Bau
Südtiroler Landesbauarbeiterkasse - SLBK

Maßgeschneiderte Leistungen für die Südtiroler Bauarbeiter

Die Südtiroler Landesbauarbeiterkasse SLBK wurde im September 2005 vom Landesverband der Handwerker (LVH) und vom ASGB auf der Basis der nationalen Gesetzgebung und der kollektivvertraglichen Bestimmungen gegründet. Sie hat die Aufgabe, die vom Kollektivvertrag vorgesehenen Leistungen für die Arbeiter im Baugewerbe zu gewährleisten. Die SLBK hat es sich zum Ziel gesetzt, die Leistungen ständig auszubauen und zu verbessern und möglichst gut an die Bedürfnisse der eingeschriebenen Arbeiter und der Klein- und Mittelbetriebe anzupassen. Im folgenden Interview berichtet ein Südtiroler Bauarbeiter wie er die Leistungen der SLBK sieht.
Herr Oskar Hörtenberger, Sie sind als Bauarbeiter bei der Fa. Paulmichl/Brugger in Prad beschäftigt. Wie sind Sie mit den Leistungen der SLBK zufrieden?
Man spürt als Arbeiter, dass die SLBK bemüht ist, unseren Wünschen und Bedürfnissen nachzukommen. Jeder Betrieb kann z.B. die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutzkleidung so einkaufen, wie seine Mitarbeiter sie effektiv brauchen. Früher erhielten wir die Arbeitskleidung als Massenware geliefert. Dass jetzt auch das Firmenlogo auf der Arbeitskleidung steht, ist eine zusätzliche Aufwertung, weil man sich noch mehr als Team sieht.
Welche Leistungen der SLBK fallen Ihnen auf Anhieb ein?
In erster Linie sind natürlich die kollektivvertraglichen Zahlungen wie das Bauberufsalter oder das Weihnachtsgeld zu nennen sowie die Zusatzzahlungen im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfall. Darüber hinaus wird der Bauarbeiter aber auch mit Beiträgen für zahnärztliche Behandlung, Zahnprothesen, Sehhilfen, Hörgeräte, orthopädische Prothesen usw. unterstützt. Für die Kinder von Bauarbeitern gibt es Studienbeihilfen, Beiträge für die Ferienkolonie sowie Leistungen für die Zahnregulierung, Sehhilfen und verschiedene Prothesen.
Was raten Sie Ihren Kollegen?
Es ist wichtig, dass sich ein Bauarbeiter informiert, welche Leistungen die SLBK für ihn oder seine Familienangehörigen bietet, da diese im speziellen Fall eine wertvolle soziale Unterstützung sind.
Weitere Informationen und Hilfestellung beim Ausfüllen der Gesuche gibt es beim:
ASGB-Bau, Bindergasse 30, Bozen
Tel. 0471/308226

Transport & Verkehr
Neue Führerscheinbestimmungen

Neuer Qualifikationsnachweis für Berufsfahrer

Der Termin für die Einführung des Qualifikationsnachweises für Berufsfahrer, also Bus- und LKW-Fahrer, wurde auf den 10.09.2008 (Personentransport) und 10.09.2009 (Warentransport) festgelegt.
Für die Busfahrer ist der Termin schon abgelaufen denn seit 10. September benötigen sie den Fahrer-Qualifikationsnachweis (FQN) um ihre Arbeit ausüben zu können. Nun müssen die LKW-Fahrer beim Amt für Führerscheine, Schalter Nr. 7, in Bozen um den FQN ansuchen.
Der ASGB-GTV möchte noch einmal über die Bestimmungen zur Einführung des „Fahrer-Qualifikationsnachweises", (Carta di Qualificazione del Conducente – CQC), welcher den derzeit gültigen CAP ersetzt, informieren.
Die Regelung
- bis zum oben angeführten Datum müssen alle Fahrer um den Fahrer-Qualifikationsnachweis (FQN) angesucht haben, danach gilt die alte Fahrbewilligung nicht mehr;
- der FQN wird beim Amt für Führerscheine, Schalter Nr. 7, in Bozen beantragt;
- alle Berufskraftfahrer, welche bereits im Besitz des entsprechenden Führerschein C, CE, bzw. KD CAP waren, brauchen diesen nur auf den neuen FQN umschreiben zu lassen,
- Besitzer der Führerscheinklasse C, CE, bzw. KD CAP können auch noch den Führerschein B CAP (z.B. für Taxi) beantragen, ansonsten verfällt dieser nach oben genanntem Datum.
- Besitzer der Führerscheinklasse C, CE, bzw. KD CAP, welche derzeit den Beruf als Bus- oder LKW-Fahrer nicht ausüben, können ihren Schein innerhalb 05.04.2010 ohne Fahrprüfung umschreiben lassen.
- Nach fünf Jahren ist ein Auffrischungskurs von 35 Stunden vorgeschrieben.
Wichtig! Ohne termingerechtes Ansuchen verfällt jeglicher CAP
Für das Umschreiben des Führerscheins C, CE, bzw. KD CAP auf den FQN wird folgendes benötigt:
- Einzahlung von 15 Euro auf das K/K 401398 und 29,24 Euro auf das K/K 4028 oder direkt beim Amt für Führerscheine, Schalter Nr. 7, in Bozen;
- ein Passfoto;
- eine Ablichtung des Führerscheins;
Den Fahrer-Qualifikationsnachweis (FQN) benötigen alle lohnabhängig beschäftigten Berufskraftfahrer, unabhängig davon, was diese transportieren.