Gesundheitsdienst
Sanitätsbetrieb Meran

ASGB gegen Sanitätsreform hinter verschlossenen Türen

Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst kritisiert die Vorgangsweise des Sanitätsbetriebes Meran bei der Umsetzung der Sanitätsreform. Die Einrichtung der so genannten Departments erfolgt hinter verschlossenen Türen ohne die vorgesehenen Absprachen mit Personal und Gewerkschaften. Zudem werden die Ärzte wieder einmal ausgenommen und die Reform nur dem nichtärztlichen Personal auferlegt. Der ASGB fordert unverzüglich die Einbindung der Gewerkschaften, damit Entscheidungen solcher Tragweite nicht zu Ungunsten des Personals gefällt werden. Seit einiger Zeit besteht im Sanitätsbetrieb Meran ein funktionelles Department für Chirurgie, wobei demnächst ein eigenes Reglement ausgearbeitet wird. Von einer Information oder gar Aussprache mit den Gewerkschaften war bis heute jedoch nichts zu spüren. Es scheint, als wolle man hinter verschlossenen Türen eine Reform installieren, bei der die Bediensteten vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollen.
Auch der ASGB ist für Sparmaßnahmen im Sanitätswesen. Allerdings nicht auf Kosten des nichtärztlichen Personals. Qualitätsverbesserung und Personalknappheit sind – wie vom ASGB oft betont - nicht vereinbar. „In einigen Abteilungen wie beispielsweise in der „Medizin Frauen" des Krankenhauses Schlanders ist die Personalsituation äußerst prekär: der Nachtdienst für 33 Betten mit einer Auslastung von über 90 Prozent ist hier nur von einem/r Krankenpfleger/in besetzt, da eine zweite Person aus Kostengründen nicht angestellt wird. Für das Personal bedeutet dies eine Mehrbelastung, für die Patienten sinkt die Qualität der Betreuung", so der zuständige Fachsekretär im ASGB, Roman Grünfelder. Erschwerend kommt hinzu, dass der Sanitätsbetrieb Meran seit 2004 keinen Ansprechpartner mehr für die Bediensteten hat, da die Stelle des Personalchefs nicht nachbesetzt wurde.Die Bediensteten sind durch diese Vorgangsweise verunsichert und fürchten eine Benachteiligung durch die Sanitätsreform. „Viele Frauen haben aufgrund der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Teilzeitverträge mit fixen Arbeitszeiten, die sie durch die Einführung von Departments und der damit verbundenen Mobilität zwischen Meran und Schlanders in Gefahr sehen", so Grünfelder weiter. Es ist in diesem Zusammenhang unverständlich, warum die Ärzte laut Pressebericht von der Reform ausgeklammert bleiben und eigens behandelt werden sollen.
Was die Ausarbeitung eigener Reglements für die Departments betrifft, verweist der ASGB auf die Abkommen des Sanitätsbetriebes Meran mit den Gewerkschaften. Diese sind verbindlich und sollen nicht durch einseitige Regelungen unterwandert werden.
Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst wird demnächst in dieser Angelegenheit Versammlungen abhalten, um ihre Mitglieder und alle Bediensteten des Sanitätsbetriebes Meran über die Auswirkungen und über die Vorgangsweise bei der Sanitätsreform zu informieren.

Landesbedienstete

Offener Brief an die Kolleginnen im Kindergartenbereich

von Christine Staffler, Fachsekretärin für das Landespersonal
Vor genau zehn Jahren habe ich meine gewerkschaftliche Tätigkeit aufgenommen, da ich daran glaubte, dass es wichtig ist, wenn eine von uns sich dort aktiv einbringt, wo schwerwiegende Entscheidungen für den Kindergartenbereich gefällt werden. Die Mobilität der Kindergartenassistentin über einen öffentlichen Wettbewerb zum Berufsbild der Kindergärtnerin hat damals sehr viele Proteste, Unverständnis und zu vielen Verletzungen geführt und die heile Welt im Kindergarten empfindlich gestört. Die Folge war, dass die Landesregierung die Wettbewerbe im Kindergartenbereich blockierte. Die Auswirkungen bekamen sowohl die Kindergärtnerinnen als auch die Kindergartenassistentinnen zu spüren. Sie wurden über Jahre nicht mit einem Wettbewerbsverfahren in den Landesdienst aufgenommen. Erst die schwer erkämpfte Eignungsprüfung im Jahr 2000 setzte dieser ungerechten Situation ein Ende. Das Rundschreiben der Personalverwaltung über die Reinigungsarbeiten der Kindergartenassistentinnen und die Bezahlung des Mittagessens für das gesamte Personal wurde zum nächsten Stein des Anstoßes. Ein ganzes Jahr wurde durch Streiks und durch eine Eingabe beim Tar dagegen angekämpft. Das Urteil vom Tar setzte aber dem Kampf ein jähes Ende, ein Erfolg konnte nicht verzeichnet werden.
Im Jahre 1997 beschloss die Landesregierung, die Ausbildung der Kindergärtnerin auf universitärer Ebene anzugehen, die Fakultät der Bildungswissenschaften in Brixen wurde gegründet, der erste Lehrgang begann im Herbst 1998. Gleichzeitig vergaben die Kindergärtnerinnenschulen ab der ersten Klasse keine Berufsbefähigung mehr. Im Kindergartenjahr 2002/03 begannen die letzten Kindergärtnerinnen mit Diplom und die ersten Kindergärtnerinnen mit Laureat ihr Arbeitsleben. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch die Verhandlungen über die Berufsbilder im Kindergartenbereich aufgenommen, welche dann abrupt im Juli 2003 abgebrochen wurden, mit der Begründung der anstehenden Landtagswahlen. Hauptgrund war aber, dass sich die Gewerkschaftsorganisationen mit der Öffentlichen Delegation über einen sehr wichtigen Grundsatz nicht einigen konnten: wie viele Jahre an Berufserfahrung wiegt einen akademischen Titel auf und ab welchen Zeitpunkt muss eine wirtschaftliche Gleichbehandlung in der beruflichen Entwicklung garantiert werden. Hauptschwierigkeit war der große Gehaltsunterschied zwischen der 6. und 8. Funktionsebene. Die Einstufung der Berufsbilder erfolgt im gesamten Öffentlichen Dienst auf Grund des Studientitels, genau danach richtet sich die Vorgabe der Landesregierung. Das Berufsbild der Kindergärtnerin wird in zwei Funktionsebenen angesiedelt sein, dadurch entsteht der enorme Gehaltsunterschied von monatlich 537 Euro nach acht Dienstjahren. Dieser Gehaltsunterschied entsteht nur dann, wenn eine Kindergärtnerin mit Laureat und eine Kindergärtnerin mit Diplom am selben Tag anfangen zu arbeiten.
In den ersten acht Dienstjahren befinden sich alle in der unteren Besoldungsstufe, alle zwei Jahre erhalten die Bediensteten eine Klasse auf den Grundgehalt der jeweiligen Funktionsebene, was eine Gehaltserhöhung von sechs Prozent bedeutet. Nach drei Klassen erfolgt der Sprung von der unteren in die obere Besoldungsstufe, was wiederum eine Erhöhung von ca. zehn Prozent ist. In der oberen Besoldungsstufe erfolgt die berufliche Entwicklung mit Vorrückungen, was eine Erhöhung von drei Prozent ausmacht. Der gemeinsame Vorschlag aller Gewerkschaftsorganisationen geht davon aus, dass bei der Einstufung der Kindergärtnerin mit Laureat eine Gleichbehandlung mit allen anderen Akademiker im Landesdienst gerechtfertigt ist. Die Kindergärtnerin mit Diplom erhält aber dieselbe Sonderergänzungszulage und zwar jene der 8. Funktionsebene. Die ersten acht Dienstjahre werden als Berufserfahrung gewertet, welche sie anreifen muss, um den akademischen Titel ersetzen zu können. Gelangt sie dann nach acht Dienstjahren in die obere Besoldungsstufe, erhält auch sie dieselbe berufliche Entwicklung wie die Kindergärtnerin mit Laureat, was bedeutet, dass sie alle zwei Jahre die Vorrückung von der 8. Funktionsebene bekommt. Mit diesem Vorschlag ist nach acht Dienstjahren eine Gleichbehandlung der beruflichen Entwicklung garantiert, der heutige Gehaltsunterschied von 16 Dienstjahren ist auf die Hälfte reduziert worden. Dieser Vorschlag wurde von der Landesregierung am 10. Jänner 2005 angenommen und somit können endlich die Verhandlungen über die Inhalte der beiden Berufsbilder aufgenommen werden. Ein weiterer Verbesserungsvorschlag ist von unserer Gewerkschaftsorganisation und der Landesgewerkschaft am 15. März 05 am Verhandlungstisch eingebracht worden, welcher eine Beschleunigung in der unteren Besoldungsstufe vorsieht. Die berufliche Entwicklung wird somit in der unteren Besoldungsstufe anstatt der acht Dienstjahre in sechs Dienstjahre gemacht. Jenes Personal, welches sich in der oberen Besoldungsstufe befindet, erhält für die jährlichen verpflichtenden Fortbildung ein Guthaben im Ausmaß einer Vorrückung. Leider hat die Landesregierung bis zum heutigen Datum (12. April 05) noch keine Entscheidung über diese wirtschaftliche Besserstellung getroffen.
Nicht vergessen dürfen wir dabei, dass es nicht nur um das Berufsbild der Kindergärtnerin geht, sondern auch um die Einführung eines neuen Berufsbildes und zwar der pädagogischen Mitarbeiterin. Bei der wirtschaftlichen Behandlung diesen neuen Berufsbildes und der Kindergartenassistentinnen erfolgt mit dem gleichen Modell wie bei der Kindergärtnerin. Der Gehaltsunterschied von der 4. und 6. Funktionsebene ist nicht so groß wie der von der 6. und 8. Funktionsebene und aus diesem Grund hat er kaum zu Diskussionen geführt. Die Reinigungsarbeiten in den Kindergärten werden aber sicher große Diskussionen auslösen, denn mit der Einführung des neuen Berufsbildes sollten diese Arbeiten endlich von den Gemeinden übernommen werden. Mit dem Berufsbild der pädagogischen Mitarbeiterin wird die Hilfsarbeiterin zur Fachfrau, welche sich unter der Anleitung der Kindergärtnerin in die pädagogische Arbeit im Kindergarten einbringen wird. Damit wird endlich einer Realität im Kindergarten Rechnung getragen und einer Verbesserung der pädagogischen Arbeit steht nun nichts mehr im Wege. Um dies alles erreichen zu können, braucht es aber endlich einen Vertrag. Nur mit einem Vertrag kann der erste Schritt in die richtige Richtung gesetzt und gemeinsame Ziele erreicht werden. Jeder Vertrag ist als etwas sehr dynamisches zu verstehen, der die Grundlagen für eine Weiterentwicklung schafft, eine Grundlage für Verbesserungen beim nächsten Vertrag vorgibt und schrittweise Ungerechtigkeiten ausräumen kann. Ohne Vertrag beginnt man immer wieder von vorne, wobei sich die Ausgangspositionen erfahrungsgemäß verschlechtern und nicht verbessern. Aus diesem Grund bin ich für einen zügigen Vertragabschluss, der aber nur mit eurer Befürwortung erreicht werden kann. Sobald das Gesamtpaket ausgehandelt ist, werden wir es euch genauestens in Versammlungen vorstellen. Ich habe in all diesen Jahren sehr viel Erfahrung in der Gewerkschaftsarbeit gesammelt und immer versucht, den Anliegen der Landesbediensteten durch meine konstruktive und seriöse Arbeit gerecht zu werden, wobei mir der Kindergartenbereich immer besonders am Herzen lag. Weiterhin ist es mir dabei wichtig, das Vertrauen, das mir dabei immer entgegen gebracht worden ist, zu erwidern. Daher vertraue ich besonders in dieser sensiblen Phase darauf, dass ihr euch nicht beirren lässt und darauf vertraut, dass alles Menschenmögliche getan wird, um Konflikte, Unzufriedenheit und Unmut auszuräumen und ihr eure Energien für diese verantwortungsvolle Arbeit einsetzen könnt.