Verbrauchertelegramm

Warum enthält Naturjogurt Zucker?

Jogurt entsteht durch Fermentation aus Milch: dabei zerlegen Milchsäurebakterien einen Teil des Milchzuckers (Laktose) in die beiden Einfachzucker Glukose und Galaktose und bauen diese weiter zu Milchsäure ab. Durch die Säure gerinnen zudem die Proteine, und der Jogurt erhält seine typische dickliche Konsistenz.
Laut Nährwerttabelle enthalten die Vollmilch-Naturjogurts der Südtiroler Milchhöfe zwischen 3,6 und 4,8 Gramm Zucker pro 100 Gramm und die laktosefreien Naturjogurts hingegen 4,4 bis 4,7 Gramm Zucker pro 100 Gramm – allerdings nicht Laktose, sondern Glukose und Galaktose. Das überrascht manche Verbraucher:innen, schließlich wird dem Naturjogurt ja kein Zucker zugesetzt.
Dazu muss man wissen, dass die Nährwerttabelle alle enthaltenen Zuckerarten (Saccharose, Glukose, Galaktose, Fruktose, Laktose u.a.) in einer einzigen Zahl zusammenfasst (Zeile „Davon Zucker“) – unabhängig davon, ob sie von Natur aus im Lebensmittel enthalten sind oder zugesetzt werden. Da der Milchzucker nicht vollständig in Milchsäure umgewandelt wird, enthält auch Naturjogurt nach der Fermentation noch (Milch-)Zucker.
Idealerweise ist Jogurt kremig und nicht zu dünnflüssig. Zu diesem Zweck erhöhen die Hersteller die Trockenmasse (mittels Milchpulver oder technischer Verfahren zum Wasserentzug). In beiden Fällen erhöhen sich der (Milch-)Zucker- und der Proteingehalt des Jogurts.

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Kundendienst im Kommunikationssektor

Am 8. August 2025 sind neue Qualitätsstandards in Kraft getreten

Im August sind mit dem Beschluss Nr. 255/24/CONS der Aufsichtsbehörde Agcom neue Qualitätsstandards im Bereich Kommunikation eingeführt worden. Die Kundenbetreuung bei elektronischen Kommunikations- und audiovisuellen Diensten muss nun schnell, kostenlos und transparent sein.
Dabei gilt insbesondere:
An Werktagen muss ein von Mitarbeiter:innen geleisteter telefonischer Kundendienst mindestens von 08.30 bis 21.30 Uhr kostenlos zur Verfügung stehen.
Die alternativen digitalen Möglichkeiten müssen klar, transparent und verständlich sein und es dem Nutzer ermöglichen, innerhalb kürzester Zeit Hilfe von einem Mitarbeiter zu erhalten und eine Beschwerde einzureichen.
Die Beschwerde muss innerhalb einer 30-Tage-Frist vom Betreiber bearbeitet werden, und kann vom Kunden nicht nur wie bisher per Einschreiben mit Rückantwort oder auf digitalem Weg, sondern auch per Telefon eingereicht werden. Der Betreiber muss dem Kunden deshalb den Identifikationscode der Beschwerde mitteilen.
Die Qualität der telefonischen Kundenbetreuung: die durchschnittliche Antwortzeit des Betreibers darf die 150 Sekunden (also zweieinhalb Minuten) nicht überschreiten.
Betreiber, die diese neuen Standards in ihrem Kundendienst nicht umsetzen, können auf dem Portal der Agcom unter folgendem Link gemeldet werden: segnalazioni.agcom.it/