Wildbachverbauung


Betriebsabkommen für Arbeiter der Agentur für Bevölkerungsschutz unterzeichnet

Am 26. August 2025 konnte endlich nach zähen und langwierigen Verhandlungen das langersehnte Betriebsabkommen für die 190 Arbeiter der Agentur für Bevölkerungsschutz (Wildbachverbauung) mit Gültigkeit ab 01. Jänner 2025 unterzeichnet werden.
Es beinhaltet wesentliche rückwirkende finanzielle Verbesserungen wie die Erhöhung der bestehenden Produktionsprämie von 10 Prozent auf 15 Prozent sowie die Erhöhung der Essensbeträge (Essen im Gasthaus, Essen im Aussendienst sowie Zulage für Rucksackessen sowie Mensaersatzzulage). Erstmals konnte die Bezahlung der Zweisprachigkeitszulage rückwirkend ab 01. März 2025 erreicht werden, wobei uns der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett, von Beginn an bei den zahlreichen Ausprachen mit der Agentur tatkräftig unterstützt und somit maßgeblich zum Erfolg beigetragen hat. Die übrigen Zulagen gelten rückwirkend ab 01. Jänner 2025, wobei den Arbeitern die entsprechenden Nachzahlungen in den nächsten Monaten über den Lohnstreifen ausbezahlt werden (beginnend mit der Produktionsprämie).
Der Abschluss dieses wichtigen und längst überfälligen Betriebsabkommens für die Beschäftigten der Agentur für Bevölkerungsschutz zeigt einmal mehr, dass sich unermüdlicher Einsatz und Beharrlichkeit zum Vorteil der Arbeiter auszahlen.

Öffentlich Bedienstete


Bereichsübergreifender Kollektivvertrag für öffentlich Bedienstete in Südtirol

Am 26. August 2025 wurde der Bereichsübergreifende Kollektiv­vertrag vorunterzeichnet, der die Inflation für den Zeitraum 2022–2024 endgültig abschließt. Der Vertragsentwurf muss nun von verschiedenen Kontrollorganen (Rechnungsrevisoren und Rechnungshof) überprüft und von der Landesregierung genehmigt werden.
Er würde für die Mitarbeiter der Landesverwaltung, des Sanitätsbetriebs, der Gemeinden, der Seniorenwohnheime, der Bezirksgemeinschaften, des Instituts für sozialen Wohnbau, des Verkehrsamts Bozen und der Kurverwaltung Meran Gültigkeit haben.
Er beinhaltet im Wesentlichen eine spürbare Erhöhung der Grundentlohnung ab dem 1. Januar 2025 für die Mitarbeitenden. Konkret sollte die Sonderergänzungszulage vermutlich mit dem Novembergehalt erhöht werden und eine Nachzahlung für die vorhergehenden Monate des Jahres 2025 erfolgen.
Hier die Bruttobeträge für die jeweiligen Funktionsebenen
Sobald der Vertrag endgültig in Kraft tritt, informieren wir euch über den Zeitpunkt der Auszahlung der Erhöhung und der entsprechenden Nachzahlung.