Öffentlicher Dienst

ASGB will die Abfertigung für die öffentlich Bediensteten gerichtlich einklagen

Die ehemaligen Bediensteten des öffentlichen Dienstes in Südtirol, welche dem regionalen Zusatzrentenfonds „Laborfonds" beigetreten sind, warten bereits seit mehr als eineinhalb Jahren auf die Auszahlung der Abfertigung. Die Interventionen des ASGB beim Land und beim nationalen Vorsorgeinstitut für öffentlich Bedienstete (INPDAP) wurden zurückgewiesen. Jetzt zieht der ASGB vor die Schlichtungskommission des Arbeitsamtes und falls nötig vor das Arbeitsgericht.
Die ehemaligen Bediensteten des Landes, des Sanitätswesens, der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Altersheime sowie anderer öffentlicher Körperschaften in Südtirol, die dem Laborfonds beigetreten sind, haben von ihrem ehemaligen Arbeitgeber bis heute die Abfertigung nicht erhalten. Der Grund dafür liegt in einem Rundschreiben des nationalen Vorsorgeinstitutes für öffentlich Bedienstete (INPDAP) vom Frühjahr 2003, mit welchem die Auszahlung der Abfertigungen blockiert wurde. Laut INPDAP war diese Maßnahme notwendig, da in Südtirol im öffentlichen Dienst unterschiedliche Berechnungssysteme für die Abfertigung bestehen, je nachdem ob jemand im Laborfonds eingeschrieben ist oder nicht.
Für den ASGB ist die Haltung von Land und INPADP nicht akzeptabel. Im Nachtragshaushalt des Landes von 2004 wurde auf Initiative von ASGB-Chef und Landtagsabgeordneten Georg Pardeller eine Bestimmung eingefügt, wonach diesen Personen die Abfertigung aus dem Landeshaushalt vorgestreckt werden kann. Das Land hat diese Bestimmung bislang aber nicht angewandt.
Der ASGB hat mehrmals versucht, bei den zuständigen Stellen zu intervenieren, um die Auszahlung zu erwirken. Da das Land und das INPDAP bislang nicht bereit waren, die Auszahlung der Abfertigungen voranzutreiben, schaltet der ASGB nun die Schlichtungskommission beim Arbeitsamt ein. Bringt diese keine Lösung, wird der ASGB die Angelegenheit vor das Arbeitsgericht bringen. Es kann nicht sein, dass die ehemals öffentlich Bediensteten für ihren jahrelangen Einsatz jetzt auf diese Weise hingehalten werden, weil sie mit einer Zusatzrente vorgesorgt haben. Die Betriebe in der Privatwirtschaft müssen die Abfertigung innerhalb eines Monats nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen. Daher ist es nicht gerechtfertigt, dass sich die öffentlichen Körperschaften jahrelang Zeit lassen.

Gesundheitsdienst

Neuer Bereichsvertrag unterzeichnet

Die Sanitätsgewerkschaften von ASGB, AGB/CGIL, SGB/CISL und SGK/UIL haben den neuen Bereichsvertrag für das nicht ärztliche Personal unterzeichnet. Davon betroffen sind ca. 7.000 Bedienstete in Südtirol. Der Bereichsvertrag gilt für den Zeitraum 2001 bis 2004. Die Gewerkschaften bemängeln den verspäteten Abschluss, begrüßen aber die Zusage von Landesrat Theiner, die Verhandlungen zum nächsten Kollektivvertrag alsbald aufzunehmen. Hier kurz eine Zusammenfassung über die wichtigsten Punkte des neuen Bereichsvertrages:
Obligatorische Fort- und Weiterbildung
- wird gänzlich als Arbeitszeit anerkannt
- das Personal im Wartestand unterliegt nicht der ECM-Pflicht
Sonderurlaub für psycho-physische Erholung
- ab dem dritten Dienstjahr einen Tag zusätzlichen Urlaub pro Jahr
- auf Betriebsebene wird der Sonderurlaub auf weitere Dienste/Abteilungen und Berufsbilder ausgeweitet
Fachhochschule „Claudiana"
- die Koordinatoren und Tutoren werden von den Sanitätsbetrieben zur Verfügung gestellt
- die Zulage der Koordinatoren und Tutoren wurde um 12,72 Prozent erhöht
Koordinierungszulage
- kann bis zu 35 Prozent bzw. 40 Prozent des monatlichen Anfangsgehaltes erreichen (max. 456 Euro – 7. Funktionsebene)
- der Koordinierungsauftrag wird schriftlich erteilt
- die Zulage des stellv. Koordinators beträgt 20 Prozent der Zulage des Koordinators (berechnet auf Full Time)
Nachtdienstzulage
- wird von 2,58 auf 2,86 Euro pro Stunde erhöht
Zulage für den Feiertagsdienst
- wird von 2,07 auf 2,29 Euro pro Stunde erhöht
Zulage für beschwerliche Arbeitsturnusse
- die Zulage für den 24-Stundendienst wurde ab 01.01.2004 von 5,16 Euro auf 7,00 Euro erhöht
- die Zulage für den 12-Stundendienst wurde ab 01.01.2004 von 1,81 Euro auf 2,50 Euro erhöht
- die Zulage für den unterbrochenen Arbeitsturnus wurde ab 01.01.2004 von 5,16 Euro auf 6,50 Euro erhöht
Aufgabenzulage
- die Fachkräfte – Pflegehilfe/in erhalten monatlich eine Aufgabenzulage von zehn Prozent des Anfangsgehaltes (Euro 76,57)
- die Fachkräfte – Pflegehelfer/in erhalten monatlich eine Aufgabenzulage von 13 Prozent des Anfangsgehaltes (Euro 99,54)
- die spezialisierten Pflegehelfer/in erhalten monatlich eine Aufgabenzulage von 15 Prozent des Anfangsgehaltes (Euro 114,85)
- dem Personal, das Tätigkeiten mit Verantwortung im Bereich des Arbeitsschutzes ausübt (626/94), kann eine Aufgabenzulage auf Betriebsebene erteilt werden
- das Personal, dem die Funktionen der Gerichtspolizei zuerkannt werden, erhält eine Erhöhung der Aufgabenzulage von zwei Prozent
- die Aufgabenzulage der Hilfskrankenpfleger, Säuglingspflegerinnen, Masseure und psychiatrische Hilfskrankenpfleger wird um fünf Prozent erhöht
Verwaltungspersonal IV° Funktionsebene
- 50 Prozent der effektiven Stellen, IV F.E. werden auf Landesebene in die V F.E. umgewandelt (unabhängig von deren Besetzung). Das Personal mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, das bei In-Kraft-Treten des Vertrages fünf Dienstjahre aufweisen kann und 50 Prozent des Aufgabenbereiches der VI F.E. absolviert (bestimmt eine eigene Kommission und nicht Vorgesetzte) wird zur Eignungsprüfung für die Einstufung in die V° Funktionsebene zugelassen.
- die Einstufung erfolgt mit 01.01.2005 mit Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besoldung und mit einer sechsprozentigen Lohnerhöhung.
Arbeitszeitkonto
- die Regelung des Personals mit Full Time wurde an die Regelung des Part Time angepasst
- alle Überstunden, die im Laufe des Jahres und innerhalb des darauf folgenden Halbjahres nicht ausgeglichen werden, können im Arbeitszeitkonto mit einer Erhöhung von 20 Prozent einfließen oder ausbezahlt werden
- die Stunden bis zu 100 werden mit einem Zuschlag von 30 Prozent ausbezahlt, jene über die 100 Stunden mit einem Zuschlag von 50 Prozent
- die im Arbeitszeitkonto eingeflossenen Stunden können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden (berücksichtigt wird als Grundlage der letzte Lohn)
Part Time – elastische Klausel
- die Regelung wurde vereinfacht und kann jetzt in den Betrieben Anwendung finden
- die Zustimmung zur elastischen Klausel ermöglicht eine monatliche Gehaltserhöhung von bis zu 129,11 Euro
Beobachtungsstelle
- es wird monatlich ein Treffen zwischen den Assessorat für Gesundheitswesen, Sanitätsbetrieben und Gewerkschaften stattfinden in Bezug auf die Anwendung der Verträge in den jeweiligen Betrieben
Bereitschaftsdienst
- es besteht nur mehr der externe Bereitschaftsdienst – 4,30 Euro pro Stunde (alter Vertrag - Externer Dienst 6.667 3,44 Interner Dienst 10.000 5,16)
Una Tantum Auszahlung
- das gesamte Personal, welchs bis 31.12.2004 zehn Dienstjahre angereift hat, erhält eine Una-Tantum Auszahlung im Verhältnis zur Arbeitszeit (ungefähr zwischen 300 und 400 Euro)
Persönliche Zulage (nicht aufsaugbar)
- wird für die Berechnung des dreizehnten Monatsgehalts berücksichtigt
Mobbingstelle
- auf Landesebene wird eine Mobbingstelle errichtet, die mit externen konventionierten Experten besetzt sein wird
In den einzelnen Sanitätsbetrieben müssen nun die Verhandlungen für das Zusatzabkommen aufgenommen werden, mit denen die Ausdehnung des psychophysischen Erholungswartestandes auf weitere Abteilungen und Dienste sowie spezifische Zulagen wie etwa aufreibende Arbeit oder Aufgabenzulagen geregelt werden. Für die Verhandlungen zum Bereichsvertrag ab 2005 fordern die Gewerkschaften eine im Verhältnis angemessene Umverteilung der Geldmittel vom ärztlichen auf nichtärztliche Personal, um ein Auseinandergehen der Einkommensschere innerhalb des Sanitätsbetriebes zu verhindern.