Dienstleistungen des ASGB
Steuererklärungen 2009
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass bei den Steuererklärungen 2009 die Abschreibung der Medikamente nur mehr unter folgenden Voraussetzungen möglich ist. Beim Kauf des Medikamentes muss der Sanitätsausweis/Steuernummer vorgewiesen werden, damit auf dem Beleg der abschreibbare Betrag und die Steuernummer aufscheinen. Zudem müssen bei Familien die Kassenbelege getrennt nach Steuernummer der einzelnen Familienmitglieder vorgelegt werden.
Kassenbelege, welche keine von der Apotheke aufgedruckte Steuernummer haben, können nicht mehr zum Abzug gebracht werden. Es ist also nicht mehr zulässig nachträglich händisch die Steuernummer auf den Beleg zu schreiben.
Abschreibbare Spesen
Für das Jahr 2008 können unter anderem in Abzug gebracht werden:
Abbonements für den öffentlichen Nahverkehr im Ausmaß von 250 €; Weiters wurde die Obergrenze der Zinsen für Darlehen für den Kauf der Erstwohnung von 2.582,28 € auf 4.000 € erhöht. Die Höchstgrenze für die Zinsen eines Darlehens für den Bau der Erstwohnung bleiben zwar gleich (2.582,28 €), der Abschluß des Darlehens kann jetzt jedoch zwischen sechs Monaten vor und 18 Monaten nach dem Baubeginn erfolgt sein. Die Steuerbonuse für Mieter wurden auch für 2008 beibehalten; für Studenten mit Studienort außerhalb des Wohnortes wurde die Möglichkeit der Abschreibung von Mieten erleichtert.
Die Einschreibgebühren in Amateursportvereinen der zu Lasten lebenden Kinder kann weiterhin abgeschrieben werden.
Die Spesen für pflegebedürftige Personen können bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 € abgeschrieben werden. Auch diese Möglichkeit gibt es bereits seit letztem Jahr.
Wir werden in unseren nächsten Ausgaben detaillierter auf die Steuererklärung 2008 eingehen.