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Landeskindergeld
Erneuerung ab Januar 2024 beantragen
Das Landeskindergeld ist eine Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen für Familien mit Kindern unter 18 Jahren sowie für Familien mit Kindern mit einer Invalidität von mehr als 74 Prozent, unabhängig vom Lebensalter. Minderjährigen Kindern gleichgestellt sind auch anvertraute und adoptierte Kinder.
Anspruch auf Landeskindergeld haben Personen, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Provinz Bozen wohnen oder die über einen historischen Wohnsitz von mindestens 15 Jahren in der Provinz verfügen, wobei mindestens ein Jahr unmittelbar vor der Antragstellung liegen muss. Zudem sind EU- Bürger aus anderen EU-Ländern, die seit weniger als fünf Jahren oder noch nicht in der Provinz ansässig sind, ebenfalls berechtigt, sofern sie ein aufrechtes Arbeitsverhältnis vorweisen können, wie in der europäischen Verordnung 883/2004 vorgesehen.
Die Höhe und der Anspruch auf das Landeskindergeld wird anhand der ISEE-Erklärung berechnet und ist jährlich innerhalb 30. September zu erneuern.
Anspruch auf Landeskindergeld haben Personen, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Provinz Bozen wohnen oder die über einen historischen Wohnsitz von mindestens 15 Jahren in der Provinz verfügen, wobei mindestens ein Jahr unmittelbar vor der Antragstellung liegen muss. Zudem sind EU- Bürger aus anderen EU-Ländern, die seit weniger als fünf Jahren oder noch nicht in der Provinz ansässig sind, ebenfalls berechtigt, sofern sie ein aufrechtes Arbeitsverhältnis vorweisen können, wie in der europäischen Verordnung 883/2004 vorgesehen.
Die Höhe und der Anspruch auf das Landeskindergeld wird anhand der ISEE-Erklärung berechnet und ist jährlich innerhalb 30. September zu erneuern.
Beträge und Einkommensgrenzen
ISEE-Wert bis 15.000,00 Euro, 70 Euro pro Kind (bei Invalidität 250 Euro) - Invalidität ab 74 Prozent bzw. bei Zivilblinden und Gehörlosen
ISEE-Wert zwischen 15.000,01 und 40.000,00 Euro, 55 Euro pro Kind (bei Invalidität 150 Euro) - Invalidität ab 74 Prozent bzw. bei Zivilblinden und Gehörlosen.
Es ist also nicht möglich einen Antrag um Landeskindergeld ohne ISEE-Erklärung zu stellen.Ansuchen
Das Ansuchen ist jährlich ab Januar zu stellen. Anträge bis 30. September desselben Jahres werden rückwirkend ab März ausbezahlt. Bei Geburten kann das Landeskindergeld bis zu 180 Tage rückwirkend beantragt werden.
Ab Januar kann dafür die aktuelle ISEE-Erklärung in der Steuerabteilung des ASGB abgefasst werden. Termine für die ISEE-Erklärungen können Mitglieder des ASGB online unter www.asgb.org vereinbaren.
Ab Januar kann dafür die aktuelle ISEE-Erklärung in der Steuerabteilung des ASGB abgefasst werden. Termine für die ISEE-Erklärungen können Mitglieder des ASGB online unter www.asgb.org vereinbaren.