Transport & Verkehr
Neue Führerscheinbestimmungen

Neuer Qualifikationsnachweis für Berufsfahrer

Der Termin für die Einführung des Qualifikationsnachweises für Berufsfahrer, also Bus- und LKW-Fahrer, wurde auf den 10.09.2008 (Personentransport) und 10.09.2009 (Warentransport) festgelegt.
Für die Busfahrer ist der Termin schon abgelaufen denn seit 10. September benötigen sie den Fahrer-Qualifikationsnachweis (FQN) um ihre Arbeit ausüben zu können. Nun müssen die LKW-Fahrer beim Amt für Führerscheine, Schalter Nr. 7, in Bozen um den FQN ansuchen.
Der ASGB-GTV möchte noch einmal über die Bestimmungen zur Einführung des „Fahrer-Qualifikationsnachweises", (Carta di Qualificazione del Conducente – CQC), welcher den derzeit gültigen CAP ersetzt, informieren.
Die Regelung
- bis zum oben angeführten Datum müssen alle Fahrer um den Fahrer-Qualifikationsnachweis (FQN) angesucht haben, danach gilt die alte Fahrbewilligung nicht mehr;
- der FQN wird beim Amt für Führerscheine, Schalter Nr. 7, in Bozen beantragt;
- alle Berufskraftfahrer, welche bereits im Besitz des entsprechenden Führerschein C, CE, bzw. KD CAP waren, brauchen diesen nur auf den neuen FQN umschreiben zu lassen,
- Besitzer der Führerscheinklasse C, CE, bzw. KD CAP können auch noch den Führerschein B CAP (z.B. für Taxi) beantragen, ansonsten verfällt dieser nach oben genanntem Datum.
- Besitzer der Führerscheinklasse C, CE, bzw. KD CAP, welche derzeit den Beruf als Bus- oder LKW-Fahrer nicht ausüben, können ihren Schein innerhalb 05.04.2010 ohne Fahrprüfung umschreiben lassen.
- Nach fünf Jahren ist ein Auffrischungskurs von 35 Stunden vorgeschrieben.
Wichtig! Ohne termingerechtes Ansuchen verfällt jeglicher CAP
Für das Umschreiben des Führerscheins C, CE, bzw. KD CAP auf den FQN wird folgendes benötigt:
- Einzahlung von 15 Euro auf das K/K 401398 und 29,24 Euro auf das K/K 4028 oder direkt beim Amt für Führerscheine, Schalter Nr. 7, in Bozen;
- ein Passfoto;
- eine Ablichtung des Führerscheins;
Den Fahrer-Qualifikationsnachweis (FQN) benötigen alle lohnabhängig beschäftigten Berufskraftfahrer, unabhängig davon, was diese transportieren.

Holz

„Una tantum"-Zahlung im September für den Sektor Holz

Die Fachgewerkschaft Holz im ASGB weist noch einmal darauf hin, dass mit dem Septemberlohn 2008 für die Beschäftigten in der Holzindustrie und für jene im Holzhandwerk folgende „Una tantum"-Zahlungen laut Kollektivvertrag fällig sind, welche über den Lohnstreifen auszuzahlen sind:
Holzindustrie
Gemäß Kollektivvertrag vom 28.05.2008 erhalten die Beschäftigten den einmaligen Betrag von Euro 225,00 brutto als Nachzahlung für den Zeitraum 01.01.2008 – 31.05.2008.
Holzhandwerk
Gemäß Kollektivvertrag vom 11.10.2007 erhalten die Beschäftigten den einmaligen Betrag von Euro 100,00 brutto als zweite Rate, während die dritte und letzte Rate von ebenfalls Euro 100,00 brutto mit dem Novemberlohn 2008 fällig ist. Gemäß Landeszusatzvertrag vom 04.03.2008 werden zudem Euro 50,00 brutto ausbezahlt. Die Lehrlinge im Holzhandwerk haben Anrecht auf jeweils 70 Prozent der oben genannten Beträge.