Verbrauchertelegramm
Erfolg der VZS vor Bankenschiedsgericht

Phishing-Opfer erhält 13.700 Euro zurück

Herr B. erhielt einen Anruf von Telefonnummer, die er der seiner Bank zuordnete. Der Anrufer, ein Betrüger, forderte den Kunden dazu auf, Änderungen am Authentifizierungssystem vorzunehmen. Der Betroffene gab an, sich in die Applikation eingeloggt zu haben, konnte aber nicht mehr nachvollziehen, was er in der Applikation unter Anleitung des Betrügers genau gemacht hatte. Es wurde jedoch eine Überweisung von 13.700 Euro durchgeführt. Herr B. bemerkte alsbald, einem Betrüger aufgesessen zu sein, aber das Geld war weg. Die VZS brachte diesen klassischen Phishing-Fall nach einer erfolglosen Beschwerde vor das Bankenschiedsgericht.
In diesem Fall konnte die Bank nicht nachweisen, dass beim Login ins Online-Banking eine Zwei-Faktor-Authentifizierung durchgeführt wurde. Fehlt auch nur ein Nachweis in sämtlichen Phasen des Zahlungsvorgangs, also bereits beim Zugang zum System, kann die Bank für den Schaden verantwortlich gemacht werden.
Da der Nachweis gemäß ABF nicht erbracht wurde, entschied man zugunsten des Kunden und forderte die Bank auf, den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen.
„Dieser Fall ist für den Kunden erfreulich ausgegangen. Doch nicht jeder darf mit einem ähnlichen Urteil rechnen“, erklärt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. „Wenn die Bank zweifelsfrei belegen kann, dass eine sogenannte starke Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgt ist, könnte die Entscheidung auch anders ausfallen.“
Wie sollte man sich verhalten, wenn man Opfer eines Betrugs geworden ist?
Karte bzw. Konto sofort sperren lassen;
bei den Behörden (Polizei/Carabinieri) Anzeige bzw. Strafanzeige erstatten;
eine Beschwerde an den Finanzdienstleister richten, die Bewegungen aberkennen und die Rückerstattung der betroffenen Summen fordern (Anzeige beilegen);
sollte der Finanzdienstleister nicht bzw. negativ antworten, kann vor Schlichtungsstelle der Banca d’Italia, dem Arbitro Bancaio Finanziairo (www.arbitrobancariofinanziario.it) Rekurs eingereicht werden (Verbraucherorganisationen wie die VZS helfen bei einem solchen Rekurs).

Verbrauchertelegramm

Wie man sich vor der Tigermücke schützen kann

Individueller Schutz
Verwenden Sie mückenabweisende Produkte und beachten Sie die Gebrauchsanweisungen. Achten Sie darauf, dass es sich um beim Gesundheitsministerium angemeldete medizinische Produkte handelt - “Presidi Medico-Chirurgici - PMC”. Tragen Sie helle, langärmlige Kleidung und vermeiden Sie stark parfümierte Düfte und Deodorants, die Mücken anziehen können.
Schutz der Innenräume
Bringen Sie engmaschige Moskitonetze an Fenstern und Türen an und verwenden Sie geeignete Raumabwehrmittel. Klimaanlagen tragen ebenfalls dazu bei, Mücken fernzuhalten.
Schutz im Außenbereich
Vermeiden Sie stehendes Wasser im Garten oder auf dem Balkon (z. B. in Untersetzern, Gießkannen oder Eimern), halten Sie Dachrinnen und Abflüsse sauber und behandeln Sie diese mit geeigneten Larviziden, die die Larvenentwicklung verhindern. Auch Zierbrunnen, Teiche und aufblasbare Pools sollten regelmäßig gepflegt und mit spezifischen Produkten behandelt werden. In Teichen können auch larvenfressende Fische eingesetzt werden, um die Mückenentwicklung zu begrenzen.
Schutz auf Reisen
Informieren Sie sich vor der Abreise über die Gesundheitssituation am Reiseziel, nehmen Sie Repellents und schützende Kleidung mit und achten Sie nach der Rückkehr besonders auf mögliche Krankheitssymptome. Der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit bietet medizinische Reiseberatung an.