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RITA: die vorzeitige, steuerlich vorteilhafte, befristete Zusatzrente
Wer vor dem gesetzlich vorgesehenen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen möchte oder muss, und bestimmte Voraussetzungen (s. u.) erfüllt, kann über den Zusatzrentenfonds eine vorzeitige, befristete Zusatzrente beantragen. In den Genuss der RITA (Rendita integrativa temporanea anticipata) können gleichermaßen Angestellte des Privatsektors, öffentlich Bedienstete, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Selbständige kommen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Beendigung der Berufstätigkeit,
mindestens 5 Jahre Mitgliedschaft im Zusatzrentensystem,
maximal 5 Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter (derzeit 67 Jahre), wenn mindestens 20 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurden.
oder 10 Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter, wenn eine Arbeitslosigkeit von mindestens 24 Monaten besteht.
Wie funktioniert die RITA?
Die RITA wird als regelmäßige Rate ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem vorhandenen Kapital und der Anzahl der Jahre, die noch bis zum gesetzlichen Pensionsalter verbleiben. Über die Auszahlungshäufigkeit entscheidet der jeweilige Zusatzrentenfonds.
Man kann zwischen zwei Formen wählen:
Gesamt-RITA: Das gesamte angesparte Kapital wird als vorzeitige Zusatzrente in Raten bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausbezahlt.
Teil-RITA: Nur ein Teil des Kapitals wird für die RITA verwendet; der Rest bleibt im Fonds.
Die RITA wird auf Antrag gewährt. Hierfür muss das entsprechende Formular des Zusatzrentenfonds ausgefüllt und die erforderlichen Nachweise eingereicht werden. Viele Fonds bieten auch Online-Dienste mit personalisiertem Zugang.
Was passiert mit dem restlichen Kapital?
Das Geld im Zusatzrentenfonds arbeitet weiter: Auch während der RITA-Phase werden Erträge erzielt – je nach gewählter Investitionslinie. Gleichzeitig können weiterhin freiwillige Beiträge einbezahlt und dabei die steuerliche Abzugsfähigkeit von bis zu 5.164,57 Euro jährlich genutzt werden.
Welche Steuervorteile bietet die RITA?
Die RITA wird steuerlich begünstigt: Der vorgesehene Steuersatz beträgt 15 Prozent. Wer länger als 15 Jahre im Zusatzrentensystem eingeschrieben ist, hat den Vorteil, dass dieser Steuersatz pro jedem weiteren Jahr um 0,3 Prozent sinkt, bis zu einem Minimum von 9 Prozent. Beispiel: Wer zum Zeitpunkt des Antrages für die RITA 25 Jahre Mitglied im Zusatzrentensystem war, dem wird die RITA anfänglich mit 12 Prozent besteuert. In den darauffolgenden Jahren der RITA-Auszahlung sinkt der Steuersatz weiter jeweils um 0,3 Prozent.
Welche anderen Vorteile bietet die RITA?
Ein weiterer Vorteil der RITA ist ihre Flexibilität. Man kann jederzeit entscheiden, wie viel Kapital ausbezahlt werden soll. Selbst ein Widerruf ist möglich. Und: Wenn man sich nur für eine Teil-RITA entscheidet, kann man über das Restkapital weiterhin Vorschüsse oder Auszahlungen beantragen – in Form von Kapital oder einer Zusatzrente.Darüber hinaus ist die RITA mit anderen Einkommen und Leistungen kombinierbar, und zwar:
mit der gesetzlichen Frührente,
mit der „Isopensione“ (vorzeitiger Ruhestand für ältere Beschäftigte),
mit dem Arbeitslosengeld NASPI,
und mit allen Formen des Rentenvorschusses (APE sozial, freiwillig oder betrieblich).
Auch ein späteres Erwerbseinkommen schließt die RITA nicht aus.Was passiert im Todesfall?
Sollte das Rentenfondsmitglied während der Auszahlungsphase der RITA versterben, wird das noch vorhandene Kapital gemäß den Regeln des jeweiligen Zusatzrentenfonds an die Hinterbliebenen auf deren Antrag hin ausbezahlt.
Der ASGB empfiehlt, für nähere Informationen und für die bestmögliche persönliche RITA-Variante eine individuelle und kostenlose Beratung bei einem der ASGB-Infopoints in Bozen oder einem der ASGB-Bezirksbüros in Anspruch zu nehmen.
Der ASGB empfiehlt, für nähere Informationen und für die bestmögliche persönliche RITA-Variante eine individuelle und kostenlose Beratung bei einem der ASGB-Infopoints in Bozen oder einem der ASGB-Bezirksbüros in Anspruch zu nehmen.
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