Öffentlicher Dienst

Achtung INPDAP-Pensionisten!

Die Pensionsversicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten INPDAP hat in einem Rundschreiben mitgeteilt, dass sie Pensionen, für die mehr als 40 Beitragsjahre aufscheinen, neu berechnen wird. Dies kann dazu führen, dass einige Betroffene mehr an Pension ausbezahlt bekommen, bei anderen wird der Betrag gleich bleiben. Diese Neuberechnung trifft auf alle zu, die nach dem 01.01.1993 in Pension gegangen sind und über 40 Beitragsjahre aufweisen können.
Für jene Pensionisten, die ab dem 13.06.2008 in Rente gegangen sind, wird die neue Berechnungsform automatisch angewendet. Wer seine Pension nach dem neuen System berechnet haben möchte, muss bei der INPDAP einen Antrag stellen. Die möglicherweise zustehende Erhöhung der Pension wird dann, rückwirkend auf fünf Jahre nach Antrag, ausbezahlt.
Interessierte können sich an das Patronat SBR wenden.

Öffentlicher Dienst
Oktober 2008 - Jänner 2009

Sprechstunden von IRENE TAPPEINER