Transport & Verkehr


Erneuerung des Kollektivvertrags für Eisenbahner

Nach langen Verhandlungen ist es am 22. Mai 2025 gelungen, den Kollektivvertrag für die Eisenbahner auf nationaler Ebene zu erneuern. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Sektors gelungen – und es ist zu hoffen, dass in nächster Zeit auf Streiks im Zugverkehr verzichtet werden kann.
Der Vertrag gilt rückwirkend für den Zeitraum 2024 bis 2026 und betrifft rund 90.000 Bahnbedienstete. Die mittlere Erhöhung des Grundgehalts beträgt rund 230 Euro. Zudem ist eine Einmalzahlung von 1.000 Euro vorgesehen, die den Zeitraum von Jänner 2024 bis Mai 2025 abdeckt, berechnet auf Basis der Einstufung C1. Auch bei mehreren Zulagen wurden spürbare Anpassungen erreicht – etwa bei der Außendienstzulage, der Anwesenheitszulage, der Turnuszulage, der Sonntagszulage sowie bei den Essensgutscheinen, deren Wert auf 7 Euro erhöht wird. Der Generaldirektor des Eisenbahnkonzerns „Gruppo FSI“, Stefano Antonio Donnarumma, hob hervor, dass die Neuerungen im Vertrag auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bei der Eisenbahn beitragen.
Zusammengefasst im Überblick
Erhöhung des Grundgehalts
Die Gehaltserhöhungen erfolgen in drei Stufen – mit steigenden Beträgen je nach Berufsgruppe – verteilt auf Juni 2025, November 2025 und Juni 2026.
Einmalzahlung
Alle Beschäftigten, die am Tag der Unterzeichnung in einem Arbeitsverhältnis mit der Eisenbahn stehen, erhalten im August 2025 eine Pauschalzahlung. Diese wird anteilig für die Monate von Jänner 2024 bis Mai 2025 berechnet.
Bereitschaftsdienst
Die tägliche Vergütung für Bereitschaftsdienste an Arbeitstagen wird erhöht. Für telefonische Bereitschaftsdienste, bei denen der Wohnort nicht verlassen werden muss, wird eine Zulage für den ersten Anruf gezahlt – diese gilt auch für Folgeanrufe.
Schichtdienstvergütung
Ab 1. August 2025 erhalten Schichtarbeiter je nach Art der Schicht unterschiedliche Tageszulagen.
Nachtarbeit
Für jede Stunde Nachtarbeit wird ab 1. August 2025 ein fester Stundenzuschlag gezahlt.
Sonntagsarbeit
Ab 1. August 2025 wird für Sonntagsarbeit eine fixe Zulage eingeführt – für den Ostersonntag gilt ein erhöhter Satz.
Außendienst
Ab 1. August 2025 werden die Pauschalen für Mahlzeiten sowie die Tagegelder für längere Dienstreisen erhöht.
Probezeit
Die Dauer der Probezeit richtet sich nach der Besoldungsgruppe. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht vorgesehen – Ausnahmen gelten bei Mutterschaft, Vaterschaft oder Krankheit. Bei einem Unfall kann die Probezeit nach Wiederaufnahme beendet werden.
Befristete Beschäftigung
Die bestehenden Regelungen bleiben aufrecht. Auch befristet Beschäftigte haben Anspruch auf die Leistungszulage. Die Höchstdauer eines befristeten Vertrags ist festgelegt, kann aber in Einzelfällen verlängert werden. Wird die Höchstdauer überschritten, geht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über.
Vorrangrecht
Befristet Beschäftigte haben ein Vorrecht auf unbefristete Anstellung in derselben Produktionseinheit, wenn sie eine ausreichende Beschäftigungsdauer aufweisen und rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen.
Laufzeit des Vertrags
Der Vertrag tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft und läuft bis 31. Dezember 2026.
Auch das Abkommen über die Produktivitätsprämie 2024 wurde unterzeichnet. Die Prämienhöhe beträgt für die Einstufung C1 950 Euro, unterliegt einem pauschalen Steuersatz von fünf Prozent und wird mit dem Juni-Gehalt 2025 ausbezahlt.

Chemie 


Finstral: Neues Betriebsabkommen bringt Besserstellungen

Kürzlich haben die Direktion der Finstral AG und die vier zuständigen Fachgewerkschaften ASGB-Chemie, vertreten durch Markus Dibiasi und Klaus Schier, FEMCA SGBCISL, FILCTEM AGB/CGIL und UILTEC SGK-UIL sowie die Betriebsräte und Betriebsrätinnen das Zusatzabkommen für die Südtiroler Werke erneuert. Das neue Betriebsabkommen bringt einige arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Verbesserungen für die 550 MitarbeiterInnen der Südtiroler Finstral-Werke.
Mit der Einigung wurde die Ergebnisprämie verbessert: der Betrag des Qualitätsanteils ist angehoben worden, und was die Punkte Anwesenheit und Produktivität betrifft, erhöhen neue Parameter die Wahrscheinlichkeit, die Prämie zu erhalten.
Erhöht wurden weiters die Beiträge für die Mahlzeiten in konventionierten Restaurants und der Wert der Essensgutscheine.
Eine weitere Besserstellung betrifft die Zusatzrente: Das Unternehmen erhöht den Arbeitgeberanteil und zahlt für die Beschäftigten, die zwei oder drei Prozent in einen Zusatzrentenfonds überweisen, denselben Prozentsatz ein.
Weiters fördert das Unternehmen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, indem sie den Inhabern des neuen Südtirolpass-Jahresabonnements die Hälfte der Kosten erstattet. Zudem ist der bestehende, zusätzliche bezahlte Freistellungstag für einen zweiten Todesfall (in einem Jahr) eines nahen Familienangehörigen auch auf das Ablebens eines Elternteils des Ehe- oder Lebenspartners ausgedehnt worden. Vereinbart wurden 16 Stunden an bezahlten Freistellungen im Jahr für freiwillige Helfer von Rettungsvereinen oder Feuerwehren für Rettungseinsätze.
Das neue Betriebsabkommen bestätigt schließlich die solidarische Zeitbank.
MitarbeiterInnen können eigene Urlaubstage und Freistunden auf KollegInnen übertragen, die sie benötigen, weil sie selbst oder in ihrer Familie mit schweren gesundheitlichen Problemen in ihren Familien konfrontiert sind.
Das Abkommen hat eine Gültigkeit von drei Jahren.