Dienstleistungen des ASGB

Autohaftpflichtversicherung zu Vorteilspreisen für ASGB-Mitglieder

Um ein Zeichen gegen die teuren Autohaftpflichtpolizzen verschiedener Versicherungsgesellschaften zu setzen, hat der ASGB mit der Südtiroler Versicherungsdienst - SVD GmbH eine Vereinbarung getroffen. Damit können ASGB-Mitglieder eine Autohaftpflichtversicherung zu sehr kostengünstigen Preisen abschließen.
Die SVD GmbH bietet exklusiv für ASGB-Mitglieder eine Autohaftpflichtversicherung der Gesellschaft „Italiana Gruppe Reale Mutua" zum Sonderrabatt von 40 Prozent in Verbindung mit dem Paket „Glasbruch" und „Assistenz" an. Die Gesamtprämie für das Paket beträgt 35 Euro. Sollte jemand das Zusatzpaket nicht benötigen, wird trotzdem ein Sonderrabatt von 35 Prozent gewährt. Die SVD GmbH garantiert ihren Kunden die bestmögliche Unterstützung im Schadensfall sowie eine fachmännische und verlässliche Verwaltung der Versicherungsverträge.
Um den Sonderrabatt in Anspruch nehmen zu können, ist es auf jeden Fall notwendig, dem Versicherungsagenten den aktuellen ASGB-Ausweis vorzulegen.
Wer ist die SVD GmbH?
Eine Erfolgsstory seit 15 Jahren „made in Südtirol"
Unabhängige Versicherungsdienstleistung ist das Schlagwort, das heute mehr denn je gefragt ist. Aus diesen Gedanken heraus entstand 1992 die Südtiroler Versicherungsdienst - SVD GmbH, um dem aufwendigen Beratungsbedarf eines breiten Kundenstammes gerecht zu werden.
Unabhängige Versicherungsdienstleistung heißt für Michael Strobl und Kurt Brantsch, die beiden Gründer des Unternehmens, für möglichst jeden Kunden aus seinen individuellen Voraussetzungen das persönlich Beste zu machen. Seit dem Jahre 1983 als sogen. „Monomandat"-Agenten tätig (es können dabei nur Versicherungsverträge einer einzigen Gesellschaft angeboten werden), war den Versicherungsexperten bald klar, dass sie so diesem Anspruch nicht gerecht werden konnten. Die SVD GmbH wurde daher von Beginn an als sogenannte „Plurimandat"-Agentur geführt, d.h. es werden Mandate mit mehreren namhaften Versicherungsgesellschaften geführt, mit dem großen Vorteil eines breitgefächerten Versicherungsangebotes.
Die Partner der SVD GmbH sind:
- AVIVA A.G. – die 4. größte Versicherungsgruppe Europas
- AURORA Versicherung – unter den Top 5 Italiens
- ITALIANA VERSICERUNG – zur führenden REALE MUTA Gruppe gehörend (Konvention mit dem ASGB)
- D.A.S. und ARAG – spezialisiert im Rechtsschutz
- ERGO – unter den Top 5 Deutschlands
- DONAU und UNIQA – führend in Österreich
Die SVD GmbH befindet sich in:
- SVD-Hauptsitz:
39012 MeranGampenstrasse 99 f
Tel. 0473 491 100Fax 0473 491 101
e-mail: info@svd.it
- SVD-Zweitsitz:
39028 Schlanders
Hauptstrasse 14 c
Tel. 0473 621 333
Fax: 0473 732 928
- SVD-Subagentur:
39049 Sterzing
Altstadt 20
Tel. 0472 765 615
Fax: 0472 767 400
- SVD-Subagentur:
39042 Brixen
A. Amonnstrasse 29
Tel. 0472 765 615
Fax: 0472 067 672

Dienstleistungen des ASGB
Strom

Sozialbonus – Anwendungsmodalitäten

Haushaltskunden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, wird durch die neue Regelung eine Stromkosteneinsparung von ca. 20 Prozent garantiert. Die Höhe des Bonus wird nach Anzahl der Familienmitglieder differenziert sein (60 Euro/Jahr für Haushalte mit 1 – 2 Personen, 78 Euro/Jahr für 3-4 Personen, 135 Euro/Jahr für mehr als vier Mitgliedern).
Das System wird ab Jänner 2009 in Kraft treten. Der Bonus kann aber rückwirkend auch für das Jahr 2008 gewährt werden, wenn ein entsprechender Antrag innerhalb 28. Februar 2009 gestellt wird (Beschluss ARG/elt 117/08 abrufbar auf der Website www.autorita.energia.it). Im Laufe der kommenden Wochen werden die Aufsichtsbehörde, die zuständigen Betreiber und die Gemeinde detaillierte Informationen zur Beantragung des Sozialbonus geben können.
Bonus für wirtschaftlich schwächere Haushaltskunden: wer hat Anrecht?
Anrecht haben, nach Maßgabe des Interministerialdekretes vom 28. Dezember 2007, alle Haushalte, bei denen der Wert des ISEE-Indikdators 7.500 Euro nicht überschreitet und einen Anschluss von drei Kilowatt haben. Der ISEE ist ein Indikator der Einkommens- und Vermögenslage der Familie und ermöglicht, die wirtschaftlich/finanzielle Situation des Haushalts, unter Berücksichtigung der Familieneinkommen, des Immobiliar- und Mobiliarvermögens und der Typologie und Anzahl der Familienmitlgieder, zu bewerten. Dieser Indikator ist bereits weitgehend Maßstab für den Zugang zu anderen sozialen Leistungen (vor allem auf Landesebene).
Ein Beispiel: eine Familie, bestehend aus Vater, Mutter und zwei Kindern, mit einem einzigen Einkommen, mit einer Mietwohnung und ohne weitere finanzielle Mittel bleibt unterhalb der ISEE-Schwelle von 7.500 Euro (Brutto-Jahreseinkommen bis ca. 23.400 Euro).
Beantragung des Bonus
Nach Aktivierung des Informatiksystems zur Verwaltung der Anträge, welches im Sinne des Beschlusses der Aufsichtsbehörde innerhalb von 90 Tagen gemacht werden sollte, können Haushaltskunden in dürftigen Verhältnissen einen Antrag auf Sozial?bonus bei der Wohnsitzgemeinde stellen. Dabei muss der Kunde die ISEE-Erklärung vorlegen und die Angaben über die Stromlieferung, die aus jeder Stromrechnung entnommen werden kann, und über die Zusammensetzung der Familie liefern.
Wird dem Antrag, nach Überprüfung der darin enthaltenen Angaben, stattgegeben, hat der Kunde Anrecht auf die Auszahlung des Steuerausgleichs für 12 Monate (vorbehaltlich Erneuerung).
Die Abfassung der ISEE-Erklärung kann bei allen ASGB-Büros gemacht werden. Hierfür benötigt werden die Einkommen aller Personen, welche auf dem Familienbogen aufscheinen und die Vermögenssituation mit Stand 31.12 des Vorjahres (Bankkonten, Wertpapiere, usw.). Das Gesuch um die Tarifreduzierung muss dann wie bereits oben erwähnt bei der Wohnsitzgemeinde gemacht werden.