Gesundheitsdienst

Neuer Bereichsvertrag unterzeichnet

Die Sanitätsgewerkschaften von ASGB, AGB/CGIL, SGB/CISL und SGK/UIL haben den neuen Bereichsvertrag für das nicht ärztliche Personal unterzeichnet. Davon betroffen sind ca. 7.000 Bedienstete in Südtirol. Der Bereichsvertrag gilt für den Zeitraum 2001 bis 2004. Die Gewerkschaften bemängeln den verspäteten Abschluss, begrüßen aber die Zusage von Landesrat Theiner, die Verhandlungen zum nächsten Kollektivvertrag alsbald aufzunehmen. Hier kurz eine Zusammenfassung über die wichtigsten Punkte des neuen Bereichsvertrages:
Obligatorische Fort- und Weiterbildung
- wird gänzlich als Arbeitszeit anerkannt
- das Personal im Wartestand unterliegt nicht der ECM-Pflicht
Sonderurlaub für psycho-physische Erholung
- ab dem dritten Dienstjahr einen Tag zusätzlichen Urlaub pro Jahr
- auf Betriebsebene wird der Sonderurlaub auf weitere Dienste/Abteilungen und Berufsbilder ausgeweitet
Fachhochschule „Claudiana"
- die Koordinatoren und Tutoren werden von den Sanitätsbetrieben zur Verfügung gestellt
- die Zulage der Koordinatoren und Tutoren wurde um 12,72 Prozent erhöht
Koordinierungszulage
- kann bis zu 35 Prozent bzw. 40 Prozent des monatlichen Anfangsgehaltes erreichen (max. 456 Euro – 7. Funktionsebene)
- der Koordinierungsauftrag wird schriftlich erteilt
- die Zulage des stellv. Koordinators beträgt 20 Prozent der Zulage des Koordinators (berechnet auf Full Time)
Nachtdienstzulage
- wird von 2,58 auf 2,86 Euro pro Stunde erhöht
Zulage für den Feiertagsdienst
- wird von 2,07 auf 2,29 Euro pro Stunde erhöht
Zulage für beschwerliche Arbeitsturnusse
- die Zulage für den 24-Stundendienst wurde ab 01.01.2004 von 5,16 Euro auf 7,00 Euro erhöht
- die Zulage für den 12-Stundendienst wurde ab 01.01.2004 von 1,81 Euro auf 2,50 Euro erhöht
- die Zulage für den unterbrochenen Arbeitsturnus wurde ab 01.01.2004 von 5,16 Euro auf 6,50 Euro erhöht
Aufgabenzulage
- die Fachkräfte – Pflegehilfe/in erhalten monatlich eine Aufgabenzulage von zehn Prozent des Anfangsgehaltes (Euro 76,57)
- die Fachkräfte – Pflegehelfer/in erhalten monatlich eine Aufgabenzulage von 13 Prozent des Anfangsgehaltes (Euro 99,54)
- die spezialisierten Pflegehelfer/in erhalten monatlich eine Aufgabenzulage von 15 Prozent des Anfangsgehaltes (Euro 114,85)
- dem Personal, das Tätigkeiten mit Verantwortung im Bereich des Arbeitsschutzes ausübt (626/94), kann eine Aufgabenzulage auf Betriebsebene erteilt werden
- das Personal, dem die Funktionen der Gerichtspolizei zuerkannt werden, erhält eine Erhöhung der Aufgabenzulage von zwei Prozent
- die Aufgabenzulage der Hilfskrankenpfleger, Säuglingspflegerinnen, Masseure und psychiatrische Hilfskrankenpfleger wird um fünf Prozent erhöht
Verwaltungspersonal IV° Funktionsebene
- 50 Prozent der effektiven Stellen, IV F.E. werden auf Landesebene in die V F.E. umgewandelt (unabhängig von deren Besetzung). Das Personal mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, das bei In-Kraft-Treten des Vertrages fünf Dienstjahre aufweisen kann und 50 Prozent des Aufgabenbereiches der VI F.E. absolviert (bestimmt eine eigene Kommission und nicht Vorgesetzte) wird zur Eignungsprüfung für die Einstufung in die V° Funktionsebene zugelassen.
- die Einstufung erfolgt mit 01.01.2005 mit Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besoldung und mit einer sechsprozentigen Lohnerhöhung.
Arbeitszeitkonto
- die Regelung des Personals mit Full Time wurde an die Regelung des Part Time angepasst
- alle Überstunden, die im Laufe des Jahres und innerhalb des darauf folgenden Halbjahres nicht ausgeglichen werden, können im Arbeitszeitkonto mit einer Erhöhung von 20 Prozent einfließen oder ausbezahlt werden
- die Stunden bis zu 100 werden mit einem Zuschlag von 30 Prozent ausbezahlt, jene über die 100 Stunden mit einem Zuschlag von 50 Prozent
- die im Arbeitszeitkonto eingeflossenen Stunden können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden (berücksichtigt wird als Grundlage der letzte Lohn)
Part Time – elastische Klausel
- die Regelung wurde vereinfacht und kann jetzt in den Betrieben Anwendung finden
- die Zustimmung zur elastischen Klausel ermöglicht eine monatliche Gehaltserhöhung von bis zu 129,11 Euro
Beobachtungsstelle
- es wird monatlich ein Treffen zwischen den Assessorat für Gesundheitswesen, Sanitätsbetrieben und Gewerkschaften stattfinden in Bezug auf die Anwendung der Verträge in den jeweiligen Betrieben
Bereitschaftsdienst
- es besteht nur mehr der externe Bereitschaftsdienst – 4,30 Euro pro Stunde (alter Vertrag - Externer Dienst 6.667 3,44 Interner Dienst 10.000 5,16)
Una Tantum Auszahlung
- das gesamte Personal, welchs bis 31.12.2004 zehn Dienstjahre angereift hat, erhält eine Una-Tantum Auszahlung im Verhältnis zur Arbeitszeit (ungefähr zwischen 300 und 400 Euro)
Persönliche Zulage (nicht aufsaugbar)
- wird für die Berechnung des dreizehnten Monatsgehalts berücksichtigt
Mobbingstelle
- auf Landesebene wird eine Mobbingstelle errichtet, die mit externen konventionierten Experten besetzt sein wird
In den einzelnen Sanitätsbetrieben müssen nun die Verhandlungen für das Zusatzabkommen aufgenommen werden, mit denen die Ausdehnung des psychophysischen Erholungswartestandes auf weitere Abteilungen und Dienste sowie spezifische Zulagen wie etwa aufreibende Arbeit oder Aufgabenzulagen geregelt werden. Für die Verhandlungen zum Bereichsvertrag ab 2005 fordern die Gewerkschaften eine im Verhältnis angemessene Umverteilung der Geldmittel vom ärztlichen auf nichtärztliche Personal, um ein Auseinandergehen der Einkommensschere innerhalb des Sanitätsbetriebes zu verhindern.

Gesundheitsdienst
Sanitätsbetrieb Meran

ASGB gegen Sanitätsreform hinter verschlossenen Türen

Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst kritisiert die Vorgangsweise des Sanitätsbetriebes Meran bei der Umsetzung der Sanitätsreform. Die Einrichtung der so genannten Departments erfolgt hinter verschlossenen Türen ohne die vorgesehenen Absprachen mit Personal und Gewerkschaften. Zudem werden die Ärzte wieder einmal ausgenommen und die Reform nur dem nichtärztlichen Personal auferlegt. Der ASGB fordert unverzüglich die Einbindung der Gewerkschaften, damit Entscheidungen solcher Tragweite nicht zu Ungunsten des Personals gefällt werden. Seit einiger Zeit besteht im Sanitätsbetrieb Meran ein funktionelles Department für Chirurgie, wobei demnächst ein eigenes Reglement ausgearbeitet wird. Von einer Information oder gar Aussprache mit den Gewerkschaften war bis heute jedoch nichts zu spüren. Es scheint, als wolle man hinter verschlossenen Türen eine Reform installieren, bei der die Bediensteten vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollen.
Auch der ASGB ist für Sparmaßnahmen im Sanitätswesen. Allerdings nicht auf Kosten des nichtärztlichen Personals. Qualitätsverbesserung und Personalknappheit sind – wie vom ASGB oft betont - nicht vereinbar. „In einigen Abteilungen wie beispielsweise in der „Medizin Frauen" des Krankenhauses Schlanders ist die Personalsituation äußerst prekär: der Nachtdienst für 33 Betten mit einer Auslastung von über 90 Prozent ist hier nur von einem/r Krankenpfleger/in besetzt, da eine zweite Person aus Kostengründen nicht angestellt wird. Für das Personal bedeutet dies eine Mehrbelastung, für die Patienten sinkt die Qualität der Betreuung", so der zuständige Fachsekretär im ASGB, Roman Grünfelder. Erschwerend kommt hinzu, dass der Sanitätsbetrieb Meran seit 2004 keinen Ansprechpartner mehr für die Bediensteten hat, da die Stelle des Personalchefs nicht nachbesetzt wurde.Die Bediensteten sind durch diese Vorgangsweise verunsichert und fürchten eine Benachteiligung durch die Sanitätsreform. „Viele Frauen haben aufgrund der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Teilzeitverträge mit fixen Arbeitszeiten, die sie durch die Einführung von Departments und der damit verbundenen Mobilität zwischen Meran und Schlanders in Gefahr sehen", so Grünfelder weiter. Es ist in diesem Zusammenhang unverständlich, warum die Ärzte laut Pressebericht von der Reform ausgeklammert bleiben und eigens behandelt werden sollen.
Was die Ausarbeitung eigener Reglements für die Departments betrifft, verweist der ASGB auf die Abkommen des Sanitätsbetriebes Meran mit den Gewerkschaften. Diese sind verbindlich und sollen nicht durch einseitige Regelungen unterwandert werden.
Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst wird demnächst in dieser Angelegenheit Versammlungen abhalten, um ihre Mitglieder und alle Bediensteten des Sanitätsbetriebes Meran über die Auswirkungen und über die Vorgangsweise bei der Sanitätsreform zu informieren.