Landwirtschaft
Dienstvertrag für die Jagdaufseher erneuert
Der neue Dienstvertrag für die Jagdaufseher wurde am 13.10.2008 unterzeichnet und gilt ab 01.09.2008. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Fahrtkostenvergütung
Die Fahrtkostenvergütung wurde auf € 0,030 pro Hektar beaufsichtigte Revierfläche (ohne Eigenjagden) erhöht. Diese wird mit dem Lohnstreifen ausbezahlt. Der Betrag von, € 0,030 (bisher: € 0,025) wird einmal jährlich am 31.12. den zu diesem Zeitpunkt berechneten Benzinpreisänderungen, wie sie von der Landesverwaltung angewandt werden, angepasst. Änderungen des Wertes von +/- 5 Prozent und mehr werden angewandt. Als Bezugspreis für spätere Änderungen wird der bei Vertragsabschluss von der Landesverwaltung festgelegte Literbenzinpreis berücksichtigt (€ 1,492 am 01.8.08, bisher € 1,179 am 01.8.2004).
- Spesenersatz
Der Spesenersatz für Bekleidung, Optik usw. wurde von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent des Grundlohnes erhöht. Eine Spesenvergütung für die Handynutzung zur Dienstausübung ist zu vereinbaren. Die Mensazulage wurde verdoppelt und zwar von € 2,50 auf € 5,10 pro Arbeitstag erhöht (22 Arbeitstage pro Monat pauschal angewandt auf 12 Monatsgehälter), abzüglich eventueller Krankheits- oder Unfalltage.
- Flexible Arbeitszeit, Überstunden und Nachtdienst
Die Einteilung der Arbeitszeit kann vom angestellten Jagdaufseher weitgehend unabhängig vorgenommen werden, vorausgesetzt, der Diensteinsatz wird den dienstlichen Erfordernissen entsprechend sinnvoll geplant. Dem Arbeitgeber steht es zu, präzise Aufträge kurzfristig zu erteilen. Auch zur Nachtzeit wird, je nach Notwendigkeit und, wenn möglich, nach Absprache mit dem Arbeitgeber, Dienst ausgeübt. Eventuelle Überstunden oder Mehrleistungen für Nachtstunden müssen entsprechend der freien Arbeitseinteilung vom Arbeitnehmer als zusätzliche Freistunden ausgeglichen werden.
- Sozialleistungen bei Unfall und Krankheit
Im Falle von Arbeitsunfällen wird der Lohn vom Arbeitgeber im Rahmen der vom Kollektivvertrag vorgesehenen Arbeitsplatzbeibehaltung weiter ausbezahlt, wobei das Unfallgeld seitens des INAIL dem Arbeitgeber und nicht dem Arbeitnehmer ausbezahlt wird.