Verbrauchertelegramm

Wie man sich vor der Tigermücke schützen kann

Individueller Schutz
Verwenden Sie mückenabweisende Produkte und beachten Sie die Gebrauchsanweisungen. Achten Sie darauf, dass es sich um beim Gesundheitsministerium angemeldete medizinische Produkte handelt - “Presidi Medico-Chirurgici - PMC”. Tragen Sie helle, langärmlige Kleidung und vermeiden Sie stark parfümierte Düfte und Deodorants, die Mücken anziehen können.
Schutz der Innenräume
Bringen Sie engmaschige Moskitonetze an Fenstern und Türen an und verwenden Sie geeignete Raumabwehrmittel. Klimaanlagen tragen ebenfalls dazu bei, Mücken fernzuhalten.
Schutz im Außenbereich
Vermeiden Sie stehendes Wasser im Garten oder auf dem Balkon (z. B. in Untersetzern, Gießkannen oder Eimern), halten Sie Dachrinnen und Abflüsse sauber und behandeln Sie diese mit geeigneten Larviziden, die die Larvenentwicklung verhindern. Auch Zierbrunnen, Teiche und aufblasbare Pools sollten regelmäßig gepflegt und mit spezifischen Produkten behandelt werden. In Teichen können auch larvenfressende Fische eingesetzt werden, um die Mückenentwicklung zu begrenzen.
Schutz auf Reisen
Informieren Sie sich vor der Abreise über die Gesundheitssituation am Reiseziel, nehmen Sie Repellents und schützende Kleidung mit und achten Sie nach der Rückkehr besonders auf mögliche Krankheitssymptome. Der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit bietet medizinische Reiseberatung an.

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Erbschaft

Kostenlose Erstberatung in Erbschaftsfragen sehr beliebt

Fast 550 Personen haben im letzten Jahr das Abkommen zwischen VZS und Notariatskammer Bozen in Anspruch genommen.
Im Zuge der letzten Jahre haben die Berater:innen der VZS eine stetig steigende Nachfrage von Rat und Hilfe in Erbschaftsfragen registriert. Seit 2012 gibt es für die Bürger:innen die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch einen Notar zu erhalten. Möglich ist dies dank einem Abkommen, das die VZS und die Notariatskammer Bozen unterzeichnet haben.
Die von allen Notaren auf Landesebene angebotene Erstberatung befasst sich beispielsweise mit der Erläuterung der einzelnen Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung oder Kontrolle eines eigenhändigen Testaments, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder den Schenkungen. Auch können sich die Verbraucher:innen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren. Um in den Genuss der kostenlosen Erst-Beratung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar der Notarkammer des Landes vorgenommen werden.
Auf der Homepage der VZS können unter „Wegweiser der Notariatskammer“ die aktuellsten Leitfäden aus der Reihe „Wegweiser für die Bürger“ abgerufen werden.