Wildbachverbauung


Geduld am Ende, Betriebsabkommen weiter blockiert

Trotz einer bereits am 7. Februar 2025 erzielten Einigung zwischen den Verhandlungspartnern ist das Betriebsabkommen für die Arbeiter der Wildbachverbauung bis heute nicht unterzeichnet.
Die Fachgewerkschaft Bau-Holz im ASGB spricht von einer inakzeptablen Verzögerung und kritisiert das Vorgehen der politischen Entscheidungsträger und Verwaltung als zunehmend unverständlich. Obwohl Finanzierung und inhaltliche Zustimmung seitens der Verhandlungsagentur seit Monaten vorliegen, wurde die Umsetzung blockiert. Als Begründung wurde ein Gutachten der Landesanwaltschaft angeführt, das die rechtliche Möglichkeit zum Abschluss eines Betriebsabkommens in der derzeitigen Form infrage stellen soll. Das Gutachten wird vom Land als „internes Dokument“ eingestuft – eine Herausgabe an die Gewerkschaft wurde abgelehnt. Der ASGB sieht in dieser Vorgangsweise einen eklatanten Mangel an Transparenz.
Die Existenz und Substanz des Gutachtens werden von Gewerkschaftsseite in Zweifel gezogen. Eine eigene rechtliche Überprüfung kam zum Schluss, dass das bisherige Vorgehen – Betriebsabkommen zur Regelung besoldungstechnischer Fragen – über Jahrzehnte hinweg gängige und rechtlich unbedenkliche Praxis war. Entsprechende Vereinbarungen wurden seit den 1970er Jahren regelmäßig abgeschlossen und niemals vom Rechnungshof beanstandet. Statt das Abkommen umzusetzen, wurde ein neuer Lösungsweg über eine gesetzliche Änderung eingeschlagen. Ein entsprechender Passus wurde in den Landesgesetzentwurf Nr. 44/25-XVII eingebaut, der klarstellen soll, dass die Agentur für Bevölkerungsschutz Betriebsabkommen abschließen kann. Auch hier wurde die Erwartung enttäuscht: Die ursprünglich für Anfang Juni geplante Behandlung im Plenum des Landtags wurde kurzfristig verschoben.
Die Fachgewerkschaft Bau-Holz im ASGB spricht von einer gezielten Verzögerungstaktik, die auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Die Stimmung unter den Arbeitern ist angespannt, wie sich bei den landesweiten Mitarbeiterversammlungen am 6. und 7. Mai deutlich zeigte. Die Versammlungen waren sehr gut besucht, das Unverständnis über die anhaltende Blockade groß.
Der ASGB hält das Verhalten der zuständigen politischen und verwaltungstechnischen Ebenen für nicht länger tragbar. Wenn sich nicht zeitnah eine klare und verbindliche Lösung abzeichnet, behält sich die Gewerkschaft rechtliche Schritte und öffentliche Maßnahmen ausdrücklich vor.

Dienstleistungen
DGA

ISEE Erklärung 2025

Während des gesamten Jahres können Interessierte die ISEE Erklärung, die als Zugangsberechtigung für Unterstützungsmaßnahmen notwendig ist, abfassen lassen. Sollten sich im Laufe des Jahres Änderungen in der Familienzusammensetzung (z.B. durch Tod oder Geburt eines Familienmitgliedes) ergeben, muss die ISEE neu abgefasst werden.
Ebenso muss die ISEE neu erstellt werden, wenn die Familie den Wohnsitz wechselt und einen neuen Mietvertrag abschließt.
Strombonus
Familien mit einem ISEE Wert von bis zu 25.000 Euro erhalten einen außerordentlichen Strombonus von 200 Euro, der automatisch auf der Stromrechnung als Rabatt abgezogen wird. Es ist kein entsprechender Antrag notwendig.
Niedrigrentner
Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente unter 1.000 Euro brutto beziehen, sollen vom Land eine Unterstützungsleistung erhalten. Ausschlaggebend ist, dass der ISEE Wert der Familiengemeinschaft unter 20.000 Euro liegt. Bezieher von Renten (auch der Hausfrauenrente oder Auslandsrenten), Sozialgelder und Invalidenrenten ab 65 Jahren werden mit dieser Leistung unterstützt. Allerdings muss die ISEE Bescheinigung innerhalb 30. September abgefasst werden. Die ISEE muss dann jedes Jahr ab 1. Jänner wieder neu abgefasst werden.