SSG

Spezialisierungsschule Brixen 2008/2009

Nach der Absage der Unterrichtsministerin bemüht sich Landesrat Otto Saurer nun um eine südtirolspezifische Lösung in Rom.
Sollte diese nicht in absehbarer Zeit kommen, fordern wir als SSG die Ausschreibung von ordentlichen Wettbewerben für alle Wettbewerbsklassen in Südtirol. Für die Schulführungskräfte wird 2009 ein Wettbewerb ausgeschrieben. Was für Direktoren möglich ist, muss auch für Lehrpersonen gelten.

Landesbedienstete

Aussprache mit Landesrat Widmann

Am 3. September 08 kam es auf Drängen unserer Gewerkschaftsorganisation zu einer Aussprache mit Landesrat Thomas Widmann, bei welcher unsere Fachgruppenmitglieder der Mitarbeiter/in für die Integration dabei waren. Anwesend waren auch der Abteilungsdirektor für Personal Dr. Engelbert Schaller, Amtsdirektor Dr. Luis Braun, seine Vizedirektorin Dr. Uta Klingele und die Inspektorin für die Dienstelle für Integration Frau Dr. Rosa Anna Ferdigg.
Zum Thema gemacht wurde der Stellenwert der Mitarbeiter/in für die Integration von Schüler/innen und Kinder mit Behinderung in unseren Schulen und Kindergärten und das große Problem der reduzierten Arbeitsstellen, welcher zu einer Scheinbeschäftigung einer gesamten Berufsgruppe führt.
Mit Bereichsabkommen vom 17. Mai 2007 ist das Berufsbild der Behindertenbetreuer zum Berufsbild der Mitarbeiter für die Integration von Kindern und Schüler und Schülerrinnen mit Behinderung abgeändert worden, das heißt, ihr Aufgabenbereich ist somit spezifisch für die Integration und Inklusion der Schüler mit Behinderung in den verschiedenen Bildungsinstitutionen zugeschnitten. Sie arbeiten somit entsprechend ihrer Spezialisierung aktiv als Mitarbeiterinnen des unterrichtenden Personals mit, sorgen für die Umsetzung des individuellen Erziehungsplanes und haben zusätzlich zur Betreuung und Begleitung auch unterstützende, fördernde und didaktische Aufgaben. Sie haben aber im Unterschied des Lehrpersonals nicht die Lehrbefähigung, dürfen daher nicht unterrichten, somit gibt es sehr große Überschneidungen im gemeinsamen Aufgabenbereich.
Sie sind aber dem unterrichtenden Personal gleichgestellt, was in den einzelnen Schulen wenig bekannt ist und oft ignoriert wird.
Bei der Zuteilung der Stellen nach Genehmigung der Landesregierung sind sehr wohl viele Stellen dem Integrationsbereich zu Gute gekommen, nicht aber dem Berufsbild der Mitarbeiter für Integration. Somit wird weiterhin der steigende Bedarf mit dem vorhandenen Stellenkontingent abgedeckt, was eine weitere Kürzung der Stunden bei den Stellenangeboten für diese Berufsgruppe bedeutet. Eine Erhebung der Stellenangebote in Teilzeit oder Vollzeit hat ergeben, dass insgesamt nur mehr 35 Prozent der Mitarbeiter für die Integration Inhaber einer Vollzeitstelle sind, der Rest der Berufsgruppe muss sich mit Teilzeitstellen begnügen.
Die Leitlinien für die Zuweisung von Mitarbeiter für Integration an die Kinder in Form von Stundenaufträgen berücksichtigt nicht die Abänderung bzw. die Aufwertung dieses Berufsbildes. Die Zuweisung der Stunden an Integrationslehrer geht auf Kosten der Mitarbeiter, d.h. ihr Stundenauftrag wird gekürzt oder flexibilisiert. Der Bedarf an die Zuweisung der Stunden ist auf das Minimalste beschränkt, für den Bedarf der Bediensteten wird keine Rücksicht genommen, auch die Vereinbarkeit mit einer Nebenbeschäftigung wird fast unmöglich, denn ihre Teilnahme an den obligatorischen Sitzungen und Teambesprechungen häufen sich.
Selbst ihre Vorbereitungszeiten fallen häufig der effektiven Arbeitszeit zum Opfer, denn für die Schulen besteht die Hauptaufgabe der Mitarbeiter, dafür zu sorgen, dass das Kind mit Behinderung den Schulalltag nicht stört. In schweren Fällen werden Kinder auch einfach früher nach Hause geschickt, da die Betreuung nicht gewährleistet ist. Probleme gibt es daher immer auch, wenn der Mitarbeiter wegen Krankheit ausfällt. Fortbildungen während der Arbeitszeit werden kaum genehmigt, da sie anscheinend einerseits unabkömmlich sind, andererseits aber Löcher stopfen dürfen und Arbeitsbereiche abdecken müssen, für welche sich niemand zuständig fühlt.
Der Begleittransport führt auch immer wieder zu ungeklärten Situationen. Die Lebenshilfe meldet sich einfach bei den Vollzeitbediensteten und erklärt ihnen, dass sie die Begleitung für den Transport übernehmen müssen, was natürlich zu weiteren Kürzungen der Betreuungszeit am Kind während des Besuches der Schule oder Kindergarten führt. Auch hier braucht es dringend eine klare Regelung, denn die Begleitung während des Transportes fällt nicht in den Aufgabenbereichen der Mitarbeiterin für die Integration.
Sicherheit am Arbeitsplatz und Schutz der Gesundheit ist besonders bei schwerst behinderten Kinder ein großes Thema, wo es häufig schon bei den architektonischen Barrieren scheitert, wie das Fehlen von einem Aufzug für Rollstuhlfahrer, obwohl das Kind schon seit Jahren dieselbe Schule besucht. Die Anschaffung von technischen Hilfsmitteln zum Heben beim Wickeln wird als reiner Luxus angesehen und der einzige Rat der gegeben wird lautet, „hol dir eine Hilfe", obwohl man weiß, dass es in der konkreten Situation diese Hilfe gar nicht möglich ist und der Mitarbeiter auf sich alleine gestellt ist. Auch die Unterrichts begleitenden Projekte sind nirgendwo geregelt, so dass es wiederum von der Mitarbeiterin für die Integration abhängt, ob ein Kind mit Behinderung bei einem solchen Projekt mitmachen kann oder nicht. So wurde uns eine konkrete Situation geschildert, wo eine Mitarbeiterin aus pädagogischen Überlegungen beschlossen hat, ihren Schützling im Rahmen eines Klassenprojektes für einen Sprachaufenthalt ans Meer zu begleiten. Sie wurde für ihre Bereitschaft und ihren Einsatz gelobt, niemand hat sich aber darüber Gedanken gemacht, wie diese Betreuung im Konkreten wirklich aussieht. Sie hat das Kind für eine Woche rund um die Uhr und ohne Ablöse betreut, denn es war selbstverständlich, dass nur sie für das Kind zuständig ist. Ob und wie ihr diese zusätzliche und unter unmenschlichen Bedingungen geleistete Arbeit vergütet wird, ist noch offen und wird hoffentlich nicht zu einer arbeitsstreitrechtlichen Frage ausarten. Gerade an Hand dieser geschilderten Situationen erkennt man den fehlenden Stellenwert dieser Berufsgruppe in unseren Schulen bzw. in unserer Gesellschaft, denn häufig wird hier ein ganz normales Arbeitsverhältnis von qualifiziertem Fachpersonal mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit verwechselt.
Landesrat Thomas Widmann hat Abhilfe für diese unzumutbare Situation versprochen. Eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe soll sich dieser Probleme annehmen und nach konkreten Lösungen suchen, wobei unter anderem auch die Aufnahmekriterien überarbeitet werden. Der Sinn der didaktischen Kontinuität soll auch überprüft werden. Da auch die Personalverwaltung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämter eine Bedarfserhebung gemacht hat, bei welcher ein objektiv höherer Bedarf an Stellen in diesem Bereich erhoben wurde, wird er sich um einen eigenen Beschluss um die Erhöhung des Stellenkontingentes dieser Berufsgruppe in die Landesregierung einsetzen.