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Steuererklärung für das Jahr 2024

Das Modell 730 kann noch bis 26. September abgefasst werden. Ab Oktober bis voraussichtlich Ende des Jahres kann dann das Mod. REDDITI abgefasst werden. Der Vorteil vom Modell 730 besteht darin, dass das Steuerguthaben oder die Steuerschuld direkt vom Arbeitgeber bzw. vom Renteninstitut verrechnet wird.
Trotzdem ist jeder Steuerzahler selbst verantwortlich, dass die entsprechende Steuer auf dem Lohnstreifen schließlich auch abgezogen wurde; sollte dies nicht der Fall sein, sollte sich der Steuerzahler an das Steuerbeistandszentrum wenden um den Sachverhalt zu klären. Auch bei einem Steuerguthaben sollte man überprüfen, ob das Guthaben auch effektiv ausbezahlt wurde. Termine zur Abfassung der Steuererklärung können online auf www.asgb.org gebucht werden.

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Auslandsvermögen

Wie bereits seit einigen Jahren kontrolliert die Agentur der Einnahmen vermehrt die Besteuerung der Immobilien und Konten im Ausland. Nachdem auch der Austausch der Daten zwischen den Staaten immer besser funktioniert, entgeht der Steuerbehörde nichts mehr. Es ist deshalb ratsam, das diesbezügliche Vermögen in der Steuererklärung anzugeben. Besteuern muss man auch die erhaltenen Renditen bzw. Zinsen sowie die Kryptowährungen. Der Staat kassiert dabei die selben Steuersätze, die auch in Italien auf Konten und Zinsen verrechnet werden.