Gebietskörperschaften

Gegen Rundschreiben der Gemeinde Meran bezüglich Teilzeit bzw. Umwandlung von Teilzeit in Vollzeit

Mit Verwunderung hat der ASGB das Rundschreiben der Gemeinde Meran vom 01. September 2008 betreffend „Teilzeit- Erhöhung der wöchentlichen Stundenzahl" zur Kenntnis genommen. Der ASGB weist daruf hin, dass das Thema Teilzeit bzw. Umwandlung von Teilzeit in Vollzeit bei mehreren Sitzungen mit den Gewerkschaften besprochen wurde. Der ASGB hat hierbei stets auf der Einhaltung des Kollektivvertrages verwiesen, da dieser die rechtliche Grundlage für diesbezügliche Änderungen darstellt.
Aus diesem Grund fordert der ASGB den Stadtrat der Gemeinde Meran auf, seine Richtlinie vom 17. Juni 2008 für die zukünftige Handhabung der Gesuche um Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit zu widerrufen und sich an die vertraglichen Bestimmungen zu halten. Diese sehen vor, dass der Antrag für ein Teilzeitverhältnis bzw. für dessen Umwandlung jederzeit gestellt werden kann, ohne Fälligkeit wie vom Stadtrat beabsichtigt. Liegt ein Antrag von Vollzeit in Teilzeit vor, muss die Verwaltung dem Betroffenen laut Kollektivvertrag ihre Entscheidung innerhalb von 45 Tagen schriftlich mitteilen.
Bei einer Umwandlung von Teilzeit in Vollzeit bzw. bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit hat die Verwaltung die Pflicht, innerhalb eines Jahres eine Vollzeitstelle anzubieten, vorausgesetzt, dass unbesetzte Stellen sowie die Notwendigkeit zu deren Besetzung vorhanden sind. In schwerwiegenden Fällen und aus unvorhersehbaren familiären Gründen kann dies auch unmittelbar erfolgen. Der ASGB spicht sich auch gegen eine Befristung der Umwandlung von Teilzeit in Vollzeit bzw. einer Erhöhung der Arbeitszeit aus, da dies weder den familiären noch den bedürfnissen der Mitarbeiter/innen entspricht. Der Kollektivvertrag sieht nämlich keine Befristung in diesen Fällen vor, ebenso nicht, dass die Umwandlung bzw. Erhöhung der Willkür der Verwaltung unterliegt.
Weiters spricht sich der ASGB gegen die Einsetzung der genannten Kommission aus, da auch diese im Kollektivvertrag nicht vorgesehen ist.

SSG

Landeskollektivvertrag 2007/2008 für das Lehrpersonal unterzeichnet

Am 17. Juli 2008 wurde der Landeskollektivvertrag für das wirtschaftliche Biennium 2007/2008 zwischen Gewerkschaftsorganisationen der Schule und der Landesagentur für Vertragsverhandlungen vor unterzeichnet.
Der Vertrag sieht Erhöhungen im Ausmaß von ca. sechs Prozent vor, die auch auf die Zusatzlohnelemente wie Zweisprachigkeitszulage und Leistungsprämie angewandt werden.
Somit können Lehrpersonen der staatlichen Schule mit ca. 150 bis 250 Euro brutto zusätzlich im Monat rechnen, außerdem mit Nachzahlungen im Ausmaß von durchschnittlich 100 Euro brutto pro Monat ab Januar 2008.
Vorgesehen sind auch ein neuer einheitlicher Überstundensatz für alle Lehrpersonen und eine einheitliche Begleitzulage für Lehrausgänge und Lehrausflüge.
Nach der Zustimmung von Landesregierung und Unterrichtsministerium erfolgt die endgültige Unterschrift. Somit kann das Lehrpersonal mit den Gehaltserhöhungen und Nachzahlungen im Oktober rechnen.