Bau

Südtiroler Landesbauarbeiterkasse (SLBK)

Auszahlung des Weihnachtsgeldes
Mit Fälligkeit 9. Dezember 2008 erfolgt wiederum die Auszahlung des Weihnachtsgeldes (13. Monatslohn) für den Zeitraum 01.10.2007 bis 30.09.2008 durch die SLBK, welche vor drei Jahren zwischen dem ASGB und dem LVH gegründet wurde und seitdem mit Erfolg tätig ist.
Bekanntlich werden ja für das Weihnachtsgeld monatlich 10 Prozent, berechnet auf den Stundenlohn und zu Lasten des Arbeitgebers, bei der SLBK hinterlegt und als 13. Monatslohn im Dezember jeden Jahres auf das Bankkonto des Arbeiters überwiesen.
Kostenlose Schutzausrüstung für Lehrlinge
Im Rahmen der Arbeitssicherheit, von Beginn an einer der Schwerpunkte der Südtiroler Landesbauarbeiterkasse, erhalten nun auch all jene Lehrlinge, welche seit dem 1. Jänner 2008 bei einem der 180 Mitgliedsbetriebe der SLBK neu eingestellt wurden, kostenlos eine individuelle Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.
Der praktische Umhängebeutel enthält folgende Gegenstände: Schutzhelm, Schutzbrille, Schutzhandschuhe sowie Ohrenstöpsel.
Beitrag für Chirurgischen Augeneingriff
Die Südtiroler Landesbauarbeiterkasse gewährt den eingeschriebenen Bauarbeitern im Falle eines chirurgischen Augeneingriffes mittels Laseroperation einen einmaligen und nicht wiederholbaren Beitrag von maximal 60 Prozent der effektiven Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 450 Euro pro Auge.
Dem Ansuchen, welches innerhalb von sechs Monaten an die SLBK, Mitterweg 7, 39100 Bozen (Telefon: 0471/323360 – Fax: 0471/323366) zu stellen ist, sind eine Kopie der bezahlten Rechnung sowie die Bestätigung über eine eventuelle Rückerstattung seitens des Sanitätsbetriebes (Krankenkasse) beizulegen.
Gleichzeitig werden aber für die darauffolgenden drei Jahre der Beitrag für Brillen oder Kontaktlinsen nicht mehr gewährt.
Für eventuelle Fragen und Infos stehen die Büros des ASGB auf Landesebene zur Verfügung.

Transport
Aufstiegsanlagen (Seilbahnen)

Erneuerung des wirtschaftlichen Teils des Kollektivvertrages

Der nationale Kollektivvertrag für die Bediensteten der Aufstiegsanlagen wurde im März 2007 unterschrieben und gilt für den normativen Teil bis 2010. Der wirtschaftliche Teil hingegen ist bereits im April 2008 ausgelaufen und wurde am 20.11.08 für die nächsten zwei Jahre erneuert.
Für die Zeit zwischen 1. Mai bis 30. November wird den in diesem ?Zeitraum anwesenden Beschäftigten ein Unatantum in der Höhe von 400 Euro abzüglich der eventuell erhaltenen Vakanzzulage brutto mit dem Januarlohn 2009 ausbezahlt.
Mit dem 1. Dezember 2008 erfolgt die erste der drei monatlichen Lohnerhöhungen.
Die Arbeitnehmer der Kategorie 4 erhalten beispielsweise ab 01. Dezember 2008 50 Euro Lohnerhöhung, ab 01. Mai 2009 weitere 40 Euro und ab 01. April 2010 weitere 16 Euro monatlich an Grundlohnerhöhung.
Der ASGB-GTV erteilt gerne auch weitere Informationen zum Kollektivvertrag und weist die Mitglieder darauf hin, dass der vollinhaltliche Kollektivvertrag in deutscher Sprache auf der Internetseite des ASGB (www.asgb.org) zu finden ist.