärung vorlegen und die Angaben über die Stromlieferung, die aus jeder Stromrechnung entnommen werden kann, und über die Zusammensetzung der Familie liefern.
Wird dem Antrag, nach Überprüfung der darin enthaltenen Angaben, stattgegeben, hat der Kunde Anrecht auf die Auszahlung des Steuerausgleichs für 12 Monate (vorbehaltlich Erneuerung).
Die Abfassung der ISEE-Erklärung kann bei allen ASGB-Büros gemacht werden. Hierfür benötigt werden die Einkommen aller Personen, welche auf dem Familienbogen aufscheinen und die Vermögenssituation mit Stand 31.12 des Vorjahres (Bankkonten, Wertpapiere, usw.). Das Gesuch um die Tarifreduzierung muss dann wie bereits oben erwähnt bei der Wohnsitzgemeinde gemacht werden.

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Steuererklärungen 2009

Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass bei den Steuererklärungen 2009 die Abschreibung der Medikamente nur mehr unter folgenden Voraussetzungen möglich ist. Beim Kauf des Medikamentes muss der Sanitätsausweis/Steuernummer vorgewiesen werden, damit auf dem Beleg der abschreibbare Betrag und die Steuernummer aufscheinen. Zudem müssen bei Familien die Kassenbelege getrennt nach Steuernummer der einzelnen Familienmitglieder vorgelegt werden.
Kassenbelege, welche keine von der Apotheke aufgedruckte Steuernummer haben, können nicht mehr zum Abzug gebracht werden. Es ist also nicht mehr zulässig nachträglich händisch die Steuernummer auf den Beleg zu schreiben.
Abschreibbare Spesen
Für das Jahr 2008 können unter anderem in Abzug gebracht werden:
Abbonements für den öffentlichen Nahverkehr im Ausmaß von 250 €; Weiters wurde die Obergrenze der Zinsen für Darlehen für den Kauf der Erstwohnung von 2.582,28 € auf 4.000 € erhöht. Die Höchstgrenze für die Zinsen eines Darlehens für den Bau der Erstwohnung bleiben zwar gleich (2.582,28 €), der Abschluß des Darlehens kann jetzt jedoch zwischen sechs Monaten vor und 18 Monaten nach dem Baubeginn erfolgt sein. Die Steuerbonuse für Mieter wurden auch für 2008 beibehalten; für Studenten mit Studienort außerhalb des Wohnortes wurde die Möglichkeit der Abschreibung von Mieten erleichtert.
Die Einschreibgebühren in Amateursportvereinen der zu Lasten lebenden Kinder kann weiterhin abgeschrieben werden.
Die Spesen für pflegebedürftige Personen können bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 € abgeschrieben werden. Auch diese Möglichkeit gibt es bereits seit letztem Jahr.
Wir werden in unseren nächsten Ausgaben detaillierter auf die Steuererklärung 2008 eingehen.