Öffentlicher Dienst
ASGB will die Abfertigung für die öffentlich Bediensteten gerichtlich einklagen
Die ehemaligen Bediensteten des öffentlichen Dienstes in Südtirol, welche dem regionalen Zusatzrentenfonds „Laborfonds" beigetreten sind, warten bereits seit mehr als eineinhalb Jahren auf die Auszahlung der Abfertigung. Die Interventionen des ASGB beim Land und beim nationalen Vorsorgeinstitut für öffentlich Bedienstete (INPDAP) wurden zurückgewiesen. Jetzt zieht der ASGB vor die Schlichtungskommission des Arbeitsamtes und falls nötig vor das Arbeitsgericht.
Die ehemaligen Bediensteten des Landes, des Sanitätswesens, der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Altersheime sowie anderer öffentlicher Körperschaften in Südtirol, die dem Laborfonds beigetreten sind, haben von ihrem ehemaligen Arbeitgeber bis heute die Abfertigung nicht erhalten. Der Grund dafür liegt in einem Rundschreiben des nationalen Vorsorgeinstitutes für öffentlich Bedienstete (INPDAP) vom Frühjahr 2003, mit welchem die Auszahlung der Abfertigungen blockiert wurde. Laut INPDAP war diese Maßnahme notwendig, da in Südtirol im öffentlichen Dienst unterschiedliche Berechnungssysteme für die Abfertigung bestehen, je nachdem ob jemand im Laborfonds eingeschrieben ist oder nicht.
Für den ASGB ist die Haltung von Land und INPADP nicht akzeptabel. Im Nachtragshaushalt des Landes von 2004 wurde auf Initiative von ASGB-Chef und Landtagsabgeordneten Georg Pardeller eine Bestimmung eingefügt, wonach diesen Personen die Abfertigung aus dem Landeshaushalt vorgestreckt werden kann. Das Land hat diese Bestimmung bislang aber nicht angewandt.
Der ASGB hat mehrmals versucht, bei den zuständigen Stellen zu intervenieren, um die Auszahlung zu erwirken. Da das Land und das INPDAP bislang nicht bereit waren, die Auszahlung der Abfertigungen voranzutreiben, schaltet der ASGB nun die Schlichtungskommission beim Arbeitsamt ein. Bringt diese keine Lösung, wird der ASGB die Angelegenheit vor das Arbeitsgericht bringen. Es kann nicht sein, dass die ehemals öffentlich Bediensteten für ihren jahrelangen Einsatz jetzt auf diese Weise hingehalten werden, weil sie mit einer Zusatzrente vorgesorgt haben. Die Betriebe in der Privatwirtschaft müssen die Abfertigung innerhalb eines Monats nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen. Daher ist es nicht gerechtfertigt, dass sich die öffentlichen Körperschaften jahrelang Zeit lassen.