Öffentlicher Dienst


450 Millionen Euro reichen nicht!

Die Gehälter der öffentlich Bediensteten verlieren wieder an Kaufkraft
Landesrätin Magdalena Amhof erklärte vor den Delegierten des 15. Bundeskongresses des ASGB am 28. September 2024, die Landesregierung wisse, dass die Löhne der öffentlich Bediensteten anzupassen sind und das die entsprechenden Geldmittel im Landeshaushalt bereitgestellt werden. Bereits Anfang September, im Rahmen der Großtagung des ASM und KSL für das Bildungspersonal des Landes, hatte der Landeshauptmann höchstpersönlich eine Inflationsanpassung versprochen und sogar von Lohnerhöhungen gesprochen. Diese Aussage wurde auch medial mehrfach verbreitet.
Nicht schlecht gestaunt haben wir Gewerkschaften daher über die Höhe der im Haushaltsvoranschlag vorgesehenen 450 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre! (200 Millionen Euro für das Jahr 2025 und 125 Millionen jeweils für die beiden Folgejahre).
Gestaunt vor allem deshalb, weil allen bewusst ist, dass diese Mittel niemals ausreichen werden, um die Gehälter von über 40.000 öffentlich Bediensteten an die Inflation anzupassen.
Bei einer Aussprache mit dem Landeshauptmann und der Landesrätin Amhof am Mittwoch, 6. November wurde uns Gewerkschaften mithilfe einer anschaulichen Broschüre nochmals erklärt, dass man wohl weiß, dass die bereitgestellten Geldmittel nicht reichen, es aber schwerlich möglich sein wird, mehr bereit zu stellen.
Konkret bedeutet dies: die bisher kolportierten ca. 13 Prozent Inflation (NIC ohne energetische Kosten) des Dreijahreszeitraumes 2022-2024 können nicht strukturell ab Januar 2025 in der Lohntüte der Bediensteten landen, sondern man soll sich mit weniger zufrieden geben.
Ebenso wird es schwierig, den Ausgleich für den Kaufkraftverlust des entsprechenden Zeitraumes abzüglich der beiden Akontozahlungen (siehe anderer Artikel) zu bezahlen.
Der öffentliche Dienst in Südtirol ist eine maßgebliche Säule der Gesellschaft und leistet wertvolle Dienste für die Allgemeinheit. Umso nachdenklicher stimmt daher, dass die politisch Verantwortlichen die Notwendigkeit nicht erkennen, die eigenen Bediensteten entsprechend zu entlohnen bzw. nicht alle Hebel in Bewegung setzen, um die nötigen Geldmittel zu finden!
Der öffentliche Dienst läuft Gefahr, in den nächsten Jahren aufgrund von Pensionierungswellen und Abwanderung jüngerer Interessenten ins umliegende Ausland, wo die Gehälter ein Auskommen ermöglichen, an die Wand gefahren zu werden.

Dienstleistungen
Patronat

Landeskindergeld

Erneuerung ab Januar 2024 beantragen
Das Landeskindergeld ist eine Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen für Familien mit Kindern unter 18 Jahren sowie für Familien mit Kindern mit einer Invalidität von mehr als 74 Prozent, unabhängig vom Lebensalter. Minderjährigen Kindern gleichgestellt sind auch anvertraute und adoptierte Kinder.
Anspruch auf Landeskindergeld haben Personen, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Provinz Bozen wohnen oder die über einen historischen Wohnsitz von mindestens 15 Jahren in der Provinz verfügen, wobei mindestens ein Jahr unmittelbar vor der Antragstellung liegen muss. Zudem sind EU- Bürger aus anderen EU-Ländern, die seit weniger als fünf Jahren oder noch nicht in der Provinz ansässig sind, ebenfalls berechtigt, sofern sie ein aufrechtes Arbeitsverhältnis vorweisen können, wie in der europäischen Verordnung 883/2004 vorgesehen.
Die Höhe und der Anspruch auf das Landeskindergeld wird anhand der ISEE-Erklärung berechnet und ist jährlich innerhalb 30. September zu erneuern.
Beträge und Einkommensgrenzen
ISEE-Wert bis 15.000,00 Euro, 70 Euro pro Kind (bei Invalidität 250 Euro) - Invalidität ab 74 Prozent bzw. bei Zivilblinden und Gehörlosen
ISEE-Wert zwischen 15.000,01 und 40.000,00 Euro, 55 Euro pro Kind (bei Invalidität 150 Euro) - Invalidität ab 74 Prozent bzw. bei Zivilblinden und Gehörlosen.
Es ist also nicht möglich einen Antrag um Landeskindergeld ohne ISEE-Erklärung zu stellen.
Ansuchen
Das Ansuchen ist jährlich ab Januar zu stellen. Anträge bis 30. September desselben Jahres werden rückwirkend ab März ausbezahlt. Bei Geburten kann das Landeskindergeld bis zu 180 Tage rückwirkend beantragt werden.
Ab Januar kann dafür die aktuelle ISEE-Erklärung in der Steuerabteilung des ASGB abgefasst werden. Termine für die ISEE-Erklärungen können Mitglieder des ASGB online unter www.asgb.org vereinbaren.