Nachdem der Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Handel am 31. Dezember 2006 ausgelaufen war, konnte 18 Monate später, am 18. Juli 2008 nach mehreren Verhandlungen und einigen Streiks endlich eine Einigung getroffen werden. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2007 und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2010.
Die nächste Erhöhung des Grundlohnes erfolgt im Dezember 2008 und zwar wie folgt:
Quadri 36,46 €; 1. Kategorie 32,84 €; 2. Kategorie 28,41 €; 3. Kategorie 24,28 €; 4. Kategorie 21,00 €; 5. Kategorie 18,97 € und 6. Kategorie 17,03 €.
Weitere Lohnerhöhungen erfolgen in den Monaten September 2009, März 2010 und September 2010.
Die Nachzahlungen stehen jenen Arbeitnehmern zu, welche am 17. Juli 2008 im Dienst standen, und zwar im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit und erfolgen in den Monaten Juli und November 2008:
Der Arbeitgeberverband Confcommercio hat in einem Rundschreiben vom März 2008 seinen Mitgliedsbetrieben empfohlen, die Lohnerhöhungen bereits ab April 2008 vorzunehmen. Falls dies von den Betrieben oder Wirtschaftsberatern berücksichtigt wurde, steht in diesen Fällen nur mehr die restliche Nachzahlung zu.
- Provinziale Produktionsprämie: Diese wurde für 2007 ausbezahlt. Sie beträgt 307,13 €. Im Mai 2008 wurde ein Akkonto von 200,00 € ausbezahlt, der Saldobetrag von 107,13 € ist mit der Julientlohnung zu zahlen. Die Prämie kann auch in zwölf Monatsraten beginnend mit Mai 2008 ausbezahlt werden und steht jenen Mitarbeitern zu, welche am 1. Mai in diesem Sektor beschäftigt waren. Das Ausmaß der Prämie richtet sich nach den im Jahr 2007 geleisteten Monaten und steht im Verhältnis zur individuellen Arbeitszeit.
- Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit: Bei einem weiterführenden Arbeitsvertrag auf Zeit mit demselben Arbeitgeber und für die gleiche Tätigkeit, entfällt die Probezeit.
- Sonntagsarbeit: Die neuen Bestimmungen sehen diesbezüglich zwei verschiedene Behandlungen vor und zwar für jene Beschäftigten, die den Sonntag als normalen wöchentlichen Ruhetag genießen sowie für jene Beschäftigten, die einen anderen Ruhetag haben und die Sonntagsarbeit zur „normalen" Arbeitszeit gehört. Erstere erhalten für ihre zur Ausnahme gehörenden Sonntagsarbeit einen Zuschlag von 30 Prozent. Allen Beschäftigten, die am Sonntag arbeiten und einen anderen Wochentag als Ruhetag genießen, steht für die geleistete Sonntagsarbeit ein Zuschlag zu und zwar: 15 Prozent ab 1. Juli 2008; 20 Prozent ab 1. Jänner 2009 und 30 Prozent ab 1. Jänner 2010. Für die Sonntagsarbeit im Dezember gilt in der Provinz Bozen eine eigene Regelung.
- Überstundenarbeit: Die Anzahl der Überstunden, die jährlich verlangt werden können, wurde von 200 auf 250 erhöht.
- Teilzeit: Teilzeitverträge müssen auf alle Fälle schriftlich abgeschlossen werden und müssen folgende Elemente enthalten:
- Probezeit für neue Beschäftigte;
- Die Dauer der Arbeitsleistung; diese wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und darf nicht unter folgende Limits liegen:
bei Betrieben mit weniger als 30 Beschäftigten:
- 16 Stunden bei reduzierter wöchentlicher Arbeitszeit;
- 64 Stunden bei reduzierter monatlicher Arbeitszeit;
- 532 Stunden bei reduzierter jährlicher Arbeitszeit;
bei Betrieben mit insgesamt mehr als 30 Beschäftigten:
- 18 Stunden bei reduzierter wöchentlicher Arbeitszeit;
- 72 Stunden bei reduzierter monatlicher Arbeitszeit;
- 600 Stunden bei reduzierter jährlicher Arbeitszeit;
- die wirtschaftliche Behandlung;
- genaue Angabe der Arbeitszeit (Wochentage, Wochen bzw. Monate);
Für den Samstag können mit Studenten oder mit Teilzeitbeschäftigte anderer Betriebe, Teilzeitverträge mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von acht Stunden abgeschlossen werden.
- Wartestand bei Krankheit: Nach dem 180. Krankentag kann der Arbeitnehmer noch einen unbezahlten Wartestand beanspruchen. Dieser wurde mit dem neuen Vertrag auf insgesamt 12 Monate erhöht.
- Bildungsurlaub: Wie vom Gesetz Nr. 53/2000 vorgesehen, stehen jedem/r Beschäftigten mit einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren im selben Betrieb elf Monate an unbezahltem Bildungsurlaub im Laufe des gesamten Arbeitslebens zu. Mit der Erneuerung des Kollektivvertrages können Mitarbeiter bereits mit einer Dienstzeit von vier Jahren diesen Bildungsurlaub beanspruchen.