Gebietskörperschaften
Haftpflichtversicherung gegen Berufsrisiko in Pflegeberufen und im Behindertenbereich
Alle ASGB-Mitglieder, welche im öffentlichen Dienst im Bereich der Pflege und Betreuung von Menschen arbeiten (Pflegeheime, Hauspflegedienst, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung usw.), können sich, unabhängig von ihrer Funktion und von ihrem Berufsbild, gegen Schadensersatzleistungen wegen grob fahrlässiger Verurteilung bei der Ausübung ihrer Berufstätigkeit versichern.
Diese Versicherungspolizze wurde mit der „Tiroler Versicherung" abgeschlossen und enthält folgenden Schutz: Schadensersatzverpflichtung gegenüber Dritten aufgrund von Personen- oder Sachschaden sowie abgeleiteter Vermögensschaden infolge eines Personen- oder Sachschadens, welche grob fahrlässig verursacht werden. Die Deckung beträgt 1.500.000,- Euro. Um in den Genuss dieser Haftpflichtversicherung zu kommen, genügt folgendes:
- Du bist ASGB-Mitglied oder wirst es, arbeitest im öffentlichen Dienst im Pflege- oder Behindertenbereich und möchtest dich gegen das Berufsrisiko hinsichtlich Personen- und Sachschaden versichern.
- Du wendest dich an das Landesbüro des ASGB-Gebietskörperschaften in der Bindergasse 30 in Bozen, Tel. 0471/308220.
Diese Sammelpolizze ist in Form eines Jahresvertrages abgeschlossen, mit Beginn 01.09.08 und mit Ende 01.09.09. Die Jahresprämie beträgt 60,00 €. Wer sich unterm Jahr versichern möchte, für den stehen mehrere Einstiegsfenster mit den entsprechenden Beträgen zur Verfügung: So zahlt jemand im Dezember 45,00 € und im Juni noch 15,00 €.
Wichtig: Die Deckung beginnt mit 0.00 Uhr des Folgetages, nachdem die Beitrittserklärung und die Einzahlung bei uns eingegangen sind.