Transport & Verkehr


Erneuerung KV-Mietwagen mit Fahrer 2025

Vor Kurzem wurde die Erneuerung des nationalen Kollektivvertrags für den Sektor der Mietwagen mit Fahrer und die damit verbundenen Tätigkeiten unterzeichnet. Vertragspartner ist der Arbeitgeberverband ANAV. Der Vertrag betrifft rund 20.000 Beschäftigte und war am 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Die neue Vereinbarung gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Januar 2026. Sie sieht eine Erhöhung des Grundgehalts um 200 Euro sowie die Einführung eines Lohnelements EDR in Höhe von 40 Euro pro Monat vor. Zudem ist eine Einmalzahlung von 600 Euro vorgesehen, die in zwei Tranchen ausbezahlt wird und ebenfalls auf dem Lohnstreifen aufscheint.
Ab Januar 2026 ist ein zusätzlicher Betrag von 40 Euro vorgesehen, sofern betriebliche Vereinbarungen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie zur Steigerung der Produktivität getroffen werden. Sollte keine solche Vereinbarung zustande kommen, werden stattdessen 20 Euro gezahlt – diese können nach Vereinbarung der Parteien auch in zwei bezahlte Urlaubstage umgewandelt werden. Mit der Vereinbarung wird die Tätigkeit und Professionalität der Beschäftigten in diesem Sektor anerkannt und aufgewertet. Sie bringt konkrete Verbesserungen in Form von höheren Löhnen und mehr wirtschaftlichem Schutz.
Der nächste Schritt wird die Aufnahme von Gesprächen über den normativen Teil des Vertrags sein – mit besonderem Augenmerk auf die Themen Arbeitsbeziehungen, Mitbestimmung, Arbeitsmarkt, berufliche Einstufung und Work-Life-Balance.

Transport & Verkehr


Erneuerung des Kollektivvertrags für Eisenbahner

Nach langen Verhandlungen ist es am 22. Mai 2025 gelungen, den Kollektivvertrag für die Eisenbahner auf nationaler Ebene zu erneuern. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Sektors gelungen – und es ist zu hoffen, dass in nächster Zeit auf Streiks im Zugverkehr verzichtet werden kann.
Der Vertrag gilt rückwirkend für den Zeitraum 2024 bis 2026 und betrifft rund 90.000 Bahnbedienstete. Die mittlere Erhöhung des Grundgehalts beträgt rund 230 Euro. Zudem ist eine Einmalzahlung von 1.000 Euro vorgesehen, die den Zeitraum von Jänner 2024 bis Mai 2025 abdeckt, berechnet auf Basis der Einstufung C1. Auch bei mehreren Zulagen wurden spürbare Anpassungen erreicht – etwa bei der Außendienstzulage, der Anwesenheitszulage, der Turnuszulage, der Sonntagszulage sowie bei den Essensgutscheinen, deren Wert auf 7 Euro erhöht wird. Der Generaldirektor des Eisenbahnkonzerns „Gruppo FSI“, Stefano Antonio Donnarumma, hob hervor, dass die Neuerungen im Vertrag auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bei der Eisenbahn beitragen.
Zusammengefasst im Überblick
Erhöhung des Grundgehalts
Die Gehaltserhöhungen erfolgen in drei Stufen – mit steigenden Beträgen je nach Berufsgruppe – verteilt auf Juni 2025, November 2025 und Juni 2026.
Einmalzahlung
Alle Beschäftigten, die am Tag der Unterzeichnung in einem Arbeitsverhältnis mit der Eisenbahn stehen, erhalten im August 2025 eine Pauschalzahlung. Diese wird anteilig für die Monate von Jänner 2024 bis Mai 2025 berechnet.
Bereitschaftsdienst
Die tägliche Vergütung für Bereitschaftsdienste an Arbeitstagen wird erhöht. Für telefonische Bereitschaftsdienste, bei denen der Wohnort nicht verlassen werden muss, wird eine Zulage für den ersten Anruf gezahlt – diese gilt auch für Folgeanrufe.
Schichtdienstvergütung
Ab 1. August 2025 erhalten Schichtarbeiter je nach Art der Schicht unterschiedliche Tageszulagen.
Nachtarbeit
Für jede Stunde Nachtarbeit wird ab 1. August 2025 ein fester Stundenzuschlag gezahlt.
Sonntagsarbeit
Ab 1. August 2025 wird für Sonntagsarbeit eine fixe Zulage eingeführt – für den Ostersonntag gilt ein erhöhter Satz.
Außendienst
Ab 1. August 2025 werden die Pauschalen für Mahlzeiten sowie die Tagegelder für längere Dienstreisen erhöht.
Probezeit
Die Dauer der Probezeit richtet sich nach der Besoldungsgruppe. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht vorgesehen – Ausnahmen gelten bei Mutterschaft, Vaterschaft oder Krankheit. Bei einem Unfall kann die Probezeit nach Wiederaufnahme beendet werden.
Befristete Beschäftigung
Die bestehenden Regelungen bleiben aufrecht. Auch befristet Beschäftigte haben Anspruch auf die Leistungszulage. Die Höchstdauer eines befristeten Vertrags ist festgelegt, kann aber in Einzelfällen verlängert werden. Wird die Höchstdauer überschritten, geht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über.
Vorrangrecht
Befristet Beschäftigte haben ein Vorrecht auf unbefristete Anstellung in derselben Produktionseinheit, wenn sie eine ausreichende Beschäftigungsdauer aufweisen und rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen.
Laufzeit des Vertrags
Der Vertrag tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft und läuft bis 31. Dezember 2026.
Auch das Abkommen über die Produktivitätsprämie 2024 wurde unterzeichnet. Die Prämienhöhe beträgt für die Einstufung C1 950 Euro, unterliegt einem pauschalen Steuersatz von fünf Prozent und wird mit dem Juni-Gehalt 2025 ausbezahlt.