Landwirtschaft

Dienstvertrag für die Jagdaufseher erneuert

Der neue Dienstvertrag für die Jagdaufseher wurde am 13.10.2008 unterzeichnet und gilt ab 01.09.2008. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Fahrtkostenvergütung
Die Fahrtkostenvergütung wurde auf € 0,030 pro Hektar beaufsichtigte Revierfläche (ohne Eigenjagden) erhöht. Diese wird mit dem Lohnstreifen ausbezahlt. Der Betrag von, € 0,030 (bisher: € 0,025) wird einmal jährlich am 31.12. den zu diesem Zeitpunkt berechneten Benzinpreisänderungen, wie sie von der Landesverwaltung angewandt werden, angepasst. Änderungen des Wertes von +/- 5 Prozent und mehr werden angewandt. Als Bezugspreis für spätere Änderungen wird der bei Vertragsabschluss von der Landesverwaltung festgelegte Literbenzinpreis berücksichtigt (€ 1,492 am 01.8.08, bisher € 1,179 am 01.8.2004).
- Spesenersatz
Der Spesenersatz für Bekleidung, Optik usw. wurde von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent des Grundlohnes erhöht. Eine Spesenvergütung für die Handynutzung zur Dienstausübung ist zu vereinbaren. Die Mensazulage wurde verdoppelt und zwar von € 2,50 auf € 5,10 pro Arbeitstag erhöht (22 Arbeitstage pro Monat pauschal angewandt auf 12 Monatsgehälter), abzüglich eventueller Krankheits- oder Unfalltage.
- Flexible Arbeitszeit, Überstunden und Nachtdienst
Die Einteilung der Arbeitszeit kann vom angestellten Jagdaufseher weitgehend unabhängig vorgenommen werden, vorausgesetzt, der Diensteinsatz wird den dienstlichen Erfordernissen entsprechend sinnvoll geplant. Dem Arbeitgeber steht es zu, präzise Aufträge kurzfristig zu erteilen. Auch zur Nachtzeit wird, je nach Notwendigkeit und, wenn möglich, nach Absprache mit dem Arbeitgeber, Dienst ausgeübt. Eventuelle Überstunden oder Mehrleistungen für Nachtstunden müssen entsprechend der freien Arbeitseinteilung vom Arbeitnehmer als zusätzliche Freistunden ausgeglichen werden.
- Sozialleistungen bei Unfall und Krankheit
Im Falle von Arbeitsunfällen wird der Lohn vom Arbeitgeber im Rahmen der vom Kollektivvertrag vorgesehenen Arbeitsplatzbeibehaltung weiter ausbezahlt, wobei das Unfallgeld seitens des INAIL dem Arbeitgeber und nicht dem Arbeitnehmer ausbezahlt wird.

Öffentlicher Dienst
Agentur der Einnahmen

Gesamtstaatlicher Arbeitskollektivvertrages für die Jahre 2008 und 2009 unterzeichnet

Am 24. November wurde von den Gewerkschaftsbünden CISL, UIL und CONFSAL/SALFI der ökonomische Teil des gesamtstaatlichen Arbeitskollektivvertrages der Agentur der Einnahmen für die Jahre 2008 und 2009 unterzeichnet. Wie vorher schon bei einer zunehmenden Anzahl von Arbeitskollektivverträgen, sei es im privaten als auch im öffentlichen Bereich, wurde der Vertrag von der CGIL und einigen anderen, kleineren, Gewerkschaften nicht unterzeichnet. Der Vertrag sieht für das Jahr 2008 einzig und allein die Nachzahlung der sogenannten Vertragsvakanz („vacanza contrattuale") in der Höhe von durchschnittlich 119,00 Euro Brutto vor. Für das Jahr 2009 wird eine durchschnittliche Gehaltserhöhung von 82,00 Euro gewährt, wobei 76,70 Euro die Erhöhung des Grundgehaltes und 5,30 Euro die Erhöhung der Verwaltungsentschädigung betreffen. Die erste Auszahlung soll bereits mit Jänner 2009 erfolgen. Wie bereits bei anderen Verträgen im öffentlichen Bereich des Staates hat die neue Regierung, unter der Regie von Minister Brunetta, eine deutliche Abschwächung der Lohndynamik mit sich gebracht. Während unter den vorherigen Regierungen wenigstens die programmierte Inflation einigermaßen abgedeckt wurde, bedeutet dieser Vertragsabschluss für die Bediensteten eine deutliche Verringerung der Kaufkraft im Zweijahreszeitraum, nachdem die Gesamterhöhung für beide Jahre nur 3,2 Prozent ausmacht, während die amtliche Inflationsrate allein für das Jahr 2008, in Südtirol, bereits 3,9 Prozent erreicht hat. Gleichzeitig werden im neuen Vertrag neue Kriterien für die Beurteilung der Leistung der Bediensteten und der Kundenzufriedenheit angekündigt, welche direkte Auswirkungen auf die Leistungszulagen haben werden. Im Vertrag ist auch die Wiederherstellung der vom Haushaltsgesetz gekürzten Fonds für verschiedene Zulagen vorgesehen, wobei die entsprechenden Geldmittel allerdings erst noch erschlossen werden müssen. Dies ist neben der dürftigen Lohnerhöhung der größte Kritikpunkt an diesem Vertrag und die Zeit wird zeigen, ob es der Regierung ernst ist einer weiteren Verarmung der Staatsangestellten Einhalt zu gebieten.