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DGA

Auslandsvermögen

Wie bereits seit einigen Jahren kontrolliert die Agentur der Einnahmen vermehrt die Besteuerung der Immobilien und Konten im Ausland. Nachdem auch der Austausch der Daten zwischen den Staaten immer besser funktioniert, entgeht der Steuerbehörde nichts mehr. Es ist deshalb ratsam, das diesbezügliche Vermögen in der Steuererklärung anzugeben. Besteuern muss man auch die erhaltenen Renditen bzw. Zinsen sowie die Kryptowährungen. Der Staat kassiert dabei die selben Steuersätze, die auch in Italien auf Konten und Zinsen verrechnet werden.

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Patronat

Geburtenbonus (Bonus nuovi nati)

Jetzt online beantragen
Seit dem 17. April können Eltern den neuen Geburtenbonus in Höhe von 1.000 Euro pro Kind beantragen. Dieses Einmalgeld wird für Kinder gewährt, die ab dem 1. Januar 2025 geboren oder adoptiert wurden.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch haben Mütter und Väter – darunter:
Italienische Staatsbürger, EU-Bürger sowie Inhaber einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für langfristigen Aufenthalt oder mit Arbeitsgenehmigung für über sechs Monate.
Wohnsitz in Italien vom Zeitpunkt der Geburt bzw. Adoption bis zur Antragstellung.
Haushalte mit einem ISEE-Wert bis maximal 40.000 Euro; Leistungen wie das Einheitliche Kindergeld (AUU) bleiben bei der ISEE-Berechnung unberücksichtigt.
Höhe und Frist
Der Bonus beträgt einmalig 1.000 Euro.
Die Antragstellung ist innerhalb von 60 Tagen nach Geburt, Adoption oder Aufnahme in Pflege möglich.
Für Ereignisse vor dem 17. April 2025 läuft die Frist spätestens am 16. Juni 2025 ab.
Antragstellung
Der Antrag kann über das Patronat SBR im ASGB gestellt werden.
Pro Kind ist ein eigener Antrag nötig.
Auszahlung und Verwaltung
Das NISF/INPS überweist den Bonus mittels Banküberweisung auf das angegebene Konto (IBAN).
Der Bonus wird steuerfrei ausgezahlt und gilt nicht als Einkommen.