Öffentlich Bedienstete
Bereichsübergreifender Kollektivvertrag für öffentlich Bedienstete in Südtirol

Am 26. August 2025 wurde der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag vorunterzeichnet, der die Inflation für den Zeitraum 2022–2024 endgültig abschließt. Der Vertragsentwurf muss nun von verschiedenen Kontrollorganen (Rechnungsrevisoren und Rechnungshof) überprüft und von der Landesregierung genehmigt werden.
Er würde für die Mitarbeiter der Landesverwaltung, des Sanitätsbetriebs, der Gemeinden, der Seniorenwohnheime, der Bezirksgemeinschaften, des Instituts für sozialen Wohnbau, des Verkehrsamts Bozen und der Kurverwaltung Meran Gültigkeit haben.
Er beinhaltet im Wesentlichen eine spürbare Erhöhung der Grundentlohnung ab dem 1. Januar 2025 für die Mitarbeitenden. Konkret sollte die Sonderergänzungszulage vermutlich mit dem Novembergehalt erhöht werden und eine Nachzahlung für die vorhergehenden Monate des Jahres 2025 erfolgen.
Er würde für die Mitarbeiter der Landesverwaltung, des Sanitätsbetriebs, der Gemeinden, der Seniorenwohnheime, der Bezirksgemeinschaften, des Instituts für sozialen Wohnbau, des Verkehrsamts Bozen und der Kurverwaltung Meran Gültigkeit haben.
Er beinhaltet im Wesentlichen eine spürbare Erhöhung der Grundentlohnung ab dem 1. Januar 2025 für die Mitarbeitenden. Konkret sollte die Sonderergänzungszulage vermutlich mit dem Novembergehalt erhöht werden und eine Nachzahlung für die vorhergehenden Monate des Jahres 2025 erfolgen.
Hier die Bruttobeträge für die jeweiligen Funktionsebenen

Sobald der Vertrag endgültig in Kraft tritt, informieren wir euch über den Zeitpunkt der Auszahlung der Erhöhung und der entsprechenden Nachzahlung.
