Öffentlicher Dienst


BÜKV: Dritte Nachzahlung und neue Rahmenbedingungen im Öffentlichen Dienst

Im Rahmen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags wurde eine weitere Nachzahlung für die Jahre 2022 bis 2024 vereinbart. Außerdem treten ab 2025 zusätzliche Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Mobilität in Kraft.
Brutto-Nachzahlung nach Funktionsebenen
Die dritte Einmalzahlung für den Zeitraum 2022–2024 sieht je nach Funktionsebene folgende Bruttobeträge vor:
Die volle Auszahlung erfolgt bei durchgehender Vollzeitbeschäftigung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024. Bei Teilzeit, kürzerer Beschäftigungsdauer oder unbezahlten Abwesenheiten wird der Betrag anteilig gekürzt.
SaniPro: Anpassung des Arbeitgeberbeitrags
Mit Wirkung vom 01.01.2025 wird der Arbeitgeberbeitrag zum Gesundheitsfonds SaniPro auf 171,60 Euro jährlich erhöht. Damit bleibt die betriebliche Gesundheitsvorsorge auch künftig abgesichert.
Mobilitätsangebot Fix365 ab November 2025
Ab dem 01.11.2025 wird ein kostenloses Jahresabo Fix365 Südtirolmobil im Gegenwert von 250 Euro zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigt sind:
unbefristet beschäftigtes Personal,
befristetes Personal mit Jahresvertrag,
Kinder unter 18 Jahren (fahren ebenfalls kostenlos).

Transport & Verkehr


Erneuerung KV-Mietwagen mit Fahrer 2025

Vor Kurzem wurde die Erneuerung des nationalen Kollektivvertrags für den Sektor der Mietwagen mit Fahrer und die damit verbundenen Tätigkeiten unterzeichnet. Vertragspartner ist der Arbeitgeberverband ANAV. Der Vertrag betrifft rund 20.000 Beschäftigte und war am 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Die neue Vereinbarung gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Januar 2026. Sie sieht eine Erhöhung des Grundgehalts um 200 Euro sowie die Einführung eines Lohnelements EDR in Höhe von 40 Euro pro Monat vor. Zudem ist eine Einmalzahlung von 600 Euro vorgesehen, die in zwei Tranchen ausbezahlt wird und ebenfalls auf dem Lohnstreifen aufscheint.
Ab Januar 2026 ist ein zusätzlicher Betrag von 40 Euro vorgesehen, sofern betriebliche Vereinbarungen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie zur Steigerung der Produktivität getroffen werden. Sollte keine solche Vereinbarung zustande kommen, werden stattdessen 20 Euro gezahlt – diese können nach Vereinbarung der Parteien auch in zwei bezahlte Urlaubstage umgewandelt werden. Mit der Vereinbarung wird die Tätigkeit und Professionalität der Beschäftigten in diesem Sektor anerkannt und aufgewertet. Sie bringt konkrete Verbesserungen in Form von höheren Löhnen und mehr wirtschaftlichem Schutz.
Der nächste Schritt wird die Aufnahme von Gesprächen über den normativen Teil des Vertrags sein – mit besonderem Augenmerk auf die Themen Arbeitsbeziehungen, Mitbestimmung, Arbeitsmarkt, berufliche Einstufung und Work-Life-Balance.