Verbrauchertelegramm
55 Prozent Steuerbegünstigung für energiesparende Sanierungsarbeiten
Die Grenzwerte für die Zulassung zu steuerbegünstigten Sanierungsmaßnahmen wurden durch ein Gesetzesdekret neu definiert. Die neuen Grenzwerte für Wärmedämmung der Außenwand, des Daches, usw. sind jetzt von der Klimazone des Gebäudes abhängig. Dies bedeutet: je kälter die Gemeinde in welcher sich das Gebäude befindet, desto strengere Grenzwerte müssen eingehalten werden. Für die Totalsanierung des Gebäudes ist nicht nur die Klimazone, sondern auch das so genannte Oberflächen-Volumenverhältnis, also die Kompaktheit des Gebäudes ausschlaggebend. Nähere Auskünfte erteilt die Verbraucherzentrale.