Transport
Aufstiegsanlagen (Seilbahnen)
Erneuerung des wirtschaftlichen Teils des Kollektivvertrages
Der nationale Kollektivvertrag für die Bediensteten der Aufstiegsanlagen wurde im März 2007 unterschrieben und gilt für den normativen Teil bis 2010. Der wirtschaftliche Teil hingegen ist bereits im April 2008 ausgelaufen und wurde am 20.11.08 für die nächsten zwei Jahre erneuert.
Für die Zeit zwischen 1. Mai bis 30. November wird den in diesem ?Zeitraum anwesenden Beschäftigten ein Unatantum in der Höhe von 400 Euro abzüglich der eventuell erhaltenen Vakanzzulage brutto mit dem Januarlohn 2009 ausbezahlt.
Mit dem 1. Dezember 2008 erfolgt die erste der drei monatlichen Lohnerhöhungen.
Die Arbeitnehmer der Kategorie 4 erhalten beispielsweise ab 01. Dezember 2008 50 Euro Lohnerhöhung, ab 01. Mai 2009 weitere 40 Euro und ab 01. April 2010 weitere 16 Euro monatlich an Grundlohnerhöhung.
Der ASGB-GTV erteilt gerne auch weitere Informationen zum Kollektivvertrag und weist die Mitglieder darauf hin, dass der vollinhaltliche Kollektivvertrag in deutscher Sprache auf der Internetseite des ASGB (www.asgb.org) zu finden ist.