Verbrauchertelegramm

Kassazettel mit „Übergewicht"

Auf dem Kassazettel scheint ein anderer, höherer Preis auf, als auf dem Regal – diese Ungereimtheit zum Schaden der Kaufenden kommt immer wieder vor. Kontrolle ist also angezeigt. Auf jeden Fall hat man Anrecht auf die Erstattung der Differenz zwischen ausgeschildertem und bezahltem Preis. Diese Rückerstattung hat in Bargeld zu erfolgen, und nicht in Form von Einkaufsgutscheinen oder ähnlichem. Um eventuelle Wiederholungen zu vermeiden, sollten die Fälle der Marktpolizei und in Kopie auch der Verbraucherzentrale gemeldet werden

Verbrauchertelegramm

Höchste Zeit für Komplementärmedizin

Laut Genderbericht Gesundheit (astat 2005) betrachten 51,25 Prozent der Südtiroler Bevölkerung manuelle Behandlungen als zielführend, 48,5 Prozent setzen auf Homöopathie. Bei den Frauen sind die Prozentsätze sogar noch höher. Die Verbraucherzentrale fordert Landesrat Theiner deshalb auf, sein Projekt zur Förderung der komplementärmedizinischen Leistungen innerhalb der Gesundheitsdienste unbeirrt fortzusetzen und auszubauen. Es sei unverständlich, warum die Ärztekammer in dieser Angelegenheit den großen Bremsklotz spiele.