SBR

Das neue Familienpaket

Zuschuss für eine rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten
Was?
Beitrag für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten bis zum dritten Lebensjahr des Kindes für maximal zwölf Monate bei Fernbleiben vom Arbeitsplatz (verlängerbar auf fünfzehn Monate, wenn der Vater mindestens drei Monate in Anspruch nimmt).
Wer?
Alle, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Region haben und zur freiwilligen Weiterversicherung beim NISF/INPS ermächtigt sind oder bei einem Rentenfonds eingetragen sind (ausgenommen sind öffentlich Bedienstete).
Wie viel?
Maximal 3.500 Euro jährlich. Bei Umwandlung des Arbeitsvertrages in einen Teilzeitvertrag halbiert sich der maximale Beitrag.
Wann?
Für Zeiträume nach dem 1. Jänner 2005.
Zuschuss für eine rentenmäßige Absicherung von Pflegezeiten
Was?
Beitrag für die rentenmäßige Absicherung von Pflegezeiten für die Betreuung bedürftiger Familienangehöriger bei Fernbleiben vom Arbeitsplatz bzw. Umwandlung des Arbeitsvertrages in einen Teilzeitvertrag.
Wer?
Alle, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Region haben und zur freiwilligen Weiterversicherung beim NISF/INPS ermächtigt sind oder bei einem Rentenfonds eingetragen sind (ausgenommen sind öffentlich Bedienstete).
Wie viel?
Maximal 3.500 Euro jährlich bis zum Erreichen der Mindestvoraussetzung für die Altersrente. Bei Umwandlung des Arbeitsvertrages in einen Teilzeitvertrag halbiert sich der maximale Beitrag.
Wann?
Für Zeiträume nach dem 1. Jänner 2005.
Zuschuss für freiwillige Weiterversicherung
Was?
Teilweise Vergütung der freiwilligen Weiterversicherung bis zum Erreichen der Altersrente.
Wer?
Alle, die seit fünf Jahren in der Region ansässig sind und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Zuschuss auf eine Einzahlung als Zusatzrente
Was?
Teilweise Vergütung der Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds bis maximal 500 Euro jährlich und auf zehn Jahre beschränkt.
Wer?
Alle Hausfrauen, die die Voraussetzungen für die freiwillige Weiterversicherung beim NISF/INPS nicht erfüllen, seit mindestens fünf Jahren in der Region ansässig sind und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Das regionale Familiengeld
Was?
Ab dem zweiten Kind wird das regionale Familiengeld, je nach Familieneinkommen, bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt. Weiters steht das Familiengeld auch Familien mit einem behinderten Kind zu.
Wann?
Ab 1. Juli 2005.

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ASGB Bezirk Pustertal setzt auf die Jugend - Personelle Veränderungen

Mit 01. Jänner 2005 hat der Leitungssauschuss des ASGB Elmar Aichner zum neuen Bezirkssekretär im Bezirk Pustertal bestellt. Aichner hat sich einen Namen als Radiosprecher bei Radio Holiday gemacht und ist seit vier Jahren für gewerkschaftliche Tätigkeit freigestellt. Bei seiner verantwortungsvollen Arbeit wird Aichner von sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ASGB-Büro Bruneck unterstützt. Der bisherige Bezirkssekretär Josef Rieder, der weiterhin für den ASGB tätig ist, hat aus persönlichen Gründen das Amt des Bezirkssekretärs zurück gelegt. Wir wünschen dem neuen Bezirkssekretär viel Elan, Freude und Erfolg für die sicherlich nicht leichte Aufgabe.